Auflistung nach Schlagwort "Gesetzesnovelle"
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Monografie Das Bebauungsrecht im unbeplanten Innenbereich. Die Entwicklung einer Norm zwischen Gesetzgeber, Rechtsprechung und Vollzug.(1992)Die Entwicklungsprozesse einer Norm (Gesetz) zwischen Gesetzgeber, Rechtsprechung und Vollzug untersucht der Autor anhand der für das Städtebaurecht zentralen Vorschrift in § 34 Bundesbaugesetz (BBauG). Diese Vorschrift regelt die Zulässigkeit von Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich. Damit durchbricht diese Vorschrift den Grundsatz der Planmäßigkeit, der den Leitgedanken des BBauG bildet. Der § 34 BBauG besitzt für die Gemeinden eine beachtliche Bedeutung, da so die nicht beplanten Gemeindegebiete bebaut werden können. Nach einer Darstellung der Entwicklung der Vorläufer dieser Vorschrift sowie des § 34 BBauG von 1960 bis in die Gegenwart beschreibt die Arbeit die Wechselwirkung zwischen Gesetzgebung, Rechtsprechung und Durchführung dieser Norm sowie den Einfluß verschiedener politischer und ökonomischer Rahmenbedingungen auf den Prozeß der Gesetzesnovellierung. rebo/difuGraue Literatur/ Bericht Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans. 2. Aufl. unter Berücksichtigung des novellierten Baugesetzbuchs 1998.(1998) Deutsches Institut für Urbanistik -Difu-, BerlinMit der Arbeitshilfe soll ein praxisorientierter Leitfaden für das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans angeboten werden. Die einzelnen Verfahrensstufen und -schritte werden unter Berücksichtigung der rechtlichen und praktischen Erfordernisse beschrieben und Hinweise für eine zweckmäßige Handhabung des Instrumentariums gegeben. Soweit Rechtsfragen angesprochen werden, geschieht dies unter dem Aspekt, wie mit ihnen in der Praxis umzugehen ist. Muster und Übersichten verdeutlichen über die textlichen Darstellungen hinaus einzelne Problemstellungen oder Verfahrensweisen. Nach Inkrafttreten des BauROG am 1.1.1998 gewinnt die Arbeitshilfe zusätzlich an Bedeutung, da das förmliche Verfahren nach §§ 3 und 4 sowie 10 BauGB nun auch für die Aufstellung von Vorhaben- und Erschließungsplänen (vorhabenbezogene Bebauungspläne) gilt. difuGraue Literatur/ Bericht Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans. 3. Aufl. unter Berücksichtigung der Neuregelung zur Umweltverträglichkeitsprüfung.(2003) Deutsches Institut für Urbanistik -Difu-, BerlinEin sachkundig durchgeführtes Aufstellungsverfahren ist für die Qualität eines Bebauungsplans, seine Rechtssicherheit sowie für die Akzeptanz der Planungsergebnisse von herausragender Bedeutung. Diese Arbeitshilfe bietet einen praktischen Leitfaden durch das Verfahren. Sie beschreibt die einzelnen Verfahrensschritte unter Berücksichtigung der rechtlichen und praktischen Erfordernisse und gibt Hinweise für eine zweckmäßige Handhabung des Instrumentariums. Dabei wird auch auf die neuen Anforderungen an das Bebauungsplanverfahren mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung eingegangen. Darüber hinaus bieten diverse Beispiele und Muster Anregungen für die Standardisierung des Verfahrens, um eine größere praktische Sicherheit bei der Planaufstellung zu gewährleisten. difuZeitschriften-/Zeitungsartikel Zeitschriften-/Zeitungsartikel Neue Spielregeln beachten.(2013)Das novellierte Personenbeförderungsgesetz definiert neue Spielregeln im ÖPNV. Es regelt unter anderem die Auftragsvergabe im Öffentlichen Personennahverkehr und die hierbei einzuhaltenden Fristen. Außerdem enthalten sind Richtlinien für die Marktöffnung des Fernbusverkehrs.Graue Literatur/ Bericht Neuerungen im Baugesetzbuch 1998 - kommentiert für die Praxis.