Auflistung nach Schlagwort "Baurecht"
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Zeitschriften-/Zeitungsartikel Zeitschriften-/Zeitungsartikel Graue Literatur/Bericht Arbeitsblätter zum novellierten Bundesbaugesetz. 3. Aufl.(1978) Deutsches Institut für Urbanistik (Difu)Die "Arbeitsblätter zum Bundesbaugesetz'' sollen sowohl als seminarbegleitende Unterlage für Fortbildungsveranstaltungen als auch als Handwerkszeug beim praktischen Vollzug des Bundesbaugesetzes dienen. Neben der Dokumentation des Gesetzestextes werden einzelne Probleme der Bauleitplanung und anderer Aspekte des BBauG kommentiert. Besonderer Wert wird auf die Darstellung der Verfahrensabläufe gelegt. Ein Paragraphenregister und Literaturhinweise vervollständigen das Handbuch. cl/difuGraue Literatur/Bericht Arbeitsblätter zur novellierten Baunutzungsverordnung.(1978) Deutsches Institut für Urbanistik (Difu)Im ersten Teil der Arbeitsblätter werden die drei Fassungen der Baunutzungsverordnung (1962, 1968, 1977) gegenübergestellt. Im zweiten Teil werden der Novelle der Baunutzungsverordnung von 1977 jeweils kurze Erläuterungen der einzelnen Vorschriften beigefügt.mst/difuGraue Literatur/Bericht Baufreiheit und Stadtentwicklung. Bericht über zwei Seminare des Deutschen Instituts für Urbanistik vom 26.30. 9. 1977 und 24.28. 4. 1978 in Berlin.(1978) Deutsches Institut für Urbanistik (Difu)Die Novellen zum Bundesbaugesetz und zur Baunutzungsverordnung stellen den Gemeinden ein erheblich verfeinertes und erweitertes Instrumentarium für die Planung und Realisierung der städtebaulichen Entwicklung zur Verfügung. In zwei Seminaren des Deutschen Instituts für Urbanistik wurden die sich hieraus ergebenden Möglichkeiten und Probleme von kommunalen Praktikern und Planungs- und Rechtswissenschaftlern mit leitenden Mitarbeitern aller mit baurechtlichen Fragen befaßten kommunalen Ämter erörtert. Der vorliegende Tagungsbericht enthält die Seminarreferate.cl/difuMonografie BauGB 2004 - nachgefragt. 250 Fragen zum Baugesetzbuch 2004.(2006)Das am 20.7.2004 in Kraft getretene Europarechtsanpassungsgesetz Bau hat zu erheblichen Änderungen im deutschen Planungsrecht geführt. Wie bei jeder Novelle musste sich die Praxis auf die neue Rechtslage einstellen und eingeübte Verfahren den veränderten Anforderungen und Gestaltungsmöglichkeiten entsprechend anpassen. Während dieses Prozesses haben sich zahlreiche Fragen der Auslegung und praktischen Anwendung ergeben. Der vhw hat mit fünf herausragenden Baurechtsexperten einen Zyklus von Fortbildungsveranstaltungen durchgeführt, bei dem vor dem Hintergrund zunehmender Anwendungserfahrungen "Offene Fragen zum BauGB 2004" vertiefend erörtert wurden. Dem vielfach geäußerten Wunsch der Teilnehmer folgend haben die Autoren die hier angezeigte Broschüre mit 250 Fragen und Antworten zum BauGB 2004 vorgelegt. difuGraue Literatur/Bericht BauGB-Novelle 2006 im Praxistest.(2006) Deutsches Institut für Urbanistik (Difu); Verein für Kommunalwissenschaften e.V., BerlinDer Bericht dokumentiert die Ergebnisse eines Praxistests zur Gesetzesfolgenabschätzung. Gegenstand des Praxistestes war der Entwurf des Gesetzes zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte (BT-Drs. 16/2496). Mit dieser Novellierung wird vor allem das Ziel verfolgt, die Innenentwicklung von Städten und Gemeinden durch eine Vereinfachung und Beschleunigung des Bau- und Planungsrechts zu stärken und auf diese Weise gezielt zur Verminderung der Flächeninanspruchnahme und zur Erleichterung wichtiger Investitionsvorhaben, insbesondere in den Bereichen Arbeitsplätze, Wohnbedarf und Infrastrukturausstattung beizutragen. Dieses Ziel entspricht den Vorgaben des Koalitionsvertrages zwischen CDU/CSU und SPD vom 11. November 2005 (Zeilen 2546 bis 2549). Überprüft wurden auch die geplanten Regelungen zur Sicherung zentraler Versorgungsbereiche und der verbrauchernahen Versorgung sowie die im Recht des Vorhaben- und Erschließungsplans sowie die zur Erleichterung von Wohnbauvorhaben in nichtbeplanten Bereichen beabsichtigten Änderungen. Demgegenüber wurden die geplanten Änderungen im Sanierungsrecht nicht in den Praxistest einbezogen. Grundkonzept des Praxistests ist die Anwendung eines Regelungsentwurfs auf konkrete Fälle durch reale Verwaltungseinheiten. Der Test erfolgte also durch ausgewählte künftige Normanwender aus sechs Stadtverwaltungen. difuMonografie Baugesetzbuch (BauGB). 