Streupflicht auf einem gemeinsamen Fuß- und Radweg.

Winkler & Stenzel
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Datum

2004

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Herausgeber

Winkler & Stenzel

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Burgwedel

Sprache

ISSN

1437-417X

ZDB-ID

Standort

ZLB: 4-Zs 643
BBR: Z 239b
TIB: ZB 542

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

Laut Urteil des Bundesgerichtshof vom 9. Oktober 2003 können einem Radfahrer, der auf einem innerhalb der geschlossenen Ortschaft gelegenen gemeinsamen Fuß- und Radweg (Zeichen 240 der StVO) infolge Glatteises zu Fall kommt, Amtshaftungsansprüche wegen Verletzung der winterlichen Räum- und Streupflicht gegen die sicherungspflichtige Gemeinde auch dann zustehen, wenn dieser Weg nur deshalb geräumt oder gestreut werden muss, weil es sich auch oder gerade um einen Gehweg handelt. Dies gilt ungeachtet des Umstandes, dass sich Inhalt und Umfang der Räum- und Streupflicht, sofern sich der Unfallort nicht an einer verkehrswichtigen und gefährlichen Stelle befindet, nur nach den Belangen der Fußgänger auszurichten hat. difu

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Schlagwörter

Zeitschrift

Stadt und Gemeinde interaktiv

Ausgabe

Nr. 3

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S. 94

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

Sammlungen