Auflistung nach Schlagwort "Bundesnaturschutzgesetz"
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Zeitschriften-/Zeitungsartikel Bedeutung der Eingriffsregelung nach § 8a BNatSchG für die Flächennutzungsplanung.(1994)Mit Paragraph 8a I BNatSchG vom 1.5.1993 trat eine bedeutsame Änderung im Verhältnis Bauplanungsrecht-Naturschutzrecht ein. Im Rahmen der städtebaulichen Abwägung sind danach die Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzpflichten zu berücksichtigen. Bereits für die vorbereitende Bauleitplanung, die Flächennutzungsplanung, ergeben sich daraus Folgerungen hinsichtlich des Umfangs der erforderlichen Festsetzungen und der Detaillierung. Der Beitrag behandelt die Probleme in der Gliederung Bewertung, Vermeidung, Kompensation, Darstellungstiefe und Konfliktbewältigung. Eine besondere Bedeutung kommt zukünftig dem Landschaftsplan zu. Die Autoren sehen im Ergebnis vor allem gestiegene Anforderungen bei der Aufbereitung des Abwägungsmaterials. Der planerische Gestaltungsfreiraum ist demgegenüber nicht gesetzlich beschränkt. Es wird bezweifelt, ob bereits im Flächennutzungsplan sehr detaillierte Festsetzungen sinnvoll sind.Graue Literatur/ Bericht Fallbeispiele zum Projekt "Planerische Vorsorge für Ausgleich und Ersatz in Bauleitplänen".(1996) Deutsches Institut für Urbanistik -Difu-, BerlinZiel des am Deutschen Institut für Urbanistik bearbeiteten Projektes "Planerische Vorsorge für Ausgleich und Ersatz in Bauleitplänen" war es, vor dem Hintergrund bisheriger Erfahrungen und Kenntnisse der Planungspraxis in verschiedenen Städten und Gemeinden eine erste fallbezogene Einschätzung der Wirkungsweise und der möglichen Konfliktfelder der Neuregelung der §§ 8a-c Bundesnaturschutzgesetz durchzuführen. Anhand von 33 Fallbeispielen in 20 Gemeinden wurde geprüft, ob und inwieweit die Neuregelung des Bundesnaturschutzgesetzes Auswirkungen auf die Planungspraxis hat, welche Probleme mit ihrer Umsetzung verbunden sind und welche erfolgversprechenden Lösungsansätze existieren. Der Materialienband enthält neben der Darstellung der Fallbeispiele Texte zum rechtlichen Verhältnis von Eingriffsregelung und Bauleitplanung und zum Umgang der kommunalen Praxis mit der Neuregelung, in denen zum einen die Komplexität des Themas, aber auch die Möglichkeiten und Chancen, die sich aus der Neuregelung ergeben, beschrieben werden. difuZeitschriften-/Zeitungsartikel Graue Literatur/ Bericht Naturschutz; Arbeitsblätter Umweltrecht. T. 3; Gesamttitel.(1984) Deutsches Institut für Urbanistik -Difu-, BerlinIm Rahmen einer Veröffentlichungsreihe zum Umweltrecht unternimmt der Autor den Versuch, das Recht des Naturschutzes und der Landschaftspflege in seinen Grundzügen darzustellen. Dabei werden Bundes- und Landesrecht berücksichtigt. Der rechtlichen Analyse wird eine Beschreibung der Situation von Natur und Landschaft in der Bundesrepublik vorangestellt. Auf der Grundlage dieser Informationen ist es möglich, das Naturschutzrecht einer kritischen Würdigung zu unterziehen, seine Wirksamkeit zu überprüfen und dem Verwaltungspraktiker Ansätze zu einer Reform der verwaltungsmäßigen Zuständigkeiten zu geben. bre/difuMonografie Planerische Vorsorge für Ausgleich und Ersatz in Bauleitplänen.(1996) Deutsches Institut für Urbanistik -Difu-, BerlinIn der Studie wird versucht, die Auswirkungen der Neuregelung der §§ 8a-8c Bundesnaturschutzgesetz auf die kommunale Planungspraxis einzuschätzen, und es werden Vorschläge zur Erleichterung der Umsetzung in der Bauleitplanung der Kommunen entwickelt. Bei den untersuchten Fallbeispielen geht es um typische Problemkonstellationen, die mit der Neuregelung einhergehen, und um sachgerechte Lösungsansätze für derartige Konstellationen. Allgemein wird festgestellt, daß die Neuregelung keinen Bruch mit der bisherigen Planungspraxis darstellt. Aber sie macht - je nach den bisherigen Erfahrungen der einzelnen Bundesländer mit der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung - Modifikationen der planerischen Praxis erforderlich. Generell hat die Bedeutung der örtlichen Landschaftsplanung aufgrund der Neuregelung deutlich zugenommen. Der Konflikt zwischen einem adäquaten Siedlungswachstum einerseits und dem Schutz von Natur und Landschaft andererseits wird durch die Neuregelung nicht gelöst, doch erhalten die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege verstärkte Aufmerksamkeit. difuGraue Literatur/ Bericht Schutz von Natur und Landschaft in den Kommunen. Vermeidung, Ausgleich und Ersatz bei Eingriffsvorhaben. Dokumentation der Seminare am 30. September in Berlin und 13. November 1991 in Leipzig.(1992) Deutsches Institut für Urbanistik -Difu-, BerlinIn zwei Seminarveranstaltungen in Berlin und Leipzig im September und November 1991 hat das Deutsche Institut für Urbanistik mit Unterstützung der Bundesforschungsanstalt für Naturschutz und Landschaftsökologie versucht, erste Hilfestellungen bei der Anwendung des naturschutzrechtlichen Instrumentariums auf kommunaler Ebene zu geben: Die Seminare sollten in erster Linie die Erfordernisse und Möglichkeiten der Vermeidung, des Ausgleichs und des Ersatzes bei Eingriffsvorhaben nach § 8 BNatSchG aufzeigen; das Spannungsfeld deutlich machen, in dem sich Naturschutz und Landschaftspflege im besiedelten Bereich im Zusammenwirken mit der Bauleitplanung bewegen müssen; unterschiedliche Anwendungsbeispiele, Verfahrens- und Vorgehensweisen aus Kommunen der alten Bundesländer vermitteln; erste Anwendungsbeispiele aus den neuen Bundesländern vorstellen, an denen typische Fragestellungen und auftauchende Probleme diskutiert werden konnten, sowie schließlich Anregungen und Hilfestellungen vermitteln, wie trotz des enormenPlanungs- und Handlungsdrucks, trotz häufig noch fehlender oder unzureichender Planungsgrundlagen Naturschutz betrieben werden kann und muß. difuZeitschriften-/Zeitungsartikel Stand der Länderregelungen aufgrund des § 8b BNatSchG. Present position of State regulations based upon Section 8b of the Federal Nature Conservation Act.(1994)Betrachtet man die bislang verabschiedeten oder konkret geplanten landesgesetzlichen Vorschriften zum Verhältnis Naturschutz und Städtebaurecht in einer Gesamtschau, so läßt sich feststellen, daß die Bundesländer in sehr unterschiedlicher Weise von den im Baurechtskompromiß enthaltenen Regelungsmöglichkeiten Gebrauch gemacht haben. Während einige Bundesländer strengere Regelungen zum Schutz der Natur erlassen haben, haben andere Länder indes großzügige Ausnahmeregelungen von den im Einzelfall zu leistenden Kompensationsmaßnahmen bei erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes im Rahmen der Bauleitplanung geschaffen.