9. Aufl.(2005)Die Neuauflage basiert auf einer der wichtigsten Novellierungen des Baugesetzbuches, nämlich durch das Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG Bau), dessen Änderungen ausführlich erläutert werden. Hervorzuheben sind: Umweltprüfung aller Bauleitpläne; Baurecht auf Zeit; Wegfall der Teilungsgenehmigung; Vereinfachtes Umlegungsverfahren; Änderungen bei der Zulassung bestimmter Vorhaben im Innen- und Außenbereich sowie Stadtumbau und Soziale Stadt. difuMonografie Baugesetzbuch, BauGB. 7. Aufl.(1999)Der überarbeitete Kommentar in seiner 7. Auflage wird auf der Basis des Januar 1998 in Kraft getretenen "Gesetzes zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung" (BauROG) vorgelegt. Er berücksichtigt zudem die Rechtsänderungen des Jahres 1998, die zwei Novellierungen des Bundesnaturschutzgesetzes, das neue Bundes-Bodenschutzgesetz, aber auch die zwischenzeitlich zum neugefaßten BauGB ergangene Rechtsprechung, so daß der Kommentar umfassend über das unterrichtet, was "gilt". Die Baunutzungsverordnung (im Anhang abgedruckt) wurde in die Kommentierung einbezogen, soweit sie zum Verständnis des BauGB erforderlich ist. Die Erläuterungen orientieren sich in erster Linie an der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Ein ausführliches Sachverzeichnis erleichtert das Auffinden der gewünschten Stellen. Eine Inhaltsübersicht ist den Erläuterungen der einzelnen Vorschriften in der Regel vorangestellt und wo es zweckmäßig erscheint auch knapp gehaltene Vorbemerkungen, in denen die interne und externe Systematik der Vorschriften dargestellt wird. goj/difuZeitschriften-/Zeitungsartikel Die Baugesetzbuch-Novelle auf dem kommunalen Prüfstand?(1997)Am 1. Januar 1998 tritt das Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung in Kraft. Obwohl die Kommunen direkt und über ihre Spitzenverbände bei der Vorbereitung der Gesetzesnovelle mitwirken konnten, können nicht alle Neuregelungen die Zustimmung der Städte und Gemeinden finden, da das ihnen zur Verfügung stehende Instrumentarium nicht in vollem Umfang erhalten werden konnte. Dies betrifft insbesondere den Verzicht auf einen Genehmigungsvorbehalt im Falle der Grundstücksteilung, die Schaffung der Möglichkeit, das gemeindliche Einvernehmen im Baugenehmigungsverfahren zu ersetzen sowie die Erschwerung bei der Verhinderung mietwirksamer Modernisierungsmaßnahmen im Geltungsbereich von sogenannten Milieuschutzsatzungen. Begrüßt wird die Neuregelung der Vorschriften zur Behandlung von Eingriffen in Natur und Landschaft im Rahmen der Bauleitplanung. Das Instrumentarium ist hier im Interesse der Kommunen flexibilisiert worden. difuZeitschriften-/Zeitungsartikel Das Baunebenrecht - oder: Was die Architekten schon immer hätten wissen sollen, aber nicht gerne wissen wollten.(2004)Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat einen Expertenarbeitskreis damit beauftragt, den Bestand des "Baunebenrechts" des Bundes zu sichten sowie Methoden und Kriterien für eine Überprüfung auf Relevanz, Sinnhaftigkeit und Widerspruchsfreiheit zu entwickeln. Im Ergebnis sollten Vorschläge zur Vereinheitlichung und Vereinfachung dieses Rechtsbereichs unterbreitet werden. Der Arbeitskreis hat seine Arbeit im Jahr 2002 beendet und Vorschläge insbesondere zur Gesetzgebungstechnik im Baunebenrecht vorgelegt. Inkorporierte Regeln der Technik sollen nach dem Vorbild des Bauordnungsrechts durch amtliche Auflistung und Veröffentlichung deklariert werden. difuZeitschriften-/Zeitungsartikel Baurechtsänderung? Problembewältigung und Umweltsicherung in den Städten dulden weder Halbheiten noch Hast.(1985)Am Institut für Bauforschung und Strukturpolitik Berlin wurde im Auftrag des Bundesbauministeriums kürzlich eine Rechtstatsachenuntersuchung zur Baugenehmigungspraxis durchgeführt. Herausragendes Ergebnis der Studie ist, dass sich die Experten der Vollzugspraxis mehrheitlich gegen eine Novelle des BBauG zum gegenwärtigen Zeitpunkt aussprachen. Das bedeutet jedoch nicht, dass insbesondere die Vorschriften zum Planaufstellungsverfahren nicht als revisionsbedürftig angesehen werden.