2017-01-162023-02-042020-01-052023-02-042020-01-0520160173-363Xhttps://repository.difu.de/handle/difu/240576Das Bundesumweltministerium hat die Förderung des Klimaschutzes im Rahmen der Kommunalrichtlinie ("Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative") weiter ausgebaut. Das Programm bezuschusst erstmalig Maßnahmen in Rechenzentren und den Austausch von Elektrogeräten in Schul- und Lehrküchen sowie Kitas. Gemeinnützige Sportvereine können sich Energiesparmaßnahmen, wie die Sanierung der Hallenbeleuchtung, fördern lassen, und mehrheitlich kommunale Unternehmen sind für einen Großteil der Förderschwerpunkte antragsberechtigt.Erweiterte Kommunalrichtlinie eröffnet neue Fördermöglichkeiten.Zeitschriften-/ZeitungsartikelKommunaler KlimaschutzUmweltschutzGemeindeGemeindeunternehmenKlimaFörderungsprogrammRichtlinieElektrogerätBeleuchtungGebäudeEnergieeinsparung