Auflistung nach Schlagwort "Bodenrechtsreform"
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Zeitschriften-/Zeitungsartikel Bodenmarktmonopol für die Gemeinden? Ein Vorschlag zur Bodenrechtsreform.(1973)In Wissenschaft und Praxis besteht Einigkeit darüber, daß das geltende Bodenrecht reformbedürftig ist. Als Hauptmängel des geltenden Rechts und Zustands werden kritisiert Die überhöhten Bodenpreise in den Städten; der Mangel an rechtlichen Handhaben zu einer zielgerichteten Stadt- und Raumplanung. Auf diese beiden neuralgischen Punkte der gegenwärtigen Bodenordnung konzentrieren sich auch die vorhandenen Reformvorschläge. Sie sehen vor Abschöpfung ungerechtfertigter Gewinne auf dem Bodenmarkt; Verbesserung des Planungs- und Plandurchsetzungsinstrumentariums der Verwaltung. Der Verf. kritisiert diese Vorschläge und schlägt statt dessen die Einführung eines Bodenmarktmonopols der Gemeinden vor, welches bedeutet Bauland und Immobilien in den Städten dürfen nur noch an die Gemeinde verkauft, nur noch von ihr gekauft werden. Die Gemeinde hat alle erworbenen Grundstücke mit Ausnahme des Eigenbedarfs binnen eines angemessenen Zeitraums wieder zu veräußern. Ein Wiederkauf seitens des privaten Erwerbers kann nur an die Gemeinde erfolgen.Monografie Bodenwert und Städtebaurecht. Grundlagen der Konstruktion und der verfassungsrechtlichen Beurteilung von Konzeptionen zur Erfassung städtebaulich bedingter Bodenwertsteigerungen.(1976)Die Ausgestaltung der öffentlichen Abgabe als allgemeiner Vorteilsausgleich für ungerechtfertigt erlangte Bodenwertsteigerungen kann nach zwei Modelltypen erfolgen nach dem wertorientierten und dem kostenorientierten Modell. Die Studie will die beiden Modelle, insbesondere die Variante des Wertmodells, das zur Formulierung als Gesetzgebungsvorschlag gelangt ist, gegenüberstellen und bewerten. In Auswertung der gesamten Literatur zur Bodenwertfrage einschließlich der Materialien zur Novelle des Bundesbaugesetzes fragt die Studie nach den Ursachen, der Notwendigkeit, den Motiven und den Erwartungen, die an die Einführung einer Ausgleichsabgabe geknüpft sind. Im Ergebnis zieht sie eine wertorientierte Lösung unter dem Gesichtspunkt einer größeren Zieleffizienz vor und versucht bestehende verfassungsrechtliche Bedenken auszuräumen. Der Verfasser zeigt aber auch Praktikabilitätsprobleme auf, die sich bei dieser Problemlösung ergeben könnten.