Keine Verletzung der Aufsichtspflicht bei Radwegbenutzung durch 5-jähriges Kind. LG Mönchengladbach, Urteil vom 14.10.2003 - 5 S 75/03.
Beck
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Datum
2004
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Herausgeber
Beck
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
München
Sprache
ISSN
0934-1307
ZDB-ID
Standort
ZLB: Zs 4033-4
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
BGB § 832; StVO § 2 V: 1) Es stellt keine Aufsichtspflichtverletzung dar, wenn der Aufsichtspflichtige auf dem Radweg ca. 7 m vor seinem Kind herfährt. 2) Eine unfallursächliche Aufsichtspflichtverletzung ist auch nicht darin zu sehen, dass das 5-jährige Kind entgegen § 2 V 1 StVO statt auf dem Gehweg auf dem Radweg fährt, weil sich der Unfallgegner auf den Verstoß gegen § 2 V 1 StVO nicht berufen kann, da er vom Schutzbereich dieser Norm als Linksabbieger nicht erfasst wird. LG Mönchengladbach, Urt. v. 14.10.2003 - 5 S 75/03.
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Schlagwörter
Zeitschrift
Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht
Ausgabe
Nr. 3
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 144-145