Haftungsrecht. Haftung einer Pflegemutter wegen Verletzung der Aufsichtspflicht für ein eineinhalbjähriges, im Rahmen einer Inobhutnahrne bei ihr untergebrachtes Kind. § 253 Abs. 2, § 823 Abs. 1, § 1664 BGB, OLG Köln 13.8.2015 - 8 U 67/14.

Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht
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Datum

2015

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Herausgeber

Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Heidelberg

Sprache

ISSN

1867-6723

ZDB-ID

Standort

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Autor:innen

Zusammenfassung

1. Bei Übernahme der Betreuung und Aufsicht eines minderjährigen Kindes durch einen Dritten entspricht die Aufsichtspflicht in ihrem Umfang der elterlichen Aufsichtspflicht. Die zur Haftung des Aufsichtspflichtigen entwickelten Kriterien können herangezogen werden. 2. Eine Pflegemutter kann für sich nicht den Sorgfaltsmaßstab für eigene Angelegenheiten in Anspruch nehmen.

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Schlagwörter

Zeitschrift

Das Jugendamt

Ausgabe

Nr. 10

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S. 503-505

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.