Auflistung nach Schlagwort "Schutzauftrag"
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Graue Literatur/ Bericht Frühe Hilfen auch für Jugendliche? Gilt der Schutzauftrag § 8a SGB VIII bis zur Volljährigkeit? Dokumentation der Fachtagung am 07. und 08. Oktober 2010 in Berlin.(2011) Deutsches Institut für Urbanistik -Difu-, Arbeitsgruppe Fachtagungen Jugendhilfe -AGFJ-, BerlinFrühe Hilfen und Kinderschutz wurden in den letzten Jahren sehr stark vorrangig mit kleinen Kindern, die es zu schützen gilt, assoziiert. Aber haben nicht auch Jugendliche ihren ganz eigenen (Kinder-)Schutzbedarf, mit dem sich die Jugendhilfe intensiver beschäftigen sollte? Anliegen der Tagung war es, sich mit den folgenden Fragen auseinanderzusetzen: * Wo steht der Kinderschutz in Deutschland heute? * Hat der § 8a SGB VIII auch was mit Jugendlichen zu tun? * Was sind Gefährdungslagen Jugendlicher allgemein? * Was sind konkrete "gewichtige Anhaltspunkte" (§ 8a SGB VIII)? * Wie verstehe ich als (insoweit erfahrene) Fachkraft mein Arbeitsfeld? * Haben wir Konzepte und Hilfeangebote für Jugendliche im Kinderschutz? * Wie kann das Jugendamt in diesem Bereich aktiver werden? Inhalt der Diskussionen war vor allem auch die Suche nach Anhaltspunkten zum Tätigwerden im Kinder- und Jugendschutz nach § 8a SGB VIII für Jugendliche und die Verständigung darüber, dass Kinderschutzthemen auch solche sind, die sich mit derNutzung neuer Medien, Mobbing, Erpressung, Sucht, Umgang mit Sexualität, Schulschwänzen, Gewalt oder Delinquenz allgemein befassen. Die Tagung sollte anregen zum Nachdenken und Tätigwerden auch über diese Aspekte von Kinderschutz.Zeitschriften-/Zeitungsartikel Zeitschriften-/Zeitungsartikel Zeitschriften-/Zeitungsartikel Graue Literatur/Bericht Vereinbarungen vereinbaren(2007) Deutsches Institut für Urbanistik (Difu), Arbeitsgruppe Fachtagungen Jugendhilfe (AGFJ)Vereinbarungen werden nicht nur in der Jugendhilfe (öffentliche und freie Träger/ Hilfeplanung) getroffen, sondern auch in anderen Bereichen, so z.B. im Personalwesen, bei Eingliederungsvereinbarungen für Behinderte (SGB XII) und arbeitslose Jugendliche (SGB II). Zu folgenden Fragen und Problemen wird in der Dokumentation Stellung genommen: Wie kommt man von der Beliebigkeit zur Verbindlichkeit? Dies ist schon intern ambivalent. Es gibt Furcht vor und Ablehnung von Verbindlichkeiten. Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter fühlen sich einerseits durch Verbindlichkeiten eingeengt (z.B. Dokumentation bei Kinderschutz), andererseits existiert ein hohes Maß an Sicherheitsdenken. Es sind lange Prozesse notwendig, dies konstruktiv zu bearbeiten. Bei freien Trägern existieren ein hoher Wettbewerbsdruck und eine zunehmende Konkurrenzsituation, auch mit privaten Trägern, und sie fühlen sich gegenüber dem Kostenträger nicht gleichberechtigt. Verhandlungen über Vereinbarungen werden aus ihrer Sicht nicht immer gleichberechtigt, auf gleicher Augenhöhe, geführt. Allerdings sieht sich auch die öffentliche Seite unter Druck (Kostendruck, Unsicherheit bei der Umsetzung des § 8a SGB VIII). Deshalb sollte das Verhältnis öffentlicher und freier Träger unter diesem Aspekt neu diskutiert (Subsidiarität) und in diesem Zusammenhang hinterfragt werden, ob die hierbei verwendeten Begrifflichkeiten den realen Gegebenheiten entsprechen. Sind Zielvereinbarungen nicht eher Zielabsprachen, Vereinbarungen nicht eigentlich Verträge? Es wird dargestellt, wie Aushandlungsprozesse zu gelungenen Vereinbarungen führen und wie bei den Akteuren die notwendige Akzeptanz für solche Prozesse hergestellt werden kann. Gleichzeitig werden durch exemplarische Praxisbeispiele konkrete Hinweise für das Abschließen von Vereinbarungen vermittelt.