Auflistung nach Schlagwort "Paragraph 55"
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Graue Literatur/ Bericht Vorhaben- und Erschließungsplan.(1991) Deutsches Institut für Urbanistik -Difu-, BerlinDie Planungs- und Zulassungsverordnung der DDR vom 20.6.1990 modifizierte in zahlreichen Regelungen das Planungs- und Genehmigungssystem des Baugesetzbuchs, um für eine Übergangszeit der Angleichung der Planungsrechtssysteme in Ost und West ein vereinfachtes und zügig handhabbares Instrumentarium zu schaffen.Die bedeutsamste Erweiterung des Planungs- und Genehmigungssystems des Baugesetzbuchs erfolgte durch die Schaffung eines neuen Planungsinsturments, des Vorhaben- und Erschließungsplans nach § 55 BauZVO, auf dessen Grundlage Baugenehmigungen für Investitionsvorhaben entsprechend § 30 BauGB auch ohne die Aufstellung eines Bebauungsplans erteilt werden können. Mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan sollte die zügige Realisierung von Investitionen ermöglicht werden. Dieses Ziel konnte in der Praxis nach bisherigen Erkenntnissen allerdings noch nicht in dem erhofften Maße erreicht werden. Es zeichnet sich ab, daß der praktische Vollzug der Vorschrift auf vielfältige Hindernisse stößt. Mit der Arbeitshilfe soll der Versuch gemacht werden, für die in der praktischen Durchführung typischerweise auftretenden Probleme Lösungswege aufzuzeigen. difuGraue Literatur/ Bericht Vorhaben- und Erschließungsplan. Handreichung für Kommunen in den fünf neuen Bundesländern.(1992) Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, Berliner Büro, Projekt Hilfe zum Aufbau der kommunalen Selbstverwaltung in den neuen BundesländernDie Planungs- und Satzungshoheit - das Recht also, die Gestaltung der im eigenen Verantwortungsbereich liegenden Flächen in eigener Zuständigkeit bestimmen zu können, - gehört zu den unentziehbaren Merkmalen kommunaler Selbstverwaltung.Mit Wahrnehmung dieser zentralen Aufgabe nimmt jede Kommune aktiv und zugleich entscheidend am Wirtschaftsleben teil.Für die neuen Bundesländer hat der Gesetzgeber im Einigungsvertrag das Instrument des Vorhaben- und Erschließungsplanes neu geschaffen.Damit werden Aufstellung und Handhabung von Bebauungsplänen auf einfachere und schneller zu realisierende Grundlagen gestellt; die auf der Basis des Vorhaben- und Erschließungsplanes von der Gemeinde beschlossene Satzung schafft - ohne selbst Bauleitplan im Sinne des § 1 Abs. 2 BauGB zu sein - die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit konkreter Vorhaben.Von der neuen Möglichkeit des Vorhaben- und Erschließungsplanes könnte in geeigneten Fällen in den ostdeutschen Kommunen noch stärker Gebrauch gemacht werden.Dafür will die Arbeitshilfe die Grundlagen schaffen.Der Text beschränkt sich auf die Information über die Rechtslage und geht besonders auf die praktischen Probleme ein. difu