Auflistung nach Schlagwort "Paragraph 246"
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Graue Literatur/ Bericht Grundfragen des örtlichen Bauplanungsrechts in den neuen Bundesländern.(1990) Deutsches Institut für Urbanistik -Difu-, BerlinSeit dem 3.Oktober 1990 gelten auch in den östlichen Bundesländern die Vorschriften des Baugesetzbuchs (BauGB).Allerdings enthält Pargr. 246a BauGB zahlreiche Übergangsregelungen, die bis Ende 1997 für das Gebiet der früheren DDR anzuwenden sind.Bei den Übergangsvorschriften handelt es sich im wesentlichen um die Übernahme der Sonderregelungen der Bauplanungs- und Zulassungsverordnung der DDR (BauZVO).Das BauGB geht von dem Grundsatz aus, daß die städtebauliche Entwicklung durch den Flächennutzungsplan (vorbereitender Plan, ohne unmittelbare Rechtswirkungen für den Bürger, allerdings mit Auswirkungen auf die Bodenpreise) und Bebauungspläne (rechtswirksame Festsetzungen für Teilgebiete) geleitet wird.Der Flächennutzungsplan und die die Bebauungspläne müssen ein förmliches Aufstellungsverfahren durchlaufen (Pargr. 2 bis 13 BauGB).Nach Erfahrungen aus westdeutschen Gemeinden nehmen diese Verfahren mindestens ein, im Durchschnitt zwei bis drei Jahre in Anspruch.Im derzeitigen Stadium sind derartige Planaufstellungsverfahren erst teilweise in Gang gesetzt, aber noch nicht abgeschlossen worden.Für Städte und Gemeinden stellt sich deshalb die Frage: Auf welcher Grundlage soll die städtebauliche Entwicklung in den nächsten Monaten erfolgen, vor allem, nach welchen planungsrechtlichen Vorschriften können Bauvorhaben von den Baugenehmigungsbehörden zugelassen werden?Die Veröffentlichung gibt Antworten auf diese Frage. difuGraue Literatur/ Bericht Synopse des Baugesetzbuchs mit Überleitungsregelungen für die neuen Bundesländer nach § 246a BauGB.(1991) Deutsches Institut für Urbanistik -Difu-, BerlinDas Baugesetzbuch (i.d.F. vom 8. Dezember 1986, BGBl. I S. 2253) gilt mit Wirkung vom 3.Oktober 1990 auch in den neuen Ländern und in Berlin (Ost), allerdings mit wesentlichen Maßgaben, die in dem neu in das BauGB eingefügten § 246 a enthalten sind. Diese bis Ende 1997 befristeten Übergangsvorschriften erklären überwiegend Vorschriften der Bauplanungs- und Zulassungsverordnung der DDR (BauZVO vom 20. Juni 1990, GBl. I S. 739) und einzelne Vorschriften des Maßnahmengesetzes zum Baugesetzbuch auf dem Gebiet der früheren DDR für anwendbar. Die Arbeitshilfe enthält zur Verbesserung der Lesbarkeit und Verständlichkeit der ineinandergreifenden Vorschriften eine Gegenüberstellung der Vorschriften des BauGB mit den Überleitungsregelungen für die neuen Bundesländer nach § 246 a BauGB, die textlich in das BauGB integriert sind. Dabei sind die §§ 1 bis 36 durchgängig wiedergegeben, die nachfolgenden Paragraphen nur, wenn sie aufgrund der Maßgaben des § 246 a BauGB eine Änderung oder Erweiterung erfahren haben. difu