Auflistung nach Schlagwort "Vorhaben- und Erschließungsplan"
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Graue Literatur/ Bericht Kommunales Flächenmanagement. Baulandpolitik im Spannungsfeld unterschiedlicher Interessen. 13. bis 14. Oktober 1999 in Berlin.(1999) Deutsches Institut für Urbanistik -Difu-, BerlinDie Kommunen stehen bei Baulandpolitik und Bodenordnung vor neuen Herausforderungen. Denn die Rahmenbedingungen verändern sich entscheidend - durch veränderte Nachfragesituationen am Markt, wachsenden Einfluß großer privater Investoren und Developer, Diskussionen über eine nachhaltige Siedlungsentwicklung, die Haushaltssituation der Kommunen, das nach wie vor bestehende Angebots- und Preisgefälle zwischen Stadt und Umland sowie neue Möglichkeiten des Planungsrechts. Gefragt sind ein gesamtstädtisches Flächenmanagement sowie integrierte Strategien für eine sozialverträgliche, ökonomisch vernünftige und ökologisch vertretbare Baulandpolitik, die auch in öffentlich-privater Partnerschaft betrieben wird. In der Fachtagung geht es vorranging um: -Aktuelle Bodenmarkttendenzen und ihre Auswirkungen auf die Siedlungsentwicklung; -Bausteine für ein gesamtstädtisches Flächenmanagement (Entwicklungsmaßnahmen, Verträge, Bodenordnung, Baulandkataster, Liegenschaftspolitik als Stadtentwicklungspolitik); -Baulandmobilisierung; -Modelle und planungsrechtliche Möglichkeiten für eine sozialgerechte Bodenordnung; -Ausländische Erfahrungen am Beispiel der Niederlande und um -Reformbedarf und Reformansätze. difuGraue Literatur/ Bericht Satzung über den Vorhaben- und Erschließungsplan. 2., vollst. überarb. Aufl. unter Berücksichtigung der geänderten Rechtslage nach dem Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz.(1994) Deutsches Institut für Urbanistik -Difu-, BerlinDer Vorhaben- und Erschließungsplan war zunächst zugeschnitten auf die spezifischen Erfordernisse, wie sie nach Schaffung der deutschen Einheit in den neuen Bundesländern bestanden. Mit dem Inkrafttreten des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetzes am 1. Mai 1993 wurde das Instrument nicht nur in seiner befristeten Fortgeltung bestätigt, sondern auch die Beschränkung der Anwendbarkeit auf die neuen Bundesländer wurde aufgegeben. Die Rechtsgrundlage findet sich nun unter der Überschrift "Satzung über den Vorhaben- und Erschließungsplan" in § 7 BauGB-MaßnahmenG. Die Novellierung hat zudem einige nicht unerhebliche Änderungen hinsichtlich der Zulässigkeitsvoraussetzungen und des Vollzugs der Satzung erbracht. Insgesamt war deshalb eine grundlegende Überarbeitung der ersten Difu-Arbeitshilfe zum Vorhaben- und Erschließungsplan erforderlich. Mit der 2. Auflage wird versucht, die Anwendungsfragen auch aus der Sicht der alten Länder anzusprechen. Die Arbeitshilfe bemüht sich, die Fragen zur Anwendung des Instruments so aufzugreifen, in der sie üblicherweise im Alltag einer Stadt oder Gemeinde auftreten werden. Die Kommentierung des Instrumentariums wird ergänzt durch das konkrete Beispiel eines Vorhaben- und Erschließungsplans nebst Beschlüssen, Verträgen und Begründung. difuGraue Literatur/ Bericht Städtebauliche Sonderregelungen für die neuen Länder? Ergebnisse des Symposiums am 25./26.9.1995 in Dresden.