Auflistung nach Schlagwort "Baunutzungsverordnung"
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Graue Literatur/ Bericht Arbeitsblätter zur novellierten Baunutzungsverordnung.(1978) Deutsches Institut für Urbanistik -Difu-, BerlinIm ersten Teil der Arbeitsblätter werden die drei Fassungen der Baunutzungsverordnung (1962, 1968, 1977) gegenübergestellt. Im zweiten Teil werden der Novelle der Baunutzungsverordnung von 1977 jeweils kurze Erläuterungen der einzelnen Vorschriften beigefügt.mst/difuZeitschriften-/Zeitungsartikel Die Bauausstellung und die Bauleitplanung.(1984)Kann Berlin mit der IBA auch unter planungsrechtlichen Aspekten repräsentieren? Das erscheint fragwürdig: die Entstehungszeit der Pläne für das Ausstellungsgebiet reicht bis ins Jahr 1958 zurück, die besondere Verwaltungsstruktur der Stadt schafft besondere Konflikte, und der Widerspruch zwischen der fixierenden Wirkung von Plänen und den Innovationen und Experimenten einer Bauausstellung ist kaum zu überbrücken. -z-Graue Literatur/ Bericht Baufreiheit und Stadtentwicklung. Bericht über zwei Seminare des Deutschen Instituts für Urbanistik vom 26.30. 9. 1977 und 24.28. 4. 1978 in Berlin.(1978) Deutsches Institut für Urbanistik -Difu-, BerlinDie Novellen zum Bundesbaugesetz und zur Baunutzungsverordnung stellen den Gemeinden ein erheblich verfeinertes und erweitertes Instrumentarium für die Planung und Realisierung der städtebaulichen Entwicklung zur Verfügung. In zwei Seminaren des Deutschen Instituts für Urbanistik wurden die sich hieraus ergebenden Möglichkeiten und Probleme von kommunalen Praktikern und Planungs- und Rechtswissenschaftlern mit leitenden Mitarbeitern aller mit baurechtlichen Fragen befaßten kommunalen Ämter erörtert. Der vorliegende Tagungsbericht enthält die Seminarreferate.cl/difuMonografie Baugesetzbuch, BauGB. 7. Aufl.(1999)Der überarbeitete Kommentar in seiner 7. Auflage wird auf der Basis des Januar 1998 in Kraft getretenen "Gesetzes zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung" (BauROG) vorgelegt. Er berücksichtigt zudem die Rechtsänderungen des Jahres 1998, die zwei Novellierungen des Bundesnaturschutzgesetzes, das neue Bundes-Bodenschutzgesetz, aber auch die zwischenzeitlich zum neugefaßten BauGB ergangene Rechtsprechung, so daß der Kommentar umfassend über das unterrichtet, was "gilt". Die Baunutzungsverordnung (im Anhang abgedruckt) wurde in die Kommentierung einbezogen, soweit sie zum Verständnis des BauGB erforderlich ist. Die Erläuterungen orientieren sich in erster Linie an der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Ein ausführliches Sachverzeichnis erleichtert das Auffinden der gewünschten Stellen. Eine Inhaltsübersicht ist den Erläuterungen der einzelnen Vorschriften in der Regel vorangestellt und wo es zweckmäßig erscheint auch knapp gehaltene Vorbemerkungen, in denen die interne und externe Systematik der Vorschriften dargestellt wird. goj/difuGraue Literatur/ Bericht Berliner Gespräche zum Städtebaurecht. Band I: Bericht.(2010) Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, BerlinDas Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) wurde vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) mit der inhaltlichen und organisatorischen Vorbereitung und Durchführung einer Reihe von Expertengesprächen unter dem Titel "Berliner Gespräche zum Städtebaurecht" beauftragt. Folgende Gesprächsrunden haben stattgefunden: 1. Gesprächsrunde am 11. Juni 2010 zum Thema "Klimaschutz und Förderung erneuerbarer Energien im Städtebaurecht", 2. Gesprächsrunde am 3. September 2010 zum Thema "Änderungsbedarf bei der Baunutzungsverordnung", 3. Gesprächsrunde am 1. Oktober 2010 zum Thema "Weitere gesetzgeberische Maßnahmen zur Stärkung der Innenentwicklung", 4. Gesprächsrunde