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Graue Literatur/ Bericht Kommunale Standards in der Diskussion. Setzung und Abbau von Standards am Beispiel der Kindergärten.(1996) Deutsches Institut für Urbanistik -Difu-, BerlinDie aktuellen Standards kommunaler Leistungen und Infrastrukturangebote werden vielfach als Ursache für zu hohe und unnötige Ausgaben der Kommunen angesehen. Um diese Sicht angemessen zu differenzieren, wird am Beispiel von Kindergärten aufgezeigt, welchen Zielen die Standards dienen und welche Gruppen bei der Setzung von Standards maßgeblich mitwirken. Die Spanne der daran Beteiligten reicht vom Bund und den Ländern über die Rechtsprechung, die privaten Normungsorganisationen und Gemeindeunfallversicherer bis hin zu den Verantwortlichen in den Gemeinden. Die von den zahlreichen "Standardsetzern" geschaffenen Normen im Kindergartenbereich werden miteinander verglichen und überflüssige Standards von solchen getrennt, die Mindestanforderungen regeln. Schließlich wird erläutert, daß die Sparmöglichkeiten in den Kommunen nicht unbedingt mit einer wesentlichen Qualitätsminderung des Leistungsangebots einhergehen müssen. difuGraue Literatur/ Bericht "Lotsen im Übergang" - Rahmenbedingungen und Standards bei der Gestaltung von Übergängen für Pflegekinder. Dokumentation der Fachtagung am 14. und 15. Juni 2012 in Berlin.(2012) Deutsches Institut für Urbanistik -Difu-, Arbeitsgruppe Fachtagungen Jugendhilfe -AGFJ-, BerlinIn den letzten Jahren und aktuell verstärkt durch den Tod des Pflegekindes Chantal in Hamburg, werden von fachlicher, wissenschaftlicher, politischer und öffentlicher Seite die Voraussetzungen, Rahmenbedingungen und Standards der Pflegekinderhilfe diskutiert. Anliegen dieser Tagung war es, die Gestaltung der verschiedenen Übergänge bei Pflegekindern zu diskutieren und dabei insbesondere auch die Rolle der "Lotsen im Übergang", der damit befassten Fachkräfte aus der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe in den Blick zu nehmen. Eine Inobhutnahme und Unterbringung eines Kindes bei Pflegeeltern ist oft ein emotional hoch besetzter Prozess für alle Beteiligten. Je besser aber die erste Übergangszeit gelingt, desto besser gestaltet sich in der Regel auch der sich anschließende Prozess. Maßgabe bei allem sollte immer sein, die Belastungen für die Kinder so gering wie möglich zu halten, sie soweit es geht über die neue Situation aufzuklären und Vertrauenspersonen einzubeziehen. In der Realität gestaltet sich dies oft schwierig. Welche Rahmenbedingungen und fachliche Standards braucht die Praxis hierfür? Darüber, wie man für diese Kinder stabile Brücken bauen kann, fand im Rahmen der Tagung ein intensiver fachlicher Austausch statt, der in dieser Dokumentation wiedergegeben wird.Graue Literatur/ Bericht Vom Willkommensbesuch zum verpflichtenden Hausbesuch. Veränderte Auftragslage für die Jugendhilfe (durch das Kinderschutzgesetz)? Eine Praxisdebatte zu aktuellen Fragestellungen im Kinderschutz. Dokumentation der Fachtagung am18. und 19. Juni 2009 in Berlin.(2009) Deutsches Institut für Urbanistik -Difu-, Arbeitsgruppe Fachtagungen Jugendhilfe -AGFJ-, BerlinDer Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung des Kinderschutzes (Kinderschutzgesetz) war die Grundlage für die Inhaltliche Konzipierung dieser Tagung. Zum Tagungszeitpunkt war dann aber klar, dass das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen sein würde. Was konnte man tun? Die Lösung war, gemeinsam eine praxisnahe Fachdebatte zu aktuell diskutierten Fragestellungen des Kinderschutzes zu führen. Bruno Pfeifle, Leiter des Jugendamtes Stuttgart, verwies darauf, dass bei der Debatte über ein Kinderschutzgesetz insbesondere der "verpflichtende Hausbesuch" fachpolitisch kontrovers diskutiert werde. Seiner Meinung nach müsse ein Hausbesuch im "Kinderschutzfall" an fachlichen Überlegungen ausgerichtet sein und solle nicht allein aufgrund gesetzlicher Verpflichtung erfolgen. Prof. Dr. Christian Schrapper, Universität Koblenz-Landau, referierte über "Örtliche Fallpraxis, Risikomanagement und ein Bundeskinderschutzgesetz" und gibt Antworten auf die Frage, ob die örtliche Fallpraxis bundesgesetzlicheRegelungen zum Kinderschutz braucht. Was Vertreter weiterer Professionen z.B. aus kinderärztlicher oder juristischer Sicht zu dieser Debatte beitragen und wie sich auch andere kommunale Praktiker/innen positionieren und vor Ort agieren, ist ebenfalls in dieser Dokumentation nachzulesen und soll Impulse und Anregungen vermitteln. Die Zeit seit dieser Tagung hat gezeigt, dass die Diskussion über das Kinderschutzgesetz noch längst nicht beendet ist. Es gibt vielfältige Stimmen aus Politik und Praxis, die aus ihren professionellen Sichtweisen heraus viele im Gesetz vorgesehene Aspekte befürworten und gern in einem Kinderschutzgesetz verankert sehen würden. Durch neue Fälle von Kindeswohlgefährdung und -misshandlung wird diese Debatte ebenfalls immer wieder neu angestoßen.