Auflistung nach Schlagwort "Baugebot"
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Zeitschriften-/Zeitungsartikel Aktive Bodenpolitik. Der Weg zu mehr Gemeinwohl in der Stadtentwicklung.(2022)Die großen Herausforderungen im Städtebau, insbesondere der Wohnungsneubau und der klimagerechte Umbau der Städte, sind ohne einen effektiven Zugriff auf die dafür benötigten Flächen nicht zu bewältigen. Erforderlich ist daher eine aktive Bodenpolitik, die planerische und planungsrechtliche Instrumente mit den Gestaltungsmöglichkeiten,der kommunalen Liegenschaftsverwaltung verzahnt. Die Empfehlungen der Baulandkommission gehen in die richtige Richtung. Sie umzusetzen erfordert aber in vielen Städten eine deutliche Neujustierung. Wichtige Bausteine dabei sind die Überprüfung und (Neu-)Bewertung der Potenziale des kommunalen Liegenschaftsvermögens, die Entwicklung einer Ankaufsstrategie zum Aufbau bzw. zum Erhalt einer Flächenreserve für noch kommende Entwicklungen und die Nutzung innovativer Ansätze bei der Vergabe von kommunalem Liegenschaftsvermögen. Schlüsselbaustein einer aktiven Bodenpolitik ist zudem die Entwicklung eines passenden Baulandmodells. Vorrang haben kooperative Umsetzungswege, die allerdings eines hoheitlichen Begleitschutzes bedürfen. Deshalb ist auch der Gesetzgeber gefordert, die hoheitlichen Interventionsmöglichkeiten weiter zu verbessern.Zeitschriften-/Zeitungsartikel Baugebote für den Wohnungsbau - von der Kooperation bis zur Anordnung(2023)Der Beitrag will Hinweise und Empfehlungen für einen weniger aufwändigen und gleichzeitig effektiveren »Einsatz« von Baugeboten zugunsten des Wohnungsbaus geben. In innerstädtischen Baulücken, Brachen und mindergenutzten Grundstücken steckt enormes ungenutztes Potenzial für den in vielen Städten und Gemeinden dringend benötigten Wohnungsbau. Einen wesentlichen Beitrag zum Heben dieses Potenzials kann ein verstärkter Einsatz des bisher wenig genutzten Baugebots leisten. Das Baugebot nach § 176 Baugesetzbuch (BauGB) ist die durch Bescheid der Gemeinde begründete Verpflichtung der Eigentümer:innen, ihre Grundstücke im beplanten oder im unbeplanten Innenbereich innerhalb einer angemessenen Frist zu bebauen oder eine vorhandene bauliche Anlage anzupassen. Neben den rechtlichen Voraussetzungen soll es in diesem Beitrag insbesondere um die strategische Einbettung des Baugebotes in die Baulandmobilisierung gehen.Graue Literatur/ Bericht Baugebote für den Wohnungsbau – von der kooperativen Aktivierung bis zur Anordnung. Arbeitshilfe für die kommunale Praxis.(2023) Deutsches Institut für Urbanistik -Difu-, BerlinDie Handreichung stellt die erst in jüngerer Zeit neu hinzugekommenen städtebaurechtlichen Handlungsoptionen in den Vordergrund. Sie will Anstoß und Orientierung für die Anwendung dieser neuen Instrumente geben. Anhand konkreter Anwendungsbeispiele wird gezeigt, wie die neuen Instrumente ganz praktisch genutzt werden können. Praxisbeispiele sollen exemplarisch verdeutlichen, in welchen Fällen bestimmte Instrumente von der kommunalen Praxis erfolgreich angewendet werden können. Thematisch gliedert sich die Handreichung in zwei Handlungsbereiche: Zum einen geht es um Erleichterungen bei Bebauungsplänen zur Schaffung von Wohnraum, zum anderen um die Mobilisierung und Aktivierung von Baurechten. Im ersten Handlungsbereich werden der neue sektorale Bebauungsplan nach § 9 Abs. 2d BauGB, die neuen Gebietskategorien „Urbanes Gebiet“ und „Dörfliches Wohngebiet“ sowie die Gestaltungsspielräume der Orientierungswerte zum Maß der Nutzung thematisiert. Gegenstand des zweiten Handlungsbereichs sind u.a. das neue, in § 176a BauGB geregelte Innenentwicklungskonzept, das Baugebot, das allgemeine Vorkaufsrecht sowie die Vorkaufsrechtssatzungen und die erweiterten Befreiungsmöglichkeiten.Graue Literatur/Bericht Neue Instrumente der Baulandmobilisierung: Handreichung(2023) Deutsches Institut für Urbanistik (Difu)Die Handreichung stellt die erst in jüngerer Zeit neu hinzugekommenen städtebaurechtlichen Handlungsoptionen in den Vordergrund. Sie will Anstoß und Orientierung für die Anwendung dieser neuen Instrumente geben. Anhand konkreter Anwendungsbeispiele wird