(1996) Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, Bonn; Deutsches Institut für Urbanistik -Difu-, Berlin; Forschungsgruppe Stadt + Dorf - Prof. Dr. Rudolf Schäfer, BerlinSeit 1990 enthält das Baugesetzbuch (BauGB) in § 246a eine Reihe von Sonderregelungen für die neuen Länder, die den dort geltenden spezifischen Bedingungen gerecht werden sollen und deren Geltung bis zum 31.12.1997 befristet ist. Es stellt sich daher die Frage, ob bzw. inwieweit ab 1998 auf die Sonderregelungen des § 246a BauGB verzichtet werden kann. Das Dresdner Symposium hat ergeben, daß ein Bedarf an städtebaurechtlichen Sonderregelungen für die neuen Länder nur noch in ganz bescheidenem Maße gesehen wird. Auch für die Themenfelder und Regelungskomplexe, die im Sinne einer Erfahrungsbilanzierung behandelt wurden und für die keine Sonderregelungen bestehen, erbrachten die Beratungen keinen spezifischen Regelungsbedarf. Die Forderungen und Empfehlungen, die hier gegeben wurden, decken sich weitgehend mit den Positionen, die auch in der Fachdebatte der alten Länder im Vorfeld der BauGB-Novelle 1997 formuliert werden. Dies spricht dafür, daß fünf Jahre nach Einführung des bundesdeutschen Städtebaurechts die ostdeutschen Kommunen, Länder und sonstigen mit- dem Baurecht befaßten Akteure trotz vielfach unterschiedlicher Handlungsbedingungen den Handlungsspielraum des vorhandenen Instrumentariums weitgehend erkannt haben und zu nutzen wissen. difuGraue Literatur/ Bericht Vorhaben- und Erschließungsplan.(1991) Deutsches Institut für Urbanistik -Difu-, BerlinDie Planungs- und Zulassungsverordnung der DDR vom 20.6.1990 modifizierte in zahlreichen Regelungen das Planungs- und Genehmigungssystem des Baugesetzbuchs, um für eine Übergangszeit der Angleichung der Planungsrechtssysteme in Ost und West ein vereinfachtes und zügig handhabbares Instrumentarium zu schaffen.Die bedeutsamste Erweiterung des Planungs- und Genehmigungssystems des Baugesetzbuchs erfolgte durch die Schaffung eines neuen Planungsinsturments, des Vorhaben- und Erschließungsplans nach § 55 BauZVO, auf dessen Grundlage Baugenehmigungen für Investitionsvorhaben entsprechend § 30 BauGB auch ohne die Aufstellung eines Bebauungsplans erteilt werden können. Mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan sollte die zügige Realisierung von Investitionen ermöglicht werden. Dieses Ziel konnte in der Praxis nach bisherigen Erkenntnissen allerdings noch nicht in dem erhofften Maße erreicht werden. Es zeichnet sich ab, daß der praktische Vollzug der Vorschrift auf vielfältige Hindernisse stößt. Mit der Arbeitshilfe soll der Versuch gemacht werden, für die in der praktischen Durchführung typischerweise auftretenden Probleme Lösungswege aufzuzeigen. difuGraue Literatur/ Bericht Vorhaben- und Erschließungsplan. Handreichung für Kommunen in den fünf neuen Bundesländern.(1992) Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, Berliner Büro, Projekt Hilfe zum Aufbau der kommunalen Selbstverwaltung in den neuen BundesländernDie Planungs- und Satzungshoheit - das Recht also, die Gestaltung der im eigenen Verantwortungsbereich liegenden Flächen in eigener Zuständigkeit bestimmen zu können, - gehört zu den unentziehbaren Merkmalen kommunaler Selbstverwaltung.Mit Wahrnehmung dieser zentralen Aufgabe nimmt jede Kommune aktiv und zugleich entscheidend am Wirtschaftsleben teil.Für die neuen Bundesländer hat der Gesetzgeber im Einigungsvertrag das Instrument des Vorhaben- und Erschließungsplanes neu geschaffen.Damit werden Aufstellung und Handhabung von Bebauungsplänen auf einfachere und schneller zu realisierende Grundlagen gestellt; die auf der Basis des Vorhaben- und Erschließungsplanes von der Gemeinde beschlossene Satzung schafft - ohne selbst Bauleitplan im Sinne des § 1 Abs. 2 BauGB zu sein - die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit konkreter Vorhaben.Von der neuen Möglichkeit des Vorhaben- und Erschließungsplanes könnte in geeigneten Fällen in den ostdeutschen Kommunen noch stärker Gebrauch gemacht werden.Dafür will die Arbeitshilfe die Grundlagen schaffen.Der Text beschränkt sich auf die Information über die Rechtslage und geht besonders auf die praktischen Probleme ein. difu