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Graue Literatur/Bericht Mach dein Projekt: Mobilitätsstationen(2023) Deutsches Institut für Urbanistik (Difu)Eine umfassende Transformation im Verkehrssektor ist zentral für die Erreichung der Klimaschutzziele. Mobilitätsstationen können ein wichtiges Element auf dem Weg hin zu einer klimafreundlichen Verkehrsentwicklung in Kommunen sein. Ziel dieses Ansatzes ist es, multimodales Verkehrsverhalten durch die Bündelung von verschiedenen Mobilitätsangeboten an einem Standort zu fördern und so attraktive Alternativen zur Pkw-Nutzung zu schaffen. Damit die positiven Eigenschaften von Mobilstationen sich auch auf ein klimabewusstes Mobilitätsverhalten auswirken, muss sich das Angebot an den Mobilitätsbedürfnissen der Menschen orientieren, gut kommuniziert werden, möglichst flexibel und finanziell attraktiv sein. (Nur) so lässt sich die viel zitierte Verhaltenswende in der Mobilität erreichen. Wie lassen sich Mobilitätsstationen in Kommunen planen und umsetzen? Wie lässt sich eine Trägerschaft organisieren? Welche Akteure müssen beteiligt werden? Wie können Mobilitätsstationen die gewünschte Wirkung entfalten?Graue Literatur/Bericht Neue Instrumente der Baulandmobilisierung: Handreichung(2023) Deutsches Institut für Urbanistik (Difu)Die Handreichung stellt die erst in jüngerer Zeit neu hinzugekommenen städtebaurechtlichen Handlungsoptionen in den Vordergrund. Sie will Anstoß und Orientierung für die Anwendung dieser neuen Instrumente geben. Anhand konkreter Anwendungsbeispiele wird gezeigt, wie die neuen Instrumente ganz praktisch genutzt werden können. Praxisbeispiele sollen exemplarisch verdeutlichen, in welchen Fällen bestimmte Instrumente von der kommunalen Praxis erfolgreich angewendet werden können. Thematisch gliedert sich die Handreichung in zwei Handlungsbereiche: Zum einen geht es um Erleichterungen bei Bebauungsplänen zur Schaffung von Wohnraum, zum anderen um die Mobilisierung und Aktivierung von Baurechten. Im ersten Handlungsbereich werden der neue sektorale Bebauungsplan nach § 9 Abs. 2d BauGB, die neuen Gebietskategorien „Urbanes Gebiet“ und „Dörfliches Wohngebiet“ sowie die Gestaltungsspielräume der Orientierungswerte zum Maß der Nutzung thematisiert. Gegenstand des zweiten Handlungsbereichs sind u.a. das neue, in § 176a BauGB geregelte Innenentwicklungskonzept, das Baugebot, das allgemeine Vorkaufsrecht sowie die Vorkaufsrechtssatzungen und die erweiterten Befreiungsmöglichkeiten.