Auflistung nach Schlagwort "Raumordnungsgesetz"
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Graue Literatur/ Bericht Beiträge zum Investitionserleichterungs- und Wohnlandbaugesetz.(1993) Deutsches Institut für Urbanistik -Difu-, BerlinMit dem Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz, das seit dem 1. Ma 1993 in Kraft ist, sind weitreichende Änderungen und Neuerungen im Städtebau- und Planungsrecht verbunden. Es handelt sich um ein "Artikelgesetz", das in 15 Artikeln acht bestehende Gesetze und zwei Verordnungen ändert sowie zwei neue Gesetze schafft. Ziel dieses "Artikelgesetzes" ist es insgesamt, das Bau- und Planungsrecht zu vereinfachen, das Planungs- und Genehmigungsverfahren zu verkürzen, die Bereitstellung von Wohnbauland zu erleichtern und eine Vereinfachung und Reduzierung der Sonderregelungen für die neuen Bundesländer vorzunehmen. Insgesamt wird deutlich, daß mit dem Investitionserleichterungs- un Wohnbaulandgesetz einerseits das planungs- und baurechtliche Instrumentarium erweitert und vielfältigere Möglichkeiten für die Gemeinden und privaten Investoren geschaffen wurden, daß es andererseits aber auch komplexer und für die Anwender unübersichtlicher geworden ist. Die Arbeitshilfe soll dazu beitragen, diese Komplexität zu reduzieren und das Arbeiten mit den neuen Regelungen zu erleichtern. difuGraue Literatur/ Bericht Interkommunale Kooperation im Städtebau.(2002) Deutsches Institut für Urbanistik -Difu-, BerlinGegenstand der Untersuchung ist die interkommunale Kooperation bei städtebaulichen Vorhaben und insbesondere bei der Aufstellung von Bauleitplänen. Ziel war es, Erkenntnisse über Vor- und Nachteile einzelner Organisations- und Verfahrensansätze zu gewinnen, Restriktionen und Potenziale für eine interkommunale Kooperation in diesem Bereich aufzudecken und hierdurch zu praktischen Empfehlungen für die kommunale Praxis zu kommen. Das Werk enthält dementsprechend einen aktuellen Überblick über die bestehenden Möglichkeiten der Kooperation in diesem Bereich als auch Empfehlungen für die Umsetzung von Kooperationsprojekten auf der Grundlage von Beispielen. Schließlich beschäftigt sich die Untersuchung noch mit Kooperationsformen außerhalb des bauplanungsrechtlichen Instrumentariums, da interkommunale Kooperation bei einigen städtebaulichen Nutzungsbereichen vor allem jenseits des rechtsförmlichen Instrumentariums stattfindet und diese Formen an Bedeutung gewinnen. difuGraue Literatur/ Bericht Planspiel "Neuordnung des Rechts der Raumordnung". Ergebnisse und Empfehlungen.(2008) Deutsches Institut für Urbanistik -Difu-, BerlinIm Rahmen der Grundgesetzänderung vom 1. September 2006 wurde der Kompetenztypus der Rahmengesetzgebung aufgegeben und die Raumordnung der Länder in den Katalog der konkurrierenden Gesetzgebung überführt (Artikel 74 Abs. 1 Nr. 31 Grundgesetz). Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat deshalb ein Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Raumordnung vorbereitet. Durch bundesrechtliche Vollregelungen sollen nur die Bereiche der Raumordnung geregelt werden, in denen eine bundeseinheitliche Regelung aus fachlichen Gründen angezeigt ist; ansonsten soll gesetzgeberische Zurückhaltung zugunsten des Landesrechts geübt werden. Den praktischen Erfahrungen mit dem zum 1. Januar 1998 grundlegend novellierten Raumordnungsgesetz soll in der jetzigen Gesetzesnovellierung Rechnung getragen werden. Der Gesetzentwurf ist in vier Abschnitte unterteilt, die eine Differenzierung zwischen den Bereichen mit abschließenden bundesrechtlichen Regelungen und den Bereichen mit Gestaltungsspielräumen für ergänzende, unabhängig von der Abweichungskompetenz bestehende landesrechtliche Regelungen erleichtern. Der Gesetzentwurf enthält demgemäß folgende Abschnitte: 1: Allgemeine Vorschriften, 2: Raumordnung in den Ländern, 3: Raumordnung im Bund, 4: Ergänzende Vorschriften und Schlussvorschriften. Das Planspiel dient der prospektiven Prüfung des Gesetzentwurfs zum ROG anhand realer Planungs- und Verwaltungsvorgänge durch die hierfür real zuständigen Mitarbeiter von Planungsverbänden bzw. Raumordnungsbehörden. Grundlage des Planspiels war zunächst ein Arbeitsentwurf, später dann ein überarbeiteter Referentenentwurf sowie der Regierungsentwurf von Juli 2008. Zuletzt konnten auch noch die Stellungnahme des Bundesrates vom 19. September 2008 (BRDrs. 563/08) sowie die Gegenäußerung der Bundesregierung hierzu vom 24. September 2008 (BT-Drs. 16/10332) berücksichtigt werden, mit der bereits wichtige Anregungen aus dem Planspiel aufgegriffen wurden.