Haftungsrecht. Haftung einer Pflegemutter wegen Verletzung der Aufsichtspflicht für ein eineinhalbjähriges, im Rahmen einer Inobhutnahrne bei ihr untergebrachtes Kind. § 253 Abs. 2, § 823 Abs. 1, § 1664 BGB, OLG Köln 13.8.2015 - 8 U 67/14.
Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
2015
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Heidelberg
Sprache
ISSN
1867-6723
ZDB-ID
Standort
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
1. Bei Übernahme der Betreuung und Aufsicht eines minderjährigen Kindes durch einen Dritten entspricht die Aufsichtspflicht in ihrem Umfang der elterlichen Aufsichtspflicht. Die zur Haftung des Aufsichtspflichtigen entwickelten Kriterien können herangezogen werden. 2. Eine Pflegemutter kann für sich nicht den Sorgfaltsmaßstab für eigene Angelegenheiten in Anspruch nehmen.
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Das Jugendamt
Ausgabe
Nr. 10
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 503-505