Bodenmarktmonopol für die Gemeinden? Ein Vorschlag zur Bodenrechtsreform.

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1973

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Archiv für Kommunalwissenschaften, Stuttgart 12 (1973), 2/S. 173-194, Lit.

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Zusammenfassung

In Wissenschaft und Praxis besteht Einigkeit darüber, daß das geltende Bodenrecht reformbedürftig ist. Als Hauptmängel des geltenden Rechts und Zustands werden kritisiert Die überhöhten Bodenpreise in den Städten; der Mangel an rechtlichen Handhaben zu einer zielgerichteten Stadt- und Raumplanung. Auf diese beiden neuralgischen Punkte der gegenwärtigen Bodenordnung konzentrieren sich auch die vorhandenen Reformvorschläge. Sie sehen vor Abschöpfung ungerechtfertigter Gewinne auf dem Bodenmarkt; Verbesserung des Planungs- und Plandurchsetzungsinstrumentariums der Verwaltung. Der Verf. kritisiert diese Vorschläge und schlägt statt dessen die Einführung eines Bodenmarktmonopols der Gemeinden vor, welches bedeutet Bauland und Immobilien in den Städten dürfen nur noch an die Gemeinde verkauft, nur noch von ihr gekauft werden. Die Gemeinde hat alle erworbenen Grundstücke mit Ausnahme des Eigenbedarfs binnen eines angemessenen Zeitraums wieder zu veräußern. Ein Wiederkauf seitens des privaten Erwerbers kann nur an die Gemeinde erfolgen.

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