Neue Rechte für den biologischen Vater. Teil 1. "Vaterschaft light" - materielle Ansprüche.
Bundesanzeiger
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Datum
2013
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Herausgeber
Bundesanzeiger
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Köln
Sprache
ISSN
1861-6631
ZDB-ID
Standort
SEBI: 4-Zs 526
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Seit dem 13.07.2013 ist das Gesetz zur Stärkung des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters in Kraft getreten. Die verfolgte Zielsetzung ergibt sich bereits aus der Gesetzesbezeichnung. Zu ihrer Umsetzung führt das Gesetz im Wesentlichen mit dem neuen § 1686a BGB ein eigenständiges Umgangs- und Auskunftsrechts des "leiblichen, nicht rechtlichen" - im Folgenden "biologisch" genannten - Vaters ein sowie mit dem neuen § 167a FamFG die erforderlichen Instrumente zur Feststellung der Abstammung eines Kindes innerhalb eines Auskunfts- oder Umgangsverfahrens nach § 1686a BGB. Die wenigen weiteren Änderungen sind geringfügiger Natur. Der nachfolgende Beitrag will die materiellen Kernpunkte der Neuregelung darstellen und kritisch würdigen. In einem zweiten Teil werden die verfahrensrechtlichen Neuerungen besprochen.
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Schlagwörter
Zeitschrift
ZKJ - Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe
Ausgabe
Nr. 12
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 484-488