Erfolg im zweiten Anlauf!? Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes in der kommunalen Praxis. Dokumentation der Fachtagung am 24. und 25. November 2011 in Berlin.
Deutsches Institut für Urbanistik -Difu-, Arbeitsgruppe Fachtagungen Jugendhilfe -AGFJ-, Berlin
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978-3-931418-90-8
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Erscheinungsjahr
2012
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Erscheinungsort
Berlin
Seite(n)
198 S.
Sprache
Zeitschriftentitel
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Deutsches Institut für Urbanistik -Difu-, Arbeitsgruppe Fachtagungen Jugendhilfe -AGFJ-, Berlin
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Aktuelle Beiträge zur Kinder- und Jugendhilfe; 83
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Zusammenfassung
Zum Jahresbeginn 2012 ist das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) in Kraft getreten! Auch wenn bis zur Tagung unklar blieb, ob der zweite Anlauf für ein Kinderschutzgesetz gelingt, fand eine praxisnahe Fachdebatte zu den Neuregelungen des Bundeskinderschutzgesetzes und deren Folgerungen für die örtliche Fallpraxis statt. Folgende weitere Aspekte und Fragestellungen wurden auf dieser Tagung diskutiert: * Erfolg im zweiten Anlauf - das neue BKiSchG: Was hat sich auf der rechtlichen Ebene verändert? Was verändert sich damit für die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe? * Qualitätsentwicklung durch Gesetzgebung? Was bedeuten die neuen rechtlichen Anforderungen für die Aufgabenwahrnehmung in der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe in Bezug auf Qualitätsentwicklung? * Die insoweit erfahrene Fachkraft (§ 4 KKG; §§ 8a und 8b SGB VIII): Wie wird bei Gefährdungseinschätzungen "außerhalb der Jugendhilfe" eine "ieF" (und mit welchen Qualifikationen) beratend hinzugezogen? * Kinderschutznetzwerke (§§ 3, 4 KKG): Wie soll die verbindliche Zusammenarbeit im Kinderschutz als Netzwerk auf der örtlichen Ebene organisiert werden? * Qualitätsentwicklung (§§ 74, 79, 79a SGB VIII): Was bedeutet dies für die örtliche Fallpraxis, für schwierige Kinderschutzfälle? * Kinderschutz in Einrichtungen (§§ 8b, 45, 79a SGB VIII): Was löst ein solches Gesetz zum Kinderschutz bezogen auf die Absicherung der Fachkräfte in der Praxis aus? * Schutzauftrag für Jugendliche (§ 8a SGB VIII): Haben wir Konzepte und Hilfeangebote für Jugendliche im Kinderschutz? Wie kann das Jugendamt in diesem Bereich aktiver werden?