Die zivilrechtliche Stellung der Pflegeeltern nach neuem Recht.

Groß, Gerlinde
Keine Vorschau verfügbar

Datum

2001

item.page.journal-title

item.page.journal-issn

item.page.volume-title

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Regensburg

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

SEBI: nv

Dokumenttyp (zusätzl.)

DI

Zusammenfassung

Die Dissertation befasst sich mit den materiell-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Auswirkungen des Kindschaftsreformgesetzes vom 16.12.1997 (BGBl. I S. 2942), das am 01.07.1998 in Kraft trat, sowie des Betreuungsänderungsgesetzes vom 25.06.1998 (BGBl. I, S. 1580) und des Minderjährigenhaftungsbeschränkungsgesetzes vom 25.08.1998 (BGBl I S. 2487), die beide am 01.01.1999 in Kraft traten. - Im Mittelpunkt der Arbeit stehen die §§ 1630 III, 1632 IV und 1688 BGB; sie beinhalten im Wesentlichen folgendes: - Gem. § 1630 III BGB n.F. besitzen Pflegeeltern nunmehr ein egenes Antragsrecht in Bezug auf die Übertragung sorgerechtlicher Befugnisse. - Gem. § 1632 IV BGB n.F. darf eine Verbleibensanordnung ergehen, wenn und solange das Kindeswohl einen Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie gebietet, unabhängig davon, auf welchen Ursachen dies beruht. - Gem. § 1688 BGB n.F. besitzen Pflegeeltern jetzt unabhängig von der Art des Pflegeverhältnisses kraft vermuteter rechtsgeschäftlicher Bevollmächtigung das Recht, den Inhaber der elterlichen Sorge in bestimmten Angelegenheiten zu vertreten. Die Dissertation bezweckt in erster Linie, das nunmehr geltende Recht in einer auf die Bedürfnisse der Praxis angelegten Weise darzustellen, um den leiblichen Eltern einen gangbaren Weg aufzuzeigen, ihrer Verantwortung selbst unter widrigen Umständen gerecht zu werden, den Pflegeeltern bei der Lösung ihrer Aufgaben und den juristischen Beratern bei der Bearbeitung der damit zusammenhängenden Fragen zu helfen. Daneben enthält die Arbeit Vorschläge für den Gesetzgeber. difu

item.page.description

Schlagwörter

Zeitschrift

Ausgabe

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.