Die Aufgabenwahrnehmung von Amtsvormündern und -pflegern als professionelle Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen.
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Datum
2005
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DE
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Berlin
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EDOC
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Zusammenfassung
Vormünder und Pfleger müssen durch das Vormundschaftsgericht für Minderjährige bestellt werden, wenn Eltern für die Ausübung ihres Sorgerechtes ausfallen. Nur im Ausnahmefall, nämlich dann, wenn keine geeignete Person gefunden wird, kann auch das Jugendamt zum Vormund oder Pfleger bestellt werden. Im Fokus der Untersuchung stehen die Fragen, in welcher Weise die Interessen der unter Vormundschaft/Pflegschaft stehenden Minderjährigen am besten vertreten sowie geschützt werden können und welche Art der Aufgabenwahrnehmung durch die Vormünder/Pfleger unter welchen organisatorischen Strukturen nötig sind. Die Analyse der quantitative Entwicklung der prozentualen Bestellung des Jugendamtes zeigt: beinahe standardmäßig wird das Jugendamt zum Vormund oder Pfleger bestellt, mehr als 75% der erfolgten Sorgerechtsentzüge mündeten in Vormundschaften oder Pflegschaften des Jugendamtes. Dass dies in erheblichem Widerspruch zu den gesetzlichen Vorgaben steht, ist außer Frage. Zudem zeigen aktuelle wissenschaftliche Untersuchungen eindeutig auf, dass von einer bundesweit durchgängigen hohen Qualität der bestellten Amtsvormundschaft für Minderjährige nicht die Rede sein kann. Die Arbeit gibt einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Grundlagen, dem eine Zusammenfassung der aktuellen fachlichen Diskussion zur bestellten Vormundschaft/Pflegschaft für Minderjährige und eine Analyse der quantitativen Entwicklung folgt. Den qualitativen Kern der Arbeit bildet die biographische Rekonstruktion sechs Fallbeispiele von Jugendlichen, die unter bestellter Vormundschaft oder Pflegschaft stehen. ber/difu
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Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
248 S.