Auflistung nach Schlagwort "Landesbauordnungsrecht"
Gerade angezeigt 1 - 1 von 1
Treffer pro Seite
Sortieroptionen
Graue Literatur/ Bericht Straßennutzung und Stellplatzpflicht. Zur Entwicklung öffentlicher Räume mit vielfältigen Nutzungschancen.(2000) Deutsches Institut für Urbanistik -Difu-, BerlinDie Arbeit thematisiert die Verkehrsentwicklungsplanung auf der Ebene des (städtischen gründerzeitlichen) Quartiers. Nach einleitenden Bemerkungen über das Leitbild der kompakten und urbanen Stadt und die Anforderungen an den Stadtverkehr bildet die Analyse der rechtlichen Instrumente von Konzepten und Verfahren zur Regulierung des Parkens von Fahrzeugen den Schwerpunkt der Arbeit. Kfz-Stellplätze (StPl) sind von doppelter Bedeutung für die Verkehrsentwicklungsplanung: Einerseits sind Dimensionierung und Nutzungsregelung des Angebots ein Instrument zur Feinsteuerung des MIV, zum anderen ist der damit verursachte Flächenverbrauch ein bestimmender Faktor der städtebaulichen Entwicklung und der Nutzung des öffentlichen Straßenraums. Die Untersuchung bezieht sich weitgehend auf das - für Deutschland einmalige - Beispiel Berlin, wo 1997 die Verpflichtung zum Bau von StPl in der Bauordnung aufgehoben wurde und an der die Wirkungen eines Verzichts auf den Nachweis von Stellplätzen überprüft werden kann. Der Autor plädiert für eine positive Neubestimmung der Straßennutzung und empfiehlt Änderungen grundlegender Rechtstatbestände: Die Kommunen sollten ermächtigt werden, die gemeingebräuchlichen Nutzungen in der Straßenwidmung zu konkretisieren und ggf. einzuschränken, das Verfahren der Umwidmung vorhandener Straßenwidmungen sollte an die Erfordernisse einer zielgerichteten kommunalen Verkehrsplanung angepasst werden, die Regeln des Straßenverkehrsgesetzes, der Straßenverkehrsordnung und nachgeordneter Richtlinien sollten an die Möglichkeit des eingeschränkten Gemeingebrauchs angepasst werden, die bauordnungsrechtlich geregelte Verpflichtung zum Stellplatznachweis sollte nach dem Vorbild der Berliner Bauordnung ersatzlos gestrichen werden, den Kommunen sollten außerdem Satzungsbefugnisse eingeräumt werden, die eine Anpassung der Richtwerte an die Ziele städtebaulicher Rahmenpläne und von Verkehrsentwicklungsplänen ermöglichen. goj/difu