Auflistung nach Schlagwort "Bundesbaugesetz"
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Graue Literatur/ Bericht Arbeitsblätter zum novellierten Bundesbaugesetz. 3. Aufl.(1978) Deutsches Institut für Urbanistik -Difu-, BerlinDie "Arbeitsblätter zum Bundesbaugesetz'' sollen sowohl als seminarbegleitende Unterlage für Fortbildungsveranstaltungen als auch als Handwerkszeug beim praktischen Vollzug des Bundesbaugesetzes dienen. Neben der Dokumentation des Gesetzestextes werden einzelne Probleme der Bauleitplanung und anderer Aspekte des BBauG kommentiert. Besonderer Wert wird auf die Darstellung der Verfahrensabläufe gelegt. Ein Paragraphenregister und Literaturhinweise vervollständigen das Handbuch. cl/difuGraue Literatur/ Bericht Arbeitsblätter zur Beschleunigungsnovelle BBauG und StBauFG.(1979) Deutsches Institut für Urbanistik -Difu-, BerlinDer erste Teil der Arbeitsblätter besteht aus einer synoptischen Gegenüberstellung der geänderten Vorschriften in der Fassung von 1976 und der Beschleunigungsnovelle. Der zweite Teil enthält eine Kommentierung derjenigen Vorschriften, die geändert worden sind. Die Kommentierung wird durch Schaubilder und Ablaufschemata ergänzt. Schwerpunkte der Darstellung liegen auf den Themen ,,Zulässigkeit von Vorhaben ( 31-36 BBauG)'' und ,,Heilung mangelhafter Bauleitpläne ( 155 a-c)''. difuZeitschriften-/Zeitungsartikel Die Bauausstellung und die Bauleitplanung.(1984)Kann Berlin mit der IBA auch unter planungsrechtlichen Aspekten repräsentieren? Das erscheint fragwürdig: die Entstehungszeit der Pläne für das Ausstellungsgebiet reicht bis ins Jahr 1958 zurück, die besondere Verwaltungsstruktur der Stadt schafft besondere Konflikte, und der Widerspruch zwischen der fixierenden Wirkung von Plänen und den Innovationen und Experimenten einer Bauausstellung ist kaum zu überbrücken. -z-Graue Literatur/ Bericht Bauen im Planbereich, im unbeplanten Innenbereich und im Außenbereich. Ein Leitfaden.(1978) Deutsches Institut für Urbanistik -Difu-, BerlinDie am 1. 1. 1977 in Kraft getretene Novelle zum Bundesbaugesetz hat im Abschnitt ,,Zulässigkeit von Vorhaben'' die PPAR. 34 und 35 tiefgreifend geändert. Die Untersuchung, die aus systematischen Gründen auch die Zulässigkeit von Vorhaben im Planbereich einbezieht, befaßt sich mit der Interpretation der PPAR. 34 und 35. Sie stellt die Bedeutung der Satzung nach PAR. 34 Abs. 2 BBauG zur Bestimmung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils dar. Sie erläutert ferner, worin die Maßstabsverengung des PAR. 34 Abs. 1 besteht und wie sich der allgemeine Zuverlässigkeitsmaßstab nach Abs. 1 dieser Vorschrift zu Abs. 3 verhält, wonach in bestimmten Fällen die Baunutzungsordnung maßgebend ist. Aufgezeigt werden auch die voraussichtlichen Folgen der Maßstabsverengung. Die Privilegierung nach PAR. 35 von Wohnhäusern für ehemalige Landwirte wird auf Rechtsvoraussetzungen und Rechtsfolgen ebenso untersucht wie die erleichterte Zulassung der Nutzungsänderung, Erweiterung oder Wiedererrichtung von entprivilegierten Außenbereichsvorhaben.gk/difuGraue Literatur/ Bericht Baufreiheit und Stadtentwicklung. Bericht über zwei Seminare des Deutschen Instituts für Urbanistik vom 26.30. 9. 1977 und 24.28. 4. 1978 in Berlin.