am 29. Oktober 2010 zum Thema "Besonderes Städtebaurecht und Sonstiges". Ziel der "Berliner Gespräche" war es, das Ministerium von ausgesuchten Experten aus Wissenschaft und Praxis zu einzelnen Themenfeldern fachlich beraten zu lassen um das Planungsrecht und die Planungsziele weiterzuentwickeln. Die Beratungen der einzelnen Veranstaltungen wurden vom Difu ausgewertet und in Ergebnisprotokollen dokumentiert, die nun in diesem Bericht zusammengeführt sind. Sie enthalten Anregungen im Hinblick auf die Fragen nach dem Regelungsbedarf und den Regelungsmöglichkeiten und machen auf mögliche Risiken etwaiger Änderungen der gesetzlichen Grundlagen aufmerksam. Sie dienen damit als fachliche Grundlage für die Ausarbeitung eines Gesetzentwurfs.Zeitschriften-/Zeitungsartikel Brauchen wir eine neue Baunutzungsverordnung?(2000)Es geht um einen grundlegenderen Blick auf die Steuerungswirkung und den Regelungsgegenstand der BauNVO, nicht jedoch um Vorschläge für Änderungen einzelner Regelungen der BauNVO. Die in der Fachöffentlichkeit vorgetragenen Novellierungsvorschläge werden zwar angesprochen, sind jedoch nicht der eigentliche Gegenstand der Abhandlung. Es geht um die Erfassung und Reflexion der wesentlichen Rahmenbedingungen, innerhalb derer die Baunutzungsverordnung ihren Steuerungsanspruch erhebt. Die "städtebauliche Wirklichkeit " stellt sich heute in wesentlichen Punkten anders dar als zu Beginn der 60er Jahre, als die BauNVO in Kraft trat. Beeinflusst durch übergreifende wirtschaftliche, gesellschaftliche und ökologische Veränderungsprozesse haben sich Nutzungsformen in ihren Ausprägungen, d.h. nach Immissionsverhalten, ihrer räumlichen und zeitlichen Dimension, der baulichen Gestaltung, hinsichtlich der Zuordnung zueinander und funktionalen Verflechtungen erheblich gewandelt. Das gilt für die Bereiche der Wirtschaft, der öffentlichen und privaten Versorgung, des Wohnens und des Verkehrs. Dies wird anhand einer Reihe von Beispielen verdeutlicht. Neben den genannten mal schleichenden, mal ausgesprochen dynamischen Veränderungen der Nutzungsformen sind auch andere Veränderungen zu beachten, die ebenfalls Auswirkungen auf die Beantwortung der hier aufgeworfenen Frage nach der Erforderlichkeit einer neuen BauNVO haben dürften. Beispielhaft für diese Veränderungen werden die Einführung kooperativer Elemente in den Städtebau sowie die Kodifizierung und weitere Ausdifferenzierung des Immissionsschutzrechtes dargestellt. bu/difuGraue Literatur/ Bericht Grundlagenforschung zur Baugebietstypologie der Baunutzungsverordnung. Endbericht. [nebst Anhängen 1 bis 3].(2014) Deutsches Institut für Urbanistik -Difu-, BerlinMit der Untersuchung wurden aufbauend auf einer Literaturrecherche von Änderungsvorschlägen zur BauNVO (Baunutzungsverordnung), einer vergleichenden Analyse der einschlägigen Rechtslage in fünf europäischen Staaten und der Auswertung von beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) durchgeführten Forschungsprojekten Überlegungen zu einer grundlegenden Novellierung der Gebietstypologie der BauNVO erfasst und im Sinne schlüssiger Konzeptionen systematisiert, aufbereitet und schließlich auf der Basis von Fallstudien bewertet. Ziel dabei war es, den Blick für ganz andere und neue Regelungsansätze zu öffnen. Zentrale Leitlinie der Untersuchung war die Frage, in welcher Weise diese Ansätze zu einer besseren Umsetzung der Erfordernisse der Innenentwicklung und des Ziels einer kompakten und nutzungsgemischten Stadt beitragen können. Insgesamt wurden aus den vorgenannten Untersuchungsschritten sechs in der Regel noch sehr allgemein gefasste Ideen oder Überlegungen (Konzeptionen) einer grundlegend anderen Regelung des städtebaulichen Nutzungsgefüges abgeleitet und im Rahmen einer interdisziplinär