Auflistung nach Schlagwort "Neue Bundesländer"
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Graue Literatur/Bericht Abwasser. Einführung und Wegweiser zu Adressen, Zeitschriften, Literatur.(1992) Deutsches Institut für Urbanistik (Difu)Die Veröffentlichung entstand im Rahmen des Projektes "Entwicklung eines Informations- und Beratungsangebots für den kommunalen Umweltschutz in den neuen Bundesländern". Es wird vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit über das Umweltbundesamt finanziert und von den drei kommunalen Spitzenverbänden mitgetragen. Die Arbeiten im Rahmen des Projekts dienen dazu, die Kommunen in den neuen Bundesländern beim Auf- und Ausbau des Umweltschutzes zu unterstützen. Im ersten Kapitel des Themenheftes "Abwasser" wird über den Erfahrungsstand in den alten und neuen Bundesländern berichtet. In weiteren Kapiteln werden 1) wichtige Ansprechpartner bei Abwasserproblemen 2) Veranstalter von Fortbildungen, Tagungen, Seminaren zum Thema Abwasser 3) wichtige Zeitschriften, die regelmäßig über das Thema Abwasser berichten, aufgeführt. Ein abschließendes Kapitel enthält einen Wegweiser zu Literatur zum Thema Abwasser. difuZeitschriften-/Zeitungsartikel Gemeindeverwaltungsreform und Kreisgebietsreform in den neuen Bundesländern. Stand und Perspektiven.(1992)Die fünf neuen Länder befinden sich mitten im Prozeß einer Gemeindeverwaltungs- und Kreisgebietsreform. Die Erfahrungen der kommunalen Gebietsreform in den Flächenstaaten der Bundesrepublik Deutschland von 1968 bis 1978 sollten dabei zwar berücksichtigt, aber nicht zum unmittelbaren Vorbild werden. Die neuen Länder brauchen ihre eigenen Modelle. In Mecklenburg-Vorpommern und in Brandenburg hat man bereits eine Amtsordnung verabschiedet. Sachsen-Anhalt scheint ebenfalls den Weg der Ämterbildung gehen zu wollen. Thüringen gestaltet durch Ergänzung der Kommunalverfassung die Verwaltungsgemeinschaft süddeutschen Typs mit Rechtsregeln aus. In Sachsen konzentriert man sich zunächst auf die Kreisreform, diskutiert aber zugleich intensiv die Stadt-Umland-Problematik rings um die Kernstädte. Hier könnte es zu Eingemeindungen kommen. Gemeindeverwaltungsreform und die Kreisgebietsreform in den neuen Ländern sollten im wesentlichen bis zu den nächsten Kommunalwahlen (also bis zum Jahr 1994) abgeschlossen sein. Die Wiederbelebung der kommunalen Selbstverwaltung in den neuen Ländern würde durch einen längerwährenden Prozeß der Um- und Neugliederung gefährdet werden. Die Mitglieder der Gemeinde- und Kreisverwaltungen und die Bürger in den neuen Ländern brauchen stabile Institutionen und dauerhafte Ansprechpartner. difuGraue Literatur/Bericht Grundfragen des örtlichen Bauplanungsrechts in den neuen Bundesländern.(1990) Deutsches Institut für Urbanistik (Difu)Seit dem 3.Oktober 1990 gelten auch in den östlichen Bundesländern die Vorschriften des Baugesetzbuchs (BauGB).Allerdings enthält Pargr. 246a BauGB zahlreiche Übergangsregelungen, die bis Ende 1997 für das Gebiet der früheren DDR anzuwenden sind.Bei den Übergangsvorschriften handelt es sich im wesentlichen um die Übernahme der Sonderregelungen der Bauplanungs- und Zulassungsverordnung der DDR (BauZVO).Das BauGB geht von dem Grundsatz aus, daß die städtebauliche Entwicklung durch den Flächennutzungsplan (vorbereitender Plan, ohne unmittelbare Rechtswirkungen für den Bürger, allerdings mit Auswirkungen auf die Bodenpreise) und Bebauungspläne (rechtswirksame Festsetzungen für Teilgebiete) geleitet wird.Der Flächennutzungsplan und die die Bebauungspläne müssen ein förmliches Aufstellungsverfahren durchlaufen (Pargr. 