Auflistung nach Schlagwort "Beschwerdemanagement"
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Zeitschriften-/Zeitungsartikel Beschwer(d)en willkommen? Ein Tagungsbericht.(2013)Eine Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien an sozialpädagogischen Entscheidungen, die ihr Leben betreffen, und die Sicherung ihrer Rechte hierbei, ist nicht immer ein konfliktfreier Prozess. Dann braucht es geeignete Verfahren im Jugendamt bzw. eine unabhängige Instanz, mit deren Unterstützung die Entscheidungskriterien der Jugendämter für eine bestimmte Hilfe gemeinsam hinterfragt werden können. Die Einrichtung eines internen Beschwerdemanagements in Jugendämtern sowie kommunaler Ombudschaftsstellen bietet sich hier an, im Sinne der Organisationskultur in der Kinder- und Jugendhilfe, auch wenn diese dabei eher noch am Anfang steht. Die §§ 79 und 79 a SGB VIII bieten hierfür die gesetzliche Grundlage. Ziel ist es, mit der Implementierung von Beschwerdemanagement in den Jugendämtern sowie von Ombudschaftsstellen die Qualitätssicherung in der Kinder- und Jugendhilfe zu verbessern, d.h. nicht nur im Jugendamt selbst, sondern explizit auch bei den freien Trägern. Fragen, die auf dieser Fachtagung im Mittelpunkt standen, sind u.a. folgende: Wie sollte eine Beschwerdekultur in der Kinder- und Jugendhilfe entwickelt werden und brauchen "wir" dazu noch eine neue Organisation in der Kinder- und Jugendhilfe? Was bedeutet der § 79 SGB VIII für die Praxis? Wie kann diese Norm umgesetzt werden? Welche Initiativen haben sich bisher in den Kommunen und Ländern entwickelt? Wie wird mit Beschwerdemanagement intern in den Jugendämtern umgegangen (auch Schnittstelle Dienstaufsichtsbeschwerde - Kinderschutz)? Was kann das Jugendamt aus Beschwerden lernen und was muss ggf. in der Organisation(skultur) verändert werden? Was bedeutet hier Beteiligung vom Kind aus gedacht? Was für Standards und Regeln gibt es im Umgang mit Kindern und Jugendlichen?Graue Literatur/ Bericht Beschwerdemanagement und Ombudschaft - eine Qualitätsstrategie für die Jugendämter? Dokumentation der Fachtagung am 25. und 26. April 2013 in Berlin.(2013) Deutsches Institut für Urbanistik -Difu-, Arbeitsgruppe Fachtagungen Jugendhilfe -AGFJ-, BerlinEine Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien an sozialpädagogischen Entscheidungen, die ihr Leben betreffen, und die Sicherung ihrer Rechte hierbei, ist nicht immer ein konfliktfreier Prozess. Dann braucht es geeignete Verfahren im Jugendamt bzw. eine unabhängige Instanz, mit deren Unterstützung die Entscheidungskriterien der Jugendämter für eine bestimmte Hilfe gemeinsam hinterfragt werden können. Die Einrichtung eines internen Beschwerdemanagements in Jugendämtern sowie kommunaler Ombudschaftsstellen bietet sich hier an, im Sinne der Organisationskultur in der Kinder- und Jugendhilfe, auch wenn diese dabei eher noch am Anfang steht. Die §§ 79 und 79 a SGB VIII bieten hierfür die gesetzliche Grundlage. Ziel ist es, mit der Implementierung von Beschwerdemanagement in den Jugendämtern sowie von Ombudschaftsstellen die Qualitätssicherung in der Kinder- und Jugendhilfe zu verbessern, d.h. nicht nur im Jugendamt selbst, sondern explizit auch bei den freien Trägern. Fragen, die auf dieser Fachtagung im Mittelpunkt standen, sind u.a. folgende: Wie sollte eine Beschwerdekultur in der Kinder- und Jugendhilfe entwickelt werden und brauchen "wir" dazu noch eine neue Organisation in der Kinder- und Jugendhilfe? Was bedeutet der § 79 SGB VIII für die Praxis? Wie kann diese Norm umgesetzt werden? Welche Initiativen haben sich bisher in den Kommunen und Ländern entwickelt? Wie wird mit Beschwerdemanagement intern in den Jugendämtern umgegangen (auch Schnittstelle Dienstaufsichtsbeschwerde - Kinderschutz)? Was kann das Jugendamt aus Beschwerden lernen und was muss ggf. in der Organisation(skultur) verändert werden? Was bedeutet hier Beteiligung vom Kind aus gedacht? Was für Standards und Regeln gibt es im Umgang mit Kindern und Jugendlichen?Graue Literatur/ Bericht Erfolg im zweiten Anlauf!? Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes in der kommunalen Praxis. Dokumentation der Fachtagung am 24. und 25. November 2011 in Berlin.(2012) Deutsches Institut für Urbanistik -Difu-, Arbeitsgruppe Fachtagungen Jugendhilfe -AGFJ-, BerlinZum Jahresbeginn 2012 ist das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) in Kraft getreten! Auch wenn bis zur Tagung unklar blieb, ob der zweite Anlauf für ein Kinderschutzgesetz gelingt, fand eine praxisnahe Fachdebatte zu den Neuregelungen des Bundeskinderschutzgesetzes und deren Folgerungen für die örtliche Fallpraxis statt. Folgende weitere Aspekte und Fragestellungen wurden auf dieser Tagung diskutiert: * Erfolg im zweiten Anlauf - das neue BKiSchG: Was hat sich auf der rechtlichen Ebene verändert? Was verändert sich damit für die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe? * Qualitätsentwicklung durch Gesetzgebung? Was bedeuten die neuen rechtlichen Anforderungen für die Aufgabenwahrnehmung in der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe in Bezug auf Qualitätsentwicklung? * Die insoweit erfahrene Fachkraft (§ 4 KKG; §§ 8a und 8b SGB VIII): Wie wird bei Gefährdungseinschätzungen "außerhalb der Jugendhilfe" eine "ieF" (und mit welchen Qualifikationen) beratend hinzugezogen? * Kinderschutznetzwerke (§§ 3, 4 KKG): Wie soll die verbindliche Zusammenarbeit im Kinderschutz als Netzwerk auf der örtlichen Ebene organisiert werden? * Qualitätsentwicklung (§§ 74, 79, 79a SGB VIII): Was bedeutet dies für die örtliche Fallpraxis, für schwierige Kinderschutzfälle? * Kinderschutz in Einrichtungen (§§ 8b, 45, 79a SGB VIII): Was löst ein solches Gesetz zum Kinderschutz bezogen auf die Absicherung der Fachkräfte in der Praxis aus? * Schutzauftrag für Jugendliche (§ 8a SGB VIII): Haben wir Konzepte und Hilfeangebote für Jugendliche im Kinderschutz? Wie kann das Jugendamt in diesem Bereich aktiver werden?Zeitschriften-/Zeitungsartikel Beitrag (Sammelwerk)