besetzten Fachveranstaltung im Juni 2013 mit ausgewählten Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis eingehend diskutiert. Fünf dieser Konzeptionen wurden sodann im Rahmen von Fallstudien in sechs Städten (Castrop-Rauxel, Frankfurt/Main, Leipzig, Potsdam, Regensburg und Stade) überprüft. Die im Rahmen dieser praxisbasierten Prüfung getroffenen Einschätzungen wurden nach Möglichkeit konkret anhand von Beispielen aus der Verwaltungspraxis der beteiligten Kommunen und auf der Basis von Prüffragen begründet. Die Fallstudien haben deutlich gemacht, dass die BauNVO und die darin festgelegte Baugebietstypologie in den allermeisten Fallkonstellationen eine geeignete Grundlage zur Umsetzung der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung darstellen. Alle Fallstudien haben auch gezeigt, dass die aktuelle BauNVO Nutzungsmischung nicht ausschließt.Graue Literatur/ Bericht Novellierungsbedarf bei der BauNVO. Ergebnisse einer Umfrage des Deutschen Instituts für Urbanistik und des Deutschen Städtetages.(2010) Deutsches Institut für Urbanistik -Difu-, BerlinDas Deutsche Institut für Urbanistik hat, gemeinsam mit der Hauptgeschäftsstelle des Deutschen Städtetags eine postalische Befragung zum Novellierungsbedarf der BauNVO durchgeführt. Die Umfrage wurde im November 2009 begonnen und Mitte Januar 2010 abgeschlossen. Die Auswahlgesamtheit der Befragung bildeten die Bau- und Planungsdezernate aller 210 unmittelbaren Mitgliedsstädte des Deutschen Städtetags. Ziel der Befragung war es, empirisch gesicherte Informationen als Ausgangspunkt für eine Diskussion des Novellierungsbedarfs der BauNVO zu gewinnen. Die Befragung hat gezeigt, dass es ein breites Spektrum von Fragen gibt, die im Rahmen der nun bevorstehenden Diskussion um eine Novellierung der BauNVO anzusprechen und zu prüfen sind. Hierzu gehört vor allem die Steuerung des Einzelhandels, die für viele Städte Anlass zu einer Weiterentwicklung der BauNVO gibt.Monografie Nutzungswandel und städtebauliche Steuerung.(2003) Wüstenrot Stiftung, LudwigsburgDer Zusammenhang zwischen ökonomischen und sozialen Entwicklungen, Städtebau als Gestaltungsauftrag auf örtlicher Ebene sowie Städtebaugesetzgebung ist Ausgangspunkt der Untersuchung. Sie konzentriert sich darauf, Entwicklungstrends für die Bereiche Wirtschaft und Beschäftigung, Wohnen sowie Freizeit und Freizeitverkehr zu beschreiben. Gegliedert ist sie in eine Betrachtung des Wandels des öffentlichen Steuerungsanspruchs in der Städtebaupolitik, der breiten Darstellung der genannten Entwicklungstrends, den räumlichen Auswirkungen der Trends und den daraus erwachsenden Steuerungserfordernissen, den Potenzialen und Defiziten des kommunalen Steuerungsinstrumentariums (Bauleitplanung, §§ 34 und 35 BauGB, Bauplanungsrecht/Immissionsschutzrecht, Instrumente des besonderen Städtebaurechts, kooperative Instrumente und Strategien, ökonomische Instrumente), Potenziale und Defizite der bundesrechtlichen Steuerung durch die Baunutzungsverordnung. Das Ergebnis der Untersuchung mündet in den Vorschlägen zur Weiterentwicklung des städtebaulichen Instrumentariums. goj/difuGraue Literatur/ Bericht Planspiel "BauGB-Novelle 1997". Ergebnisse des Praxistests und Text des Regierungsentwurfs.