(1998) Deutsches Institut für Urbanistik -Difu-, BerlinDas Baugesetzbuch wurde seit seinem Inkrafttreten am 1.7.1987 mehrfach zum Teil in gravierendem Umfang geändert und durch Sondervorschriften ergänzt. Das sowohl in territorialer Hinsicht (Sonderregelung für die ostdeutschen Bundesländer) als auch hinsichtlich der Ziele der Planungen oder Vorhaben (Deckung eines dringenden Wohnbedarfs) diversifizierte Städtebaurecht sollte mit der Städtebaurechtsnovelle wieder vereinheitlicht werden. Die Neuregelungen sind partiell beeinflußt durch die in den letzen Jahren dominierenden Trends der Globalisierung und der Privatisierung öffentlicher Aufgaben. Die zweite im Zusammenhang mit der Städtebaurechtsnovelle hervorzuhebende generelle Entwicklung ist die Krise der öffentlichen Haushalte. Die Abschaffung unnötiger Verfahren wird vor diesem Hintergrund als Ansatz zur Kostenreduzierung verstanden. In der Veröffentlichung werden die Neuerungen des Baugesetzbuches 1998 kommentiert mit dem Ziel, eine Arbeitshilfe für die kommunale Praxis zu bieten. difuGraue Literatur/ Bericht Stadt der kurzen Wege - Nutzungsmischung im Städtebau. Forschungsvorhaben.(1996) Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, BonnDie Erhaltung und die Erschaffung einer Mischung unterschiedlicher Nutzungen in den Städten wird als ein wichtiges Mittel zur Förderung einer "nachhaltigen Entwicklung" im Städtebau angesehen. Das Bundesministerium hat das Difu beauftragt, ein Expertengespräch zu diesem Thema durchzuführen mit dem Ziel, eine bessere Entscheidungsgrundlage dafür zu erhalten, ob mit einer Änderung der Baunutzungsverordnung ein Beitrag zur Erreichung dieses Ziels geleistet werden kann. Die Broschüre enthält das Vorbereitungspapier und die schriftlichen Antworten der Experten zu den gestellten Fragen. Neben den Erörterungen der Antworten im Rahmen des Expertengesprächs sind auch die Erfahrungen des Difu aus seiner Beratungstätigkeit in den Abschlußbericht eingeflossen. difuZeitschriften-/Zeitungsartikel StVO 2009: Änderungen für den Radverkehr.(2010)Die am 1. September 2009 in Kraft getretene Straßenverkehrsordnungsnovelle 2009 (46. Änderungsverordnung) und die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) verfolgen das Ziel einer allgemeinen Verkehrszeichenreduzierung. Weiteres Hauptziel sind Verbesserungen für den Fahrradverkehr. Die StVO 2009 baut auf der StVO 1997 auf, die erstmals das Fahrrad als echtes Verkehrsmittel anerkannte und den Grundsatz aufstellte, dass der Fahrradverkehr in der Regel ebenso wie der Kraftfahrzeugverkehr zur Fahrbahnbenutzung berechtigt ist. Ein Verbot der Fahrbahnnutzung muss seitdem als Beschränkung des fließenden Verkehrs den Anforderungen des Paragraphen 45 Abs. 9 StVO genügen, also aufgrund einer örtlich bedingten außerordentlichen Gefahrenlage zwingend geboten sein. In dem Fall gilt die Anordnung zur Benutzungspflicht von Fahrradwegen. Die Radwegebenutzung muss allerdings verhältnismäßig und zumutbar sein. Qualitäts- und Sicherheitsstandards von Radverkehrsanlagen enthalten insbesondere die Verwaltungsvorschrift (VwV) und die technischen Regelwerke. Durch einen Hinweis der VwV zu Paragraph 2 Abs. 4 S. 2 StVO wird die Bedeutung der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen als "Anerkannte Regel der Technik" für die Gestaltung von Radverkehrsanlagen hervorgehoben. Durch das Ziel, die benutzungspflichtigen Radverkehrsanlagen zu reduzieren, eröffnet die StVO 2009 den Kommunen neue Handlungsspielräume für eine sichere, bedarfsgerechte Führung des Fahrradverkehrs und erleichtert die Reduktion benutzungspflichtiger Radwege auf das rechtlich gebotene Maß. In dem Beitrag werden die Neuerungen zur Führung des Radverkehrs erläutert.Graue Literatur/ Bericht StVO-Novelle 2009 und VwV-StVO 2009. Überblick über die wesentlichen rechtlichen Änderungen für den Radverkehr. [Vortrag der StVO-Länderseminare der Fahrradakademie]. Stand 6/ 2010.(2010)Der Vortragstext gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen in StVO und der Verwaltungsvorschrift. Dabei werden nicht die planerischen Aspekte hervorgehoben, sondern es wird besonders auf rechtliche Fragestellungen eingegangen, die sich aus den Neuregelungen ergeben.