2 bis 13 BauGB).Nach Erfahrungen aus westdeutschen Gemeinden nehmen diese Verfahren mindestens ein, im Durchschnitt zwei bis drei Jahre in Anspruch.Im derzeitigen Stadium sind derartige Planaufstellungsverfahren erst teilweise in Gang gesetzt, aber noch nicht abgeschlossen worden.Für Städte und Gemeinden stellt sich deshalb die Frage: Auf welcher Grundlage soll die städtebauliche Entwicklung in den nächsten Monaten erfolgen, vor allem, nach welchen planungsrechtlichen Vorschriften können Bauvorhaben von den Baugenehmigungsbehörden zugelassen werden?Die Veröffentlichung gibt Antworten auf diese Frage. difuGraue Literatur/Bericht Innovations- und Technologiepolitik als kommunales Handlungsfeld.(1991) Deutsches Institut für Urbanistik (Difu)Mit der Arbeitshilfe soll gezeigt werden, welche Bedeutung lokale und regionale Innovations- und Technologiepolitik heute hat.Das heißt, den Städten und Kreisen in den neuen Bundesländern werden Hinweise gegeben, wo ihre Verantwortlichkeit in diesem Handlungsfeld kommunaler Politik liegt, wie weit sie sich engagieren können und sollten.Die Arbeitshilfe gliedert sich in vier Abschnitte.Nach einem einführenden Text werden einige wichtige Finanzierungs- und Förderungsmöglichkeiten für Einrichtungen und Projekte lokaler Innovations- und Technologiepolitik beschrieben.In diesem Zusammenhang werden Förderprogramme vorgestellt, mit denen entsprechende Aktivitäten in den neuen Bundesländern unterstützt werden.Darüber hinaus werden Förderungsmaßnahmen für die kleinen und mittleren Unternehmen und die wichtigste Adressatengruppe lokaler Technologie- und Innovationspolitik in knapper Form erläutert.In einem weiteren Abschnitt werden Beispiele lokaler Initiativen und Projekte aufgeführt.Schließlich werden im letzten Teil der Arbeitshilfe Literaturquellen, Fundstellen von Informationen über Einrichtungen lokaler Innovations- und Technologiepolitik und Hinweise auf Broschüren von relevanten Instituten und Ministerien gegeben. difuGraue Literatur/Bericht Schutz von Natur und Landschaft in den Kommunen. Vermeidung, Ausgleich und Ersatz bei Eingriffsvorhaben. Dokumentation der Seminare am 30. September in Berlin und 13. November 1991 in Leipzig.(1992) Deutsches Institut für Urbanistik (Difu)In zwei Seminarveranstaltungen in Berlin und Leipzig im September und November 1991 hat das Deutsche Institut für Urbanistik mit Unterstützung der Bundesforschungsanstalt für Naturschutz und Landschaftsökologie versucht, erste Hilfestellungen bei der Anwendung des naturschutzrechtlichen Instrumentariums auf kommunaler Ebene zu geben: Die Seminare sollten in erster Linie die Erfordernisse und Möglichkeiten der Vermeidung, des Ausgleichs und des Ersatzes bei Eingriffsvorhaben nach § 8 BNatSchG aufzeigen; das Spannungsfeld deutlich machen, in dem sich Naturschutz und Landschaftspflege im besiedelten Bereich im Zusammenwirken mit der Bauleitplanung bewegen müssen; unterschiedliche Anwendungsbeispiele, Verfahrens- und Vorgehensweisen aus Kommunen der alten Bundesländer vermitteln; erste Anwendungsbeispiele aus den neuen Bundesländern vorstellen, an denen typische Fragestellungen und auftauchende Probleme diskutiert werden konnten, sowie schließlich Anregungen und Hilfestellungen vermitteln, wie trotz des enormenPlanungs- und Handlungsdrucks, trotz häufig noch fehlender oder unzureichender Planungsgrundlagen Naturschutz betrieben werden kann und muß. difuGraue Literatur/Bericht Steuerungsmöglichkeiten der Einzelhandelsentwicklung in den neuen Bundesländern.