Einrichtungen mit besonders intensiver pädagogischer Betreuung: Geschlossene Unterbringung - neu verpackt.
Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V.
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
2011
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V.
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Hannover
Sprache
ISSN
1612-1864
ZDB-ID
Standort
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Nach der weitgehenden Abschaffung der "Geschlossenen Unterbringung" in den 1980er Jahren im Westen und nach 1989 auch im Osten Deutschlands haben zunächst Mecklenburg-Vorpommern (1998) und Hamburg (2002) derartige Einrichtungen wieder eingeführt, wenn auch in Mecklenburg-Vorpommern unter der Bezeichnung "Verbindlicher Aufenthalt". Vorrangige Bedingung in beiden Einrichtungen war die durch bauliche und personelle Maßnahmen zu garantierende Verhinderung des "Entweichens". Beide Einrichtungen sind mittlerweile wieder geschlossen worden (Mecklenburg-Vorpommern 2002, Hamburg 2009). Die Gründe sind in den im Beitrag ausgewerteten Erfahrungsberichten ausführlich dargestellt. Nachdem in Berlin derartige Einrichtungen 1980 geschlossen worden waren, eröffnet nun der Berliner Senat im September 2011 eine gleichartige Einrichtung "mit besonders intensiver pädagogischer Betreuung", aus der die Klienten nicht "entwischen" können. Ihre Besonderheit: Sie ist für Kinder ab 10 Jahren "offen".
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe (ZJJ)
Ausgabe
Nr. 3
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 290-296