(1978) Deutsches Institut für Urbanistik -Difu-, BerlinDie Novellen zum Bundesbaugesetz und zur Baunutzungsverordnung stellen den Gemeinden ein erheblich verfeinertes und erweitertes Instrumentarium für die Planung und Realisierung der städtebaulichen Entwicklung zur Verfügung. In zwei Seminaren des Deutschen Instituts für Urbanistik wurden die sich hieraus ergebenden Möglichkeiten und Probleme von kommunalen Praktikern und Planungs- und Rechtswissenschaftlern mit leitenden Mitarbeitern aller mit baurechtlichen Fragen befaßten kommunalen Ämter erörtert. Der vorliegende Tagungsbericht enthält die Seminarreferate.cl/difuGraue Literatur/ Bericht Bauleitplanung in Berlin(1979) Deutsches Institut für Urbanistik -Difu-, BerlinDas Berliner Verfahren der Bauleitplanung weicht in wesentlichen Punkten von dem in den Flächenstaaten der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen Verfahren ab. Der Grund dafür liegt zum einen in der Stadtstaatlichkeit, zum anderen erfordert die Zweistufigkeit der Berliner Verwaltung (Senatsverwaltung und Bezirksverwaltung) besondere Kompetenzabgrenzungen. Der Leitfaden will vor allem den Mitgliedern der entsprechenden Fachausschüsse in den Bezirksverordnetenversammlungen einen Überblick über das Berliner Bauleitplanungsverfahren und die bundes- sowie landesrechtlichen Grundlagen geben. Soweit auf die einschlägige Rechtsprechung eingegangen wurde, beschränkt sich dies auf das Berliner Oberverwaltungsgericht. Jeweils auf der linken Seite finden sich die im Textteil angesprochenen Gesetzestexte. Die Textziffern stellen darüber hinaus den unmittelbaren Zusammenhang her. fu/difuZeitschriften-/Zeitungsartikel Baurechtsänderung? Problembewältigung und Umweltsicherung in den Städten dulden weder Halbheiten noch Hast.(1985)Am Institut für Bauforschung und Strukturpolitik Berlin wurde im Auftrag des Bundesbauministeriums kürzlich eine Rechtstatsachenuntersuchung zur Baugenehmigungspraxis durchgeführt. Herausragendes Ergebnis der Studie ist, dass sich die Experten der Vollzugspraxis mehrheitlich gegen eine Novelle des BBauG zum gegenwärtigen Zeitpunkt aussprachen. Das bedeutet jedoch nicht, dass insbesondere die Vorschriften zum Planaufstellungsverfahren nicht als revisionsbedürftig angesehen werden. -y-Graue Literatur/ Bericht Berliner Gespräche zum Städtebaurecht. Band II: Dokumentation Festveranstaltung/Materialien.(2010) Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, BerlinDer Band II der Berliner Gespräche zum Städtebaurecht rundet die Dokumentation der Gesprächsreihe ab. Im ersten Teil dieses Bandes sind die Vorträge (Manuskripte) abgedruckt, die auf der Festveranstaltung "50 Jahre Bundesbaugesetz/Baugesetzbuch" gehalten wurden. Der zweite Teil dieses Bandes enthält eine Sammlung der im Rahmen der Berliner Gespräche von verschiedenen Teilnehmerinnen und Teilnehmern verfassten Diskussions- bzw. Thesenpapiere. Diese Papiere werden dokumentiert, um die Verständlichkeit der Ergebnisprotokolle des Bandes I zu erleichtern, weil dort auf sie Bezug genommen wird. Sie sind im Duktus und im Inhalt teilweise zugespitzt, um Anstöße für die Diskussion zu geben, und geben nicht in jedem Fall auch die tatsächliche Auffassung des Verfassers wider. Sie dürfen deshalb nicht mit dem in Band 1 dokumentierten abgewogenen Ergebnis der Beratungen verwechselt werden. Maßgeblich als eine der Grundlagen für die Erstellung des Gesetzentwurfs zur Bauplanungsrechtsnovelle sind die in Band I dokumentierten Ergebnisse.Zeitschriften-/Zeitungsartikel Das Bundesbaugesetz ist besser als sein Ruf. Zur Frage der Novellierungsbedürftigkeit des Rechts der Bauleitplanung und der Zuverlässigkeit von Vorhaben.