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Graue Literatur/ Bericht BauGB-Novelle 2006 im Praxistest.(2006) Deutsches Institut für Urbanistik -Difu-, Berlin; Verein für Kommunalwissenschaften e.V., BerlinDer Bericht dokumentiert die Ergebnisse eines Praxistests zur Gesetzesfolgenabschätzung. Gegenstand des Praxistestes war der Entwurf des Gesetzes zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte (BT-Drs. 16/2496). Mit dieser Novellierung wird vor allem das Ziel verfolgt, die Innenentwicklung von Städten und Gemeinden durch eine Vereinfachung und Beschleunigung des Bau- und Planungsrechts zu stärken und auf diese Weise gezielt zur Verminderung der Flächeninanspruchnahme und zur Erleichterung wichtiger Investitionsvorhaben, insbesondere in den Bereichen Arbeitsplätze, Wohnbedarf und Infrastrukturausstattung beizutragen. Dieses Ziel entspricht den Vorgaben des Koalitionsvertrages zwischen CDU/CSU und SPD vom 11. November 2005 (Zeilen 2546 bis 2549). Überprüft wurden auch die geplanten Regelungen zur Sicherung zentraler Versorgungsbereiche und der verbrauchernahen Versorgung sowie die im Recht des Vorhaben- und Erschließungsplans sowie die zur Erleichterung von Wohnbauvorhaben in nichtbeplanten Bereichen beabsichtigten Änderungen. Demgegenüber wurden die geplanten Änderungen im Sanierungsrecht nicht in den Praxistest einbezogen. Grundkonzept des Praxistests ist die Anwendung eines Regelungsentwurfs auf konkrete Fälle durch reale Verwaltungseinheiten. Der Test erfolgte also durch ausgewählte künftige Normanwender aus sechs Stadtverwaltungen. difuGraue Literatur/ Bericht Planspiel BauGB-Novelle 2004. Bericht über die Stellungnahme der Planspielstädte und Planspiellandkreise.(2004) Deutsches Institut für Urbanistik -Difu-, BerlinDurch das voraussichtlich im Juli 2004 in Kraft tretende Europarechtsanpassungsgesetz EAG-Bau wird das Recht der Bauleitplanung erheblich geändert. Dieses Gesetz dient vor allem der Umsetzung der EU-Richtlinie über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (Plan-UP-Richtlinie). Danach müssen grundsätzlich für alle Flächennutzungspläne und Bebauungspläne Umweltprüfungen durchgeführt werden (Ausnahme: Bebauungspläne im vereinfachten Verfahren, einschließlich Neuplanungen im Siedlungsbestand sind hiervon ausgenommen). Neue Anforderungen gibt es zum Verfahren und zur Begründung der Bauleitpläne. In der Begründung muss künftig ein Umweltbericht als eigener Teil sowie eine Erklärung zum Umweltbericht enthalten sein. Neu ist auch, dass die Gemeinden die Umweltauswirkungen bei der Ausführung der Pläne überwachen müssen. Weitere Änderungen des BauGB betreffen unter anderem die Steuerung von Einzelhandelsprojekten, die Zulässigkeit bestimmter Vorhaben im Außenbereich, die Möglichkeit bedingteroder befristeter Festsetzungen sowie die Einführung spezieller Regelungen für Stadtumbaugebiete und Soziale-Stadt-Gebiete in das Baugesetzbuch. difu