Soziale Dienstleistungen im Visier des Vergaberechts - Chance oder Verhängnis?

Jasper, Ute/Recke, Barbara von der
Juventa
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Datum

2009

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Herausgeber

Juventa

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Weinheim

Sprache

ISSN

0342-2275

ZDB-ID

Standort

SEBI: Zs 4152

Dokumenttyp (zusätzl.)

Zusammenfassung

Eine Reihe von Ausschreibungsverfahren der öffentlichen Hand im Bereich der Arbeitsmarktförderung, der Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe haben in den letzten Jahren zu wiederholten juristischen Auseinandersetzungen über die Kompatibilität von Sozialrecht und Vergaberecht bei der Beschaffung sozialer Dienstleistungen geführt. Besonders aktiv war die Bundesagentur in Ausschreibungsverfahren von Leistungen nach dem SGB III und SGB II. Zwar rückten soziale Dienstleistungen schon seit Längerem immer mehr in den Fokus der europäischen Binnenmarkt- und Wettbewerbsregelungen. Auf Bundes- und Landesebene scheuten sich aber in der Regel alle Seiten, eine klare Lösung pro oder contra Vergaberecht zu finden. In der Praxis wurden die Leistungen der öffentlichen Träger daher nach wie vor regelmäßig direkt und ohne Umwege an freie, private oder kirchliche Träger übertragen. Es gilt hier mehr als in anderen Leistungsbereichen immer noch der Grundsatz "bekannt und bewährt" statt "transparent und diskriminierungsfrei". Der EuGH hat in diesem Streit jetzt einen ersten Meilenstein gesetzt. Mit Urteil vom 19.06. 2009 (Rs.C-300/07 "Oymanns") hat er gleich zwei Grundentscheidungen "pro Vergaberecht" getroffen: 1. gesetzliche Krankenkassen sind öffentliche Auftraggeber und unterliegen dem Anwendungsbereich des Vergaberechts; 2. Verträge, die Krankenkassen mit Leistungserbringern schließen, können als öffentliche Aufträge eingestuft werden. Dieser Artikel befasst sich im Folgenden mit der zweiten Grundentscheidung. Denn der hiermit aufgezeigte Meilenstein ebnet zwar den Weg für das Vergaberecht im Bereich der Beschaffung krankenkassenärztlicher Leistungen. Er lässt aber noch viele Fragen offen. Von besonderer Bedeutung ist die Frage, inwieweit die Grundentscheidung des EuGH auf die Beschaffung sämtlicher sozialer Dienstleistungen übertragen werden muss.

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Schlagwörter

Zeitschrift

Theorie und Praxis der sozialen Arbeit

Ausgabe

Nr. 6

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S. 454-458

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.