"Betriebserlaubnis light" durch die Hintertür? Eine Erwiderung auf Kepert, JAmt 2014, 186.
Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht
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Datum
2014
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Herausgeber
Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Heidelberg
Sprache
ISSN
1867-6723
ZDB-ID
Standort
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
In seinem Beitrag "Die Zulassung des Betriebs von Einrichtungen im Sinne von § 45 SGB VIII durch behördliche Duldung"' greift Kepert eine interessante Thematik auf. Er weist darauf hin, dass die zuständigen Aufsichtsbehörden mitunter von einer "Duldung" sprechen, wenn sie nichts gegen den (schon laufenden) Betrieb einer Einrichtung unternehmen, obwohl das (beantragte) Erlaubnisverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Er fragt nach dem Rechtscharakter solchen Handelns und insbesondere nach den Konsequenzen. Rechtsprechung und Literatur haben sich dazu speziell noch nicht geäußert. Für die Praxis hat diese Frage jedoch erhebliche Bedeutung und Kepert ist zu danken, dass er mit seinem Beitrag einen Stein ins Wasser geworfen hat. Die Diskussion ist eröffnet. Also auch für Entgegnungen. Dazu allerdings gibt es einigen Anlass.
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Schlagwörter
Zeitschrift
Das Jugendamt
Ausgabe
Nr. 6
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 294-297