(1997) Deutsches Institut für Urbanistik -Difu-, BerlinDer Erlaß oder die Novellierung eines Gesetzes soll das Verhalten der Öffentlichkeit oder der Verwaltung in einer der Zielsetzung des Gesetzgebungsvorhabens entsprechenden Weise ändern. Dies kann aber nur gelingen, wenn das Gesetz richtig verstanden wird. Ein Planspiel als Vorab-Praxistest mit den künftigen Normanwendern ist eine Methode, um dem Mißerfolg von Gesetzen vorzubeugen. Mit ihm kann überprüft werden, ob und inwieweit die vorgesehenen Neuregelungen praktikabel, problemadäquat und voraussichtlich wirksam sind. Das Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau beauftragte daher das Deutsche Institut für Urbanistik und als Unterauftragnehemer die Forschungsgruppe Stadt & Dorf mit der Durchführung des Planspiels zur Erprobung des Regierungsentwurfs zur Änderung des BauGB. Für die Durchführung des Planspiels wurden sechs Städte und Gemeinden sowie zwei Kreise ausgewählt. Im Januar 1997 erfolgte die Präsentation der Ergebnisse des Planspiels. Die Stellungnahmen der Planspielkommunen zum Gesetzentwurf sowie die in der Präsentation vorgestellten Fallbeispiele und ihre Lösung nach altem und neuem Recht sind in dem Bericht über das Planspiel zusammengestellt und dokumentiert. difuGraue Literatur/ Bericht Planspiel zur Durchführung der UVP in der Bauleitplanug. Stellungnahme der Planspielerinnen und Planspieler zum Gesetzesentwurf.(2001) Deutsches Institut für Urbanistik -Difu-, BerlinStädtebauliche Projekte können erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt haben. Um Umweltbeeinträchtigungen bei großen und in der Regel erheblich umweltbelastenden Projekten ausreichend zu berücksichtigen, werden das Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) geändert und in das BauGB Bestimmungen über die UVP in der Bebauungsplanung aufgenommen. Damit kommt die Bundesregierung EU-Anforderungen nach und bringt die kommunale Bebauungsplanung auf einen europarechtlich vorgegebenen Standard. Das Bundesbauministerium beauftragte das difu mit einem Praxistest der Vorschriften aus dem Gesetzgebungsvorhaben, die die kommunale Bebauungsplanung betreffen. Die Ergebnisse werden dokumentiert. Darüber hinaus gibt der Band wichtige Hinweise zur Auslegung der neuen Rechtsvorschriften und verdeutlicht durch Beispiele deren praktische Handhabung. goj/difuGraue Literatur/ Bericht Planspiel zur Städtebaurechtsnovelle 2016/2017. Endbericht.(2017) Deutsches Institut für Urbanistik -Difu-, BerlinDie Publikation dokumentiert die Ergebnisse eines Planspiels zur Gesetzesfolgenabschätzung. Gegenstand des Planspiels war der Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt vom 30. November 2016. Anlass für die Novellierung des Städtebaurechts gab insbesondere die Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU des Europäischen Parlaments und des Rats zur Änderung der Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (UVP-Richtlinie) bis zum 16. Mai 2017. Das Planspiel erfolgte durch ausgewählte künftige Normanwender (Kommunalverwaltungen aus sechs Bundesländern). Beteiligt waren die Städte Bamberg, Köln, Leipzig und Tübingen sowie die Gemeinden Sylt und Zingst. Ziel war es, den Gesetzentwurf dahingehend zu überprüfen, ob und inwieweit die vorgesehenen Änderungen und Neuregelungen praktikabel, problemadäquat und wirksam sind und gegebenenfalls Hinweise für eine Verbesserung in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen. Die beteiligten Städte und Gemeinden sichteten Bauleitplanverfahren und sonstige für das Planspiel relevante Vorgänge und Sachverhalte aus der bisherigen Verwaltungspraxis. Anhand dieser Beispiele wurde die Anwendung der neuen gesetzlichen Regelungen erprobt.Graue Literatur/ Bericht Planungsrechtliche Probleme bei der Genehmigung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben. Kurzinformation.(1984) Deutsches Institut für Urbanistik -Difu-, BerlinDie Ansiedlung von Verbrauchermärkten, Einkaufszentren und anderen großflächigen Einzelhandelsbetrieben führt in der Praxis wegen der negativen Auswirkungen solcher Großbetriebe - insbesondere auf die Einzelhandelsstruktur im Einzugsbereich - häufig zu Konflikten.Die Übersicht informiert über die rechtliche Beurteilung der Zulässigkeit großflächiger Einzelhandelsbetriebe, die Verknüpfung mit der Landesplanung und die Anfechtungsmöglichkeiten von Nachbargemeinden. difuGraue Literatur/ Bericht Praxistest zur Baunutzungsverordnung.