Soziale Dienstleistungen im Visier des Vergaberechts - Chance oder Verhängnis?
Juventa
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Datum
2009
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Herausgeber
Juventa
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Weinheim
Sprache
ISSN
0342-2275
ZDB-ID
Standort
SEBI: Zs 4152
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Eine Reihe von Ausschreibungsverfahren der öffentlichen Hand im Bereich der Arbeitsmarktförderung, der Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe haben in den letzten Jahren zu wiederholten juristischen Auseinandersetzungen über die Kompatibilität von Sozialrecht und Vergaberecht bei der Beschaffung sozialer Dienstleistungen geführt. Besonders aktiv war die Bundesagentur in Ausschreibungsverfahren von Leistungen nach dem SGB III und SGB II. Zwar rückten soziale Dienstleistungen schon seit Längerem immer mehr in den Fokus der europäischen Binnenmarkt- und Wettbewerbsregelungen. Auf Bundes- und Landesebene scheuten sich aber in der Regel alle Seiten, eine klare Lösung pro oder contra Vergaberecht zu finden. In der Praxis wurden die Leistungen der öffentlichen Träger daher nach wie vor regelmäßig direkt und ohne Umwege an freie, private oder kirchliche Träger übertragen. Es gilt hier mehr als in anderen Leistungsbereichen immer noch der Grundsatz "bekannt und bewährt" statt "transparent und diskriminierungsfrei". Der EuGH hat in diesem Streit jetzt einen ersten Meilenstein gesetzt. Mit Urteil vom 19.06. 2009 (Rs.C-300/07 "Oymanns") hat er gleich zwei Grundentscheidungen "pro Vergaberecht" getroffen: 1. gesetzliche Krankenkassen sind öffentliche Auftraggeber und unterliegen dem Anwendungsbereich des Vergaberechts; 2. Verträge, die Krankenkassen mit Leistungserbringern schließen, können als öffentliche Aufträge eingestuft werden. Dieser Artikel befasst sich im Folgenden mit der zweiten Grundentscheidung. Denn der hiermit aufgezeigte Meilenstein ebnet zwar den Weg für das Vergaberecht im Bereich der Beschaffung krankenkassenärztlicher Leistungen. Er lässt aber noch viele Fragen offen. Von besonderer Bedeutung ist die Frage, inwieweit die Grundentscheidung des EuGH auf die Beschaffung sämtlicher sozialer Dienstleistungen übertragen werden muss.
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Schlagwörter
Zeitschrift
Theorie und Praxis der sozialen Arbeit
Ausgabe
Nr. 6
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 454-458