Auflistung nach Schlagwort "Bauzulassungsverordnung"
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Graue Literatur/ Bericht Grundfragen des örtlichen Bauplanungsrechts in den neuen Bundesländern.(1990) Deutsches Institut für Urbanistik -Difu-, BerlinSeit dem 3.Oktober 1990 gelten auch in den östlichen Bundesländern die Vorschriften des Baugesetzbuchs (BauGB).Allerdings enthält Pargr. 246a BauGB zahlreiche Übergangsregelungen, die bis Ende 1997 für das Gebiet der früheren DDR anzuwenden sind.Bei den Übergangsvorschriften handelt es sich im wesentlichen um die Übernahme der Sonderregelungen der Bauplanungs- und Zulassungsverordnung der DDR (BauZVO).Das BauGB geht von dem Grundsatz aus, daß die städtebauliche Entwicklung durch den Flächennutzungsplan (vorbereitender Plan, ohne unmittelbare Rechtswirkungen für den Bürger, allerdings mit Auswirkungen auf die Bodenpreise) und Bebauungspläne (rechtswirksame Festsetzungen für Teilgebiete) geleitet wird.Der Flächennutzungsplan und die die Bebauungspläne müssen ein förmliches Aufstellungsverfahren durchlaufen (Pargr. 2 bis 13 BauGB).Nach Erfahrungen aus westdeutschen Gemeinden nehmen diese Verfahren mindestens ein, im Durchschnitt zwei bis drei Jahre in Anspruch.Im derzeitigen Stadium sind derartige Planaufstellungsverfahren erst teilweise in Gang gesetzt, aber noch nicht abgeschlossen worden.Für Städte und Gemeinden stellt sich deshalb die Frage: Auf welcher Grundlage soll die städtebauliche Entwicklung in den nächsten Monaten erfolgen, vor allem, nach welchen planungsrechtlichen Vorschriften können Bauvorhaben von den Baugenehmigungsbehörden zugelassen werden?Die Veröffentlichung gibt Antworten auf diese Frage. difuGraue Literatur/ Bericht Synopse des Baugesetzbuchs mit Überleitungsregelungen für die neuen Bundesländer nach § 246a BauGB.(1991) Deutsches Institut für Urbanistik -Difu-, BerlinDas Baugesetzbuch (i.d.F. vom 8. Dezember 1986, BGBl. I S. 2253) gilt mit Wirkung vom 3.Oktober 1990 auch in den neuen Ländern und in Berlin (Ost), allerdings mit wesentlichen Maßgaben, die in dem neu in das BauGB eingefügten § 246 a enthalten sind. Diese bis Ende 1997 befristeten Übergangsvorschriften erklären überwiegend Vorschriften der Bauplanungs- und Zulassungsverordnung der DDR (BauZVO vom 20. Juni 1990, GBl. I S. 739) und einzelne Vorschriften des Maßnahmengesetzes zum Baugesetzbuch auf dem Gebiet der früheren DDR für anwendbar. Die Arbeitshilfe enthält zur Verbesserung der Lesbarkeit und Verständlichkeit der ineinandergreifenden Vorschriften eine Gegenüberstellung der Vorschriften des BauGB mit den Überleitungsregelungen für die neuen Bundesländer nach § 246 a BauGB, die textlich in das BauGB integriert sind. Dabei sind die §§ 1 bis 36 durchgängig wiedergegeben, die nachfolgenden Paragraphen nur, wenn sie aufgrund der Maßgaben des § 246 a BauGB eine Änderung oder Erweiterung erfahren haben. difuGraue Literatur/ Bericht Vorhaben- und Erschließungsplan.(1991) Deutsches Institut für Urbanistik -Difu-, BerlinDie Planungs- und Zulassungsverordnung der DDR vom 20.6.1990 modifizierte in zahlreichen Regelungen das Planungs- und Genehmigungssystem des Baugesetzbuchs, um für eine Übergangszeit der Angleichung der Planungsrechtssysteme in Ost und West ein vereinfachtes und zügig handhabbares Instrumentarium zu schaffen.Die bedeutsamste Erweiterung des Planungs- und Genehmigungssystems des Baugesetzbuchs erfolgte durch die Schaffung eines neuen Planungsinsturments, des Vorhaben- und Erschließungsplans nach § 55 BauZVO, auf dessen Grundlage Baugenehmigungen für Investitionsvorhaben entsprechend § 30 BauGB auch ohne die Aufstellung eines Bebauungsplans erteilt werden können. Mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan sollte die zügige Realisierung von Investitionen ermöglicht werden. Dieses Ziel konnte in der Praxis nach bisherigen Erkenntnissen allerdings noch nicht in dem erhofften Maße erreicht werden. Es zeichnet sich ab, daß der praktische Vollzug der Vorschrift auf vielfältige Hindernisse stößt. Mit der Arbeitshilfe soll der Versuch gemacht werden, für die in der praktischen Durchführung typischerweise auftretenden Probleme Lösungswege aufzuzeigen. difuGraue Literatur/ Bericht Vorhaben- und Erschließungsplan. Handreichung für Kommunen in den fünf neuen Bundesländern.(1992) Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, Berliner Büro, Projekt Hilfe zum Aufbau der kommunalen Selbstverwaltung in den neuen BundesländernDie Planungs- und Satzungshoheit - das Recht also, die Gestaltung der im eigenen Verantwortungsbereich liegenden Flächen in eigener Zuständigkeit bestimmen zu können, - gehört zu den unentziehbaren Merkmalen kommunaler Selbstverwaltung.Mit Wahrnehmung dieser zentralen Aufgabe nimmt jede Kommune aktiv und zugleich entscheidend am Wirtschaftsleben teil.Für die neuen Bundesländer hat der Gesetzgeber im Einigungsvertrag das Instrument des Vorhaben- und Erschließungsplanes neu geschaffen.Damit werden Aufstellung und Handhabung von Bebauungsplänen auf einfachere und schneller zu realisierende Grundlagen gestellt; die auf der Basis des Vorhaben- und Erschließungsplanes von der Gemeinde beschlossene Satzung schafft - ohne selbst Bauleitplan im Sinne des § 1 Abs. 2 BauGB zu sein - die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit konkreter Vorhaben.Von der neuen Möglichkeit des Vorhaben- und Erschließungsplanes könnte in geeigneten Fällen in den ostdeutschen Kommunen noch stärker Gebrauch gemacht werden.Dafür will die Arbeitshilfe die Grundlagen schaffen.Der Text beschränkt sich auf die Information über die Rechtslage und geht besonders auf die praktischen Probleme ein. difu