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Zeitschriften-/Zeitungsartikel Graue Literatur/ Bericht Vom Willkommensbesuch zum verpflichtenden Hausbesuch. Veränderte Auftragslage für die Jugendhilfe (durch das Kinderschutzgesetz)? Eine Praxisdebatte zu aktuellen Fragestellungen im Kinderschutz. Dokumentation der Fachtagung am18. und 19. Juni 2009 in Berlin.(2009) Deutsches Institut für Urbanistik -Difu-, Arbeitsgruppe Fachtagungen Jugendhilfe -AGFJ-, BerlinDer Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung des Kinderschutzes (Kinderschutzgesetz) war die Grundlage für die Inhaltliche Konzipierung dieser Tagung. Zum Tagungszeitpunkt war dann aber klar, dass das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen sein würde. Was konnte man tun? Die Lösung war, gemeinsam eine praxisnahe Fachdebatte zu aktuell diskutierten Fragestellungen des Kinderschutzes zu führen. Bruno Pfeifle, Leiter des Jugendamtes Stuttgart, verwies darauf, dass bei der Debatte über ein Kinderschutzgesetz insbesondere der "verpflichtende Hausbesuch" fachpolitisch kontrovers diskutiert werde. Seiner Meinung nach müsse ein Hausbesuch im "Kinderschutzfall" an fachlichen Überlegungen ausgerichtet sein und solle nicht allein aufgrund gesetzlicher Verpflichtung erfolgen. Prof. Dr. Christian Schrapper, Universität Koblenz-Landau, referierte über "Örtliche Fallpraxis, Risikomanagement und ein Bundeskinderschutzgesetz" und gibt Antworten auf die Frage, ob die örtliche Fallpraxis bundesgesetzlicheRegelungen zum Kinderschutz braucht. Was Vertreter weiterer Professionen z.B. aus kinderärztlicher oder juristischer Sicht zu dieser Debatte beitragen und wie sich auch andere kommunale Praktiker/innen positionieren und vor Ort agieren, ist ebenfalls in dieser Dokumentation nachzulesen und soll Impulse und Anregungen vermitteln. Die Zeit seit dieser Tagung hat gezeigt, dass die Diskussion über das Kinderschutzgesetz noch längst nicht beendet ist. Es gibt vielfältige Stimmen aus Politik und Praxis, die aus ihren professionellen Sichtweisen heraus viele im Gesetz vorgesehene Aspekte befürworten und gern in einem Kinderschutzgesetz verankert sehen würden. Durch neue Fälle von Kindeswohlgefährdung und -misshandlung wird diese Debatte ebenfalls immer wieder neu angestoßen.