(1989) Deutsches Institut für Urbanistik -Difu-, BerlinDie Baunutzungsverordnung soll im Jahr 1989 novelliert werden.Im Auftrag des BMBau hat das Deutsche Institut für Urbanistik hierfür einen Praxistest ausgerichtet, bei dem Praktiker aus den Gemeinden Erftstadt, Essen, Reutlingen und Schopfheim in ihren Gemeinden Novellierungsvorschläge zum Maß der baulichen Nutzung überprüften.Die Stellungnahmen beziehen sich auf die folgenden Schwerpunktbereiche: Festsetzung des Nutzungsmaßes durch die Gebäudehöhe statt durch die Geschoßfläche, Beibehaltung der bundesrechtlichen Obergrenzen für das Maß der baulichen Nutzung, Freiflächensicherung und Begrenzung der Grundstücksversiegelung sowie Erleichterung des Dachgeschoßausbaus. bre/difuGraue Literatur/ Bericht Rechtliche Steuerungsmöglichkeiten im Vergnügungsstättenbereich. Baurechtliche, gewerberechtliche und ordnungsrechtliche Instrumente.(1985) Deutsches Institut für Urbanistik -Difu-, BerlinVergnügungsstätten wie Kinos, Diskotheken, Bars und Spielhallen sowie Gaststätten können einerseits zur Attraktivitätssteigerung und Belebung der Innenstädte beitragen, andererseits können sich jedoch auch städtebauliche Spannungen und Konflikte auslösen, wenn sie nämlich entweder gehäuft auftreten und dadurch traditionelle Geschäftsstraßen zu Vergnügungsvierteln umfunktionieren oder wenn sie sich an unpassenden Standorten ansiedeln und beispielsweise Lärmbelastungen für die Wohnbevölkerung verursachen.In der kommunalen Praxis löste vor allem die starke Zunahme der Ansiedlung von Spielhallen seit etwa 1979 erhebliche Unruhe aus und führte zur Suche nach geeigneten Instrumenten, um die Ansiedlungswelle zu bremsen.Die vorliegende Veröffentlichung soll die Gemeinden bei der Handhabung des rechtlichen Instrumentariums zur Steuerung der Ansiedlung von Vergnügungsstätten und der Konzentration der Gaststätten unterstützen.Die Anwendungsmöglichkeiten des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts, des Gewerbe- und Gaststättenrechts und des Ordnungsrechts werden erläutert, und es wird über die Praxis der Rechtsanwendung anhand von Beispielen berichtet. difuZeitschriften-/Zeitungsartikel Reicht das planungsrechtliche Instrumentarium für eine Strategie der Nutzungsmischung?(1995)Nutzungsmischung wird durch die Bauleitplanung zwar im Sinne einer Rahmensetzung beeinflußt, sie kann aber nicht erzwungen werden. Ansätze zur Umsetzung bieten Vereinbarungen im Rahmen städtebaulicher Verträge. Die Gebietstypologie der BauNVO ist einer Strategie der Nutzungsmischung, entgegen vielfacher Skepsis, nicht abträglich. Durch Zuordnung verschiedener Gebiete oder durch besondere Festsetzungen kann Nutzungsmischung planerisch ermöglicht werden. Die BauNVO enthält zudem verschiedene Instrumente, um unerwünschten Verdrängungseffekten entgegenzuwirken. Durch eine Regelung, mit der insbesondere die Festsetzung von Anteilen für bestimmte Nutzungen generell ermöglicht wird, kann das Instrumentarium noch verbessert werden. Eine Strategie der Nutzungsmischung muß die Erfordernisse des Immissionsschutzes beachten. Insoweit kommt es auf die Mischungsverträglichkeit der Nutzungen an. Hier ist die Zumutbarkeit der Immissionen entscheidend. Die einseitig fachlich ausgerichteten immissionsschutzrechtlichen Anforderungen schlagen auf die Bauleitplanung durch. Insoweit verdienen auch die unterschiedlichen Zumutbarkeitsschwellen gegenüber dem Wohnen in Reinen und Allgemeinen Wohngebieten und in Mischgebieten Kritik. Vorgeschlagen wird eine Neuaufteilung der Aufgaben zwischen Immissionsschutzrecht und kommunaler Bauleitplanung. - (n.Verf.)