(1985)Im Auftrag des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau wurde am Institut für Stadtforschung Berlin ein Forschungsvorhaben bearbeitet, das die Novellierungsbedürftigkeit einzelner Regelungsbereiche des Bundesbaugesetzes untersuchte und im August 1984 abgeschlossen wurde. Die Untersuchung beruht auf Erkenntnissen aus 7 Fallstudien in Gemeinden sowie schriftlichen Umfragen und Gesprächen bei Experten der kommunalen Anwendungspraxis. Danach sieht die Mehrheit der Experten der Baugenehmigung einen Vereinfachungs- und Änderungsbedarf lediglich bei den Verfahrensvorschriften zur Aufstellung von Bauleitplänen; Änderungen bei den Vorschriften zur Zulässigkeit von Vorhaben (§§ 30 ff BBauG) werden überwiegend abgelehnt. wgZeitschriften-/Zeitungsartikel Monografie Das Bebauungsrecht im unbeplanten Innenbereich. Die Entwicklung einer Norm zwischen Gesetzgeber, Rechtsprechung und Vollzug.(1992)Die Entwicklungsprozesse einer Norm (Gesetz) zwischen Gesetzgeber, Rechtsprechung und Vollzug untersucht der Autor anhand der für das Städtebaurecht zentralen Vorschrift in § 34 Bundesbaugesetz (BBauG). Diese Vorschrift regelt die Zulässigkeit von Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich. Damit durchbricht diese Vorschrift den Grundsatz der Planmäßigkeit, der den Leitgedanken des BBauG bildet. Der § 34 BBauG besitzt für die Gemeinden eine beachtliche Bedeutung, da so die nicht beplanten Gemeindegebiete bebaut werden können. Nach einer Darstellung der Entwicklung der Vorläufer dieser Vorschrift sowie des § 34 BBauG von 1960 bis in die Gegenwart beschreibt die Arbeit die Wechselwirkung zwischen Gesetzgebung, Rechtsprechung und Durchführung dieser Norm sowie den Einfluß verschiedener politischer und ökonomischer Rahmenbedingungen auf den Prozeß der Gesetzesnovellierung. rebo/difuGraue Literatur/ Bericht Die Satzungen nach dem Baugesetzbuch. 3. Aufl. unter Berücksichtigung des Innenentwicklungsgesetzes 2013.(2013) Deutsches Institut für Urbanistik -Difu-, BerlinDiese Arbeitshilfe widmet sich den im Alltag der Städte unverzichtbaren, häufig aber weniger im Fokus der kommunalen Entscheidungsträger stehenden, im Baugesetzbuch geregelten Satzungen und schließt damit eine Lücke. Tipps zum Verfahren sowie zahlreiche Muster und Beispiele zu den verschiedenen Satzungen geben den Kommunalverwaltungen praxisgerechte und rechtssichere Orientierung. Behandelt werden die Satzungen nach § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 6 BauGB, die Erhaltungssatzungen nach § 172 BauGB, die Veränderungssperre, die Vorkaufssatzung sowie die Kostenerstattungssatzung nach § 135c BauGB. Auch das aktuelle Muster einer Erschließungsbeitragssatzung ist enthalten. Berücksichtigung finden in dieser 3. Auflage die relevanten Gesetzesänderungen seit der 2. Auflage, insbesondere das Innenentwicklungsgesetz von 2013.Graue Literatur/ Bericht Erhaltungssatzungen in der kommunalen Praxis.(1985) Deutsches Institut für Urbanistik -Difu-, BerlinMithilfe einer Umfrage bei allen Städten mit mehr als 20 Tsd. Einwohnern sollte die Praxis des Einsatzes von Erhaltungssatzungen gem. Pargr. 39h BBauG untersucht werden. Als Ergebnis dieses Beitrags zur Rechtstatsachenforschung wurde u. a. festgestellt, daß sich die Anwendung dieses Rechtsinstruments auf denkmalschutzorientierte Fälle konzentriert. Die Städte mit Anwendungspraxis schätzen ihre Erfahrungen überwiegend positiv ein, die zuvor befürchtete "Bauverhinderung" ist nicht eingetreten. Probleme tauchen im Problemfeld der Milieuschutzsatzung auf. bre/difuZeitschriften-/Zeitungsartikel Erhaltungssatzungen in der kommunalen Praxis.