Instrumentenreform SGB II. Hinweise zur praktischen Umsetzung.

Datum

2009

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Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Düsseldorf

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EDOC

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Zusammenfassung

Der Bundesgesetzgeber hat mit Veröffentlichung des Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (BGBl. I, 2008, S. 2917) die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende vor die Aufgabe gestellt, die neu geregelten arbeitsmarktpolitischen Instrumente bereits ab dem 1.1.2009 in der Arbeit anzuwenden. Die mit der Neuregelung erfolgte Reduzierung der Anzahl der arbeitsmarkpolitischen Instrumente und die Erhöhung von Handlungsspielräumen vor Ort führen sowohl zu einer Steigerung der Transparenz als auch zu einer stärkeren Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten. Ziel der Umsetzung ist es, die mit der Reform eingeführten flexibleren Instrumente zur beruflichen Integration der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen optimal zu nutzen und gezielt auf die individuellen Bedarfe der Kunden auszurichten. Auf Initiative des Bundes wurde eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet, die erstmals im März 2009 tagte. Ziel war die Erarbeitung einer gemeinsamen bzw. weitestgehend identischen Rechtsauffassung von Bund und Ländern zu den Möglichkeiten und Grenzen der neuen Regelungen. Die erste Überarbeitung für die zugelassenen kommunalen Träger gliedert sich nach den Regelungen: § 16a bis 16g SGB II - Eingliederungsleistungen des SGB II; §§ 45, 46 SGB III - Vermittlungsbudget und Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende; Weitere für die Grundsicherungsstellen relevante Änderungen des SGB III. Sie gibt eine dem derzeitigen Diskussions- und Klärungsprozess entsprechende rechtssichere Orientierung zur Anwendung der zum Teil neuen und auch konzeptionell veränderten aktivierenden Leistungen.

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Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

51 S., Anh.

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