"... und schuld ist im Ernstfall das Jugendamt"
Deutsches Institut für Urbanistik (Difu), Arbeitsgruppe Fachtagungen Jugendhilfe (AGFJ)
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Frei verfügbar
Erscheinungsjahr
1999
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Erscheinungsort
Seite(n)
110
Sprache
Zeitschriftentitel
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ZDB-ID
Dokumenttyp
Autor:innen
Herausgebende Institution
Deutsches Institut für Urbanistik (Difu), Arbeitsgruppe Fachtagungen Jugendhilfe (AGFJ)
Im Auftrag von
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Gefördert von
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Herausgeber*in
Herausgebende Institution
Reihentitel
Aktuelle Beiträge zur Kinder- und Jugendhilfe
Zählung der Reihe
17
Zeitschriftentitel
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GND-Schlagworte
Freie Schlagworte
Zeitbezug
Geografischer Bezug
Zusammenfassung
Im Mittelpunkt der Fachtagung stand die Garantenpflicht des Jugendamtes für das Kindeswohl und damit auch die Frage nach dem Strafrecht. In diesem Kontext wurde darüber diskutiert: Welche strafrechtlichen Pflichten haben pädagogische Fachkräfte bei der Ausübung ihrer Tätigkeit? Wann sind sie strafrechtlich verantwortlich für ihr Tun oder Unterlassen? Unter welchen Voraussetzungen zwingt sie das Strafrecht zum Tätigwerden? Die Arbeitsgruppen setzen sich mit den Möglichkeiten einer offensiven Öffentlichkeitsarbeit, den Voraussetzungen und Bedingungen für eine Zusammenarbeit der Jugendämter mit freien Trägern, Justiz und Polizei sowie den Kooperationsmöglichkeiten mit Kinderärzten, Schulen und Kindereinrichtungen auseinander.