(1985)Das Deutsche Institut für Urbanistik hat eine bundesweite Umfrage bei Städten mit mehr als 20.000 Einwohnern zur Anwendung der Erhaltungssatzung nach § 39 h BBauG durchgeführt. Der Bericht fasst die Ergebnisse der Untersuchung zusammen. Danach hat sich die Einführung der Erhaltungssatzung bewährt. Von den drei Satzungskategorien, der Erhaltung aufgrund denkmalnaher Tatbestände, der sog. Milieuschutzsatzung und der befristet angelegten Satzung zur Sicherung sozialer Belange bei städtebaulichen Umstrukturierungen wirft lediglich die Milieuschutzsatzung schon von ihrer Rechtsgrundlage her erhebliche Probleme auf, die sich auch in einer deutlich geringeren Verbreitung niederschlagen.(wg)Zeitschriften-/Zeitungsartikel Ingelheimer Planspiegel zur Novellierung des Bundesbaugesetzes.(1975)In Abweichung von den Planspielen in Wuppertal, das vom Difu als Modell für größere Städte durchgeführt worden war, wurde das Planspiel in Ingelheim und Daxweiler beispielgebend für kleinere Verwaltungseinheiten ausgetragen. Die Ergebnisse umfassen die Entwicklungsgenehmigungen und Erhebung von Ausgleichsbeträgen.Zeitschriften-/Zeitungsartikel Mehrkosten für die Kommunen durch Bürgerbeteiligung und Sozialplanung nach der Novellierung des Bundesbaugesetzes?(1976)Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse eines Kurzgutachtens des Deutschen Instituts für Urbanistik. Fragestellung Treten durch die Einführung der §§ 2 a (Bürgerbeteiligung) und 13 a (Sozialplanung) im BBauG erhöhte finanzielle Belastungen für die Gemeinden auf Basis der Ergebnisse ist die Analyse der Bebauungspläne von Wuppertal, Viersen, Ingelheim a. Rhein. Ergebnis: Die entstehenden Mehrausgaben sind - verglichen mit dem Volumen der gesamten Personalausgaben - nicht übermäßig hoch. Aufgrund mangelnder Erfahrungen kann über die Kostenwirksamkeit des § 13 a in den genannten Städten noch keine Aussage gemacht werden.Monografie Planspiel zum Baugesetzbuch. Methode und Ergebnisse des Praxistests - Text des Regierungsentwurfs.(1986) Deutsches Institut für Urbanistik -Difu-, BerlinIm Rahmen der Vorarbeiten für das Baugesetzbuch hatten sowohl das Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau als auch der 16. Bundestagsausschuß die Durchführung eines Verwaltungsplanspiels in Aussicht genommen. Die Durchführung wurde im Sommer 1985 dem Difu übertragen. Mit dem Planspiel sollte im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens überprüft werden, ob und inwieweit die vorgesehenen Änderungen und Neuregelungen eines Baugesetzbuchs praktikabel, problemadäquat und wirksam sind. Diese Prüfung erfolgte in Form eines "Vorabtests" mit den künftigen Normanwendern. Dies sind hier vor allem die Kommunalverwaltungen, die Baugenehmigungsbehörden und die Plangenehmigungsbehörden. Das Planspiel zum Baugesetzbuch schließt sich damit in seiner generellen Konzeption an jene Modelle an, die teils unter dem Stichwort "Verwaltungs-/Gesetzgebungsplanspiel", teils unter der Bezeichnung "Praxistest" entwickelt worden sind. difuGraue Literatur/ Bericht Planspiel zur Novellierung des Bauplanungsrechts. Entwurf des "Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts". Endbericht.(2012) Deutsches Institut für Urbanistik -Difu-, BerlinDer Bericht dokumentiert die Ergebnisse eines Planspiels zur Gesetzesfolgenabschätzung. Gegenstand des Planspiels war der Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts vom 4. Juli 2012. Das Planspiel bestätigt die Zielrichtung des Gesetzentwurfs und seine wesentlichen Grundzüge. Im Detail gibt es allerdings Hinweise und Empfehlungen zur Verbesserung des Gesetzentwurfs oder zur Auslegung der Neuregelungen.