LBO-Novelle: Begrünungspflicht - detaillierte Vorgaben für Fahrrad-Stellplätze - Einschränkung des Kenntnisgabeverfahrens.

Ruf, Dietmar
Gemeindetag Baden-Württemberg
Keine Vorschau verfügbar

Datum

2015

item.page.journal-title

item.page.journal-issn

item.page.volume-title

Herausgeber

Gemeindetag Baden-Württemberg

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Stuttgart

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

ZLB: Kws 700 ZB 6762
BBR: Z 333

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

Die LBO-Novelle 2015 setzt den Koalitionsvertrag vom 27.04.2011 um, wonach die Landesbauordnung nach sozialen und ökologischen Kriterien zu überarbeiten ist. Dies zeigt sich dann bei den Schwerpunkten der Novelle mit der Änderung folgender Vorschriften: Fassadenbegrünung (§ 9 LBO), Einrichtungen zur Rettung von Tieren in Ställen im Brandfall (§ 15 Abs. 8 LBO), Verwendung von Holz als Baustoff (§ 26 LBO), Maßnahmen zum barrierefreien Bauen (§§ 3 und 36 LBO), fahrradbezogene Maßnahmen, vor allem Fahrradstellplatzpflicht (§ 37 LBO mit Auswirkungen auf die Kfz-Stellplatzpflicht), Beschränkung des Anwendungsbereichs des Kenntnisgabeverfahrens (§ 51 LBO), erleichterte Nutzung regenerativer Energien (§§ 56 und 74 LBO) und kommunales Satzungsrecht bezüglich der Anzahl der Kfz-Stellplätze (§ 74 LBO). Die Rechtsänderungen treten zum 01.03.2015 in Kraft.

item.page.description

Schlagwörter

Zeitschrift

Die Gemeinde

Ausgabe

Nr. 4

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S. 219-224

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

Sammlungen