Zwischen Eingriff und Planungshoheit. Grenzen der Regelungskompetenz in der Raumordnungsplanung.
Keine Vorschau verfügbar
Zitierfähiger Link
URN
item.page.journal-issn
ISSN
1437-417X
ISBN
E-ISBN
item.page.eissn
Lizenz
Erscheinungsjahr
2011
Ausgabe
Erscheinungsort
Burgwedel
Seite(n)
S. 217-219
Sprache
Zeitschriftentitel
Jahrgang
Erscheinungsvermerk/Umfang
Verlag
Winkler & Stenzel
ZDB-ID
Dokumenttyp
Autor:innen
Herausgebende Institution
Im Auftrag von
Bearbeitung
Sonstige Mitarbeit
Gefördert von
Interviewer*in
Zeitbezug
Titel der Übergeordneten Veröffentlichung
Herausgeber*in
Herausgebende Institution
Reihentitel
Zählung der Reihe
Zeitschriftentitel
Stadt und Gemeinde interaktiv
Jahrgang
66
Ausgabe
Nr. 5
GND-Schlagworte
Freie Schlagworte
Aufgabenverteilung | Regelungskompetenz | Raumordnungsplan | Verhältnismäßigkeit | Planungsrecht | Raumordnung | Raumplanung | Landesplanung | Regionalplanung | Stadtplanung | Planungshoheit | Kompetenz | Kommunale Selbstverwaltung | Planungsziel | Festlegung | Landesentwicklungsprogramm | Rechtsprechung
Zeitbezug
Geografischer Bezug
Zusammenfassung
Die Abgrenzung der Kompetenzen der Träger der Raumordnungsplanung im Verhältnis zu den mit dem Recht auf Selbstverwaltung ausgestatteten Gemeinden ist keine neue Frage. Sie wird gestellt, solange es Raumordnungsplanung gibt. Bei den Kommunen als betroffenen Planungsträgern besteht die Sorge, unverhältnismäßig in den eigenen verfassungsrechtlich abgesicherten Gestaltungsmöglichkeiten eingeschränkt zu werden. Das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) hat auf Anregung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) und unter Einbindung der Freiherr vom Stein-Akademie für Europäische Kommunalwissenschaften ein Gutachten erstellt, um im Lichte der aktuellen und zum Teil auch schon umgesetzten Überlegungen der Raumordnungsplanung und unter Berücksichtigung der Rechtsprechung der letzten Jahre eine zeitgemäße Neubestimmung der Grenzen landes- und regionalplanerischer Planungskompetenz im Verhältnis zur kommunalen Planungshoheit vorzunehmen. In dem Beitrag sind die Ergebnisse des Gutachtens zusammengefasst dargestellt. Angesprochen werden die Themenbereiche: Überörtliches oder örtliches Interesse nach einer Gemeindegebietsreform; Einzelhandelssteuerung durch Raumordnungspläne; Prüfraster für Zielfestlegungen; Systematische Prüfung und sorgfältige Begründung. Grundsätzlich ist von der Rechtsprechung anerkannt, dass die Raumordnungsplanung im mehrstufigen System der räumlichen Gesamtplanung Vorgaben machen kann, die sich auf die Gestaltungsmöglichkeiten der Gemeinden in Bezug auf die Entwicklung der baulichen und sonstigen Nutzungen im Gemeindegebiet auswirken und im Fall von raumordnerischen Festlegungen mit Zielqualität Bindungswirkungen gegenüber den Gemeinden auslösen.