gezeigt, wie die neuen Instrumente ganz praktisch genutzt werden können. Praxisbeispiele sollen exemplarisch verdeutlichen, in welchen Fällen bestimmte Instrumente von der kommunalen Praxis erfolgreich angewendet werden können. Thematisch gliedert sich die Handreichung in zwei Handlungsbereiche: Zum einen geht es um Erleichterungen bei Bebauungsplänen zur Schaffung von Wohnraum, zum anderen um die Mobilisierung und Aktivierung von Baurechten. Im ersten Handlungsbereich werden der neue sektorale Bebauungsplan nach § 9 Abs. 2d BauGB, die neuen Gebietskategorien „Urbanes Gebiet“ und „Dörfliches Wohngebiet“ sowie die Gestaltungsspielräume der Orientierungswerte zum Maß der Nutzung thematisiert. Gegenstand des zweiten Handlungsbereichs sind u.a. das neue, in § 176a BauGB geregelte Innenentwicklungskonzept, das Baugebot, das allgemeine Vorkaufsrecht sowie die Vorkaufsrechtssatzungen und die erweiterten Befreiungsmöglichkeiten.Graue Literatur/ Bericht Schließen von Baulücken. Arbeitsblätter zur Aktivierung vorhandenen Baulands.(1985) Deutsches Institut für Urbanistik -Difu-, BerlinBaulücken sind erschlossene Grundstücke, die nicht oder deutlich weniger bebaut sind, als es baurechtlich zulässig wäre. Auch wenn im Einzelfall sorgfältig zu prüfen wäre, ob eine Bebauung wünschenswert ist, so begründen in der Regel zumindest die bereits erbrachten Erschließungsaufwendungen die Vermutung, daß die Schließung von Baulücken sinnvoll wäre. Die Veröffentlichung gibt Hilfestellung bei der Planung entsprechender Voruntersuchungen und beim Aufbau einer Baulückendatei. Sie behandelt Kriterien für die Beurteilung von Baulücken und schildert die Anwendung des Rechtsinstruments "Baugebot". Außerdem werden die Ergebnisse einer Difu-Umfrage aus dem Jahre 1984 vorgestellt, in denen alle Städte über 10 Tsd. Einwohnern nach Baulücken und Baulückenaktionen befragt worden sind. bre/difuGraue Literatur/ Bericht Städtebauliche Gebote nach dem Baugesetzbuch.(2010) Deutsches Institut für Urbanistik -Difu-, BerlinStädtebauliche Gebote nach §§ 175 bis 179 BauGB sind eine unverzichtbare Ergänzung einer auf Kooperation ausgerichteten Städtebaupolitik in den Gemeinden. Ihre Bedeutung wird angesichts der Aufgaben, die sich beim Stadtumbau stellen, weiter zunehmen. Ohne diese Flankierung würden Bemühungen um die einvernehmliche Umsetzung der städtebaulichen Ziele nicht mit dem erforderlichen Nachdruck verfolgt werden können und häufig auch scheitern. Der Hinweis auf die Gebote muss im konkreten Einzelfall einhergehen mit der Bereitschaft und der Fähigkeit, die Gebote beim Scheitern einvernehmlicher Lösungen notfalls auch anzuwenden. Mit der Arbeitshilfe werden die notwendigen Kenntnisse zur rechtssicheren und praxistauglichen Anwendung dieser Instrumente vermittelt. In praxisorientierter Weise wird aufgezeigt, unter welchen Voraussetzungen städtebauliche Gebote erlassen werden können und zweckmäßigerweise erlassen werden sollten. Tipps und praktische Beispiele wie Anschreiben und Musterbescheide sollen ein entsprechendes Vorgehen anschaulich machen und damit erleichtern.Zeitschriften-/Zeitungsartikel Wohnungspolitik. Instrumente und Handlungsspielräume der Kommunen.(1982)Im Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) durchgeführte empirische Untersuchungen zeigen, daß das vorhandene rechtliche Instrumentarium zur Verhinderung von Wohnungsleerstand, Abnutzungs- und Umnutzungsprozessen von den Kommunen bislang nicht konsequent genuge eingesetzt wird. Allerdings zeigt sich auch, daß die weitverbreitete Unsicherheit und Skepsis der Kommunen gegenüber den neuen Instrumenten des BBauG um so eher abgebaut wird, je mehr Städte mit der Anwendung der Instrumente positive Erfahrungen machen. So wird der Einsatz der Baugebots inzwischen von einer ganzen Reihe von Städten im Rahmen einer Politik der Nutzung von Baulücken zumindest vorbereitet. Als entscheidendes Hindernis für eine kommunale Baulückenpolitik werden die steuer- und bodenrechtlichen Rahmenbedingungen angesehen. Auch der Entwurf der Bundesregierung eines "Gesetzes zur Erleichterung der Bereitstellung von Bauland" kann jedoch hier keine grundsätzliche Änderung bringen. bre/difu