(1992) Deutsches Institut für Urbanistik (Difu)Das Deutsche Institut für Urbanistik - als kommunale Forschungs- und Dienstleistungseinrichtung deutscher Städte - ist in Ergänzung zu seinen Aktivitäten für die westdeutschen Städte seit 1990 auch den ostdeutschen Kommunen bei der Lösung ihrer Probleme und bei der Bewältigung vielfältiger Aufgaben behilflich. Vor diesem Hintergrund entstand die Arbeitshilfe zu Steuerungsmöglichkeiten der Einzelhandelsentwicklung. Es besteht in zahlreichen ostdeutschen Städten und Gemeinden eine erhebliche Nachfrage nach Flächen für Einzelhandelsbetriebe. Allerdings stimmen die Zielvorstellungen der verantwortlichen öffentlichen Handlungsträger häufig nicht mit den unternehmerischen Plänen für den Bau von Einkaufszentren und die Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsbetriebe überein. Unter großem Zeit- und Erwartungsdruck stehend, müssen die Verantwortlichen in den Rathäusern die richtigen Entscheidungen treffen - Irrtümer oder übereilte Entscheidungen werden fatale Folgen für die langfristige Stadtentwicklung nach sich ziehen. Für den schwierigen Prozeß der Maßnahmenplanung und -durchführung soll das zusammengestellte Material eine Hilfe sein. difuGraue Literatur/Bericht Synopse des Baugesetzbuchs mit Überleitungsregelungen für die neuen Bundesländer nach § 246a BauGB.(1991) Deutsches Institut für Urbanistik (Difu)Das Baugesetzbuch (i.d.F. vom 8. Dezember 1986, BGBl. I S. 2253) gilt mit Wirkung vom 3.Oktober 1990 auch in den neuen Ländern und in Berlin (Ost), allerdings mit wesentlichen Maßgaben, die in dem neu in das BauGB eingefügten § 246 a enthalten sind. Diese bis Ende 1997 befristeten Übergangsvorschriften erklären überwiegend Vorschriften der Bauplanungs- und Zulassungsverordnung der DDR (BauZVO vom 20. Juni 1990, GBl. I S. 739) und einzelne Vorschriften des Maßnahmengesetzes zum Baugesetzbuch auf dem Gebiet der früheren DDR für anwendbar. Die Arbeitshilfe enthält zur Verbesserung der Lesbarkeit und Verständlichkeit der ineinandergreifenden Vorschriften eine Gegenüberstellung der Vorschriften des BauGB mit den Überleitungsregelungen für die neuen Bundesländer nach § 246 a BauGB, die textlich in das BauGB integriert sind. Dabei sind die §§ 1 bis 36 durchgängig wiedergegeben, die nachfolgenden Paragraphen nur, wenn sie aufgrund der Maßgaben des § 246 a BauGB eine Änderung oder Erweiterung erfahren haben. difuZeitschriften-/Zeitungsartikel Die Überleitung von städtebaulichen Plänen nach § 246a BauGB.(1991)§ 246 a IV BauGB in Verbindung mit § 64 BauZVO ermöglicht in den neuen Bundesländern unter bestimmten Bedingungen die Weitergeltung städtebaulicher Pläne als Flächennutzungs- oder Bebauungsplan, die vor dem 3.10.1990 nach den städtebaulichen Vorschriften der DDR oder nach älteren Rechtsvorschriften aufgestellt worden sind. Der Beitrag präsentiert das Ergebnis einer Umfrage unter den Gemeinden und Kreisen der neuen Bundesländer, die das Ziel hatte zu ermitteln, in welchem Umfang Pläne übergeleitet werden können und sollen. Es zeigt sich, daß selbst bei überleitfähigen Plänen, die vor allem in größeren Gemeinden und Städten vorhanden sind, diese nur in etwa der Hälfte der Fälle auch übergeleitet werden sollen. In weiteren Abschnitten werden die für die Überleitung erforderlichen Voraussetzungen und Verfahrensvorschriften dargestellt. (wb)Graue Literatur/Bericht Umweltrecht. Allgemeiner Teil.(1992) Deutsches Institut für Urbanistik (Difu)Mit der Vereinigung beider Teile Deutschlands wurde auch die bisher geltende Rechtsordnung neu gestaltet. Vor allem im Bereich des Umweltschutzes sind durch das Umweltrahmengesetz und den Einigungsvertrag in den neuen Bundesländern grundlegende Rechtsänderungen eingetreten, die die Anwendungspraxis vor erhebliche Probleme stellen. Die Arbeitshilfe behandelt die für das Verständnis der Umweltgesetzgebung erforderlichen Grundlagen. Die Lektüre der Schrift soll gerade auch dem in der Kommunalverwaltung tätigen Nichtjuristen eine solide Wissensbasis verschaffen, die ihm den Zugang zu den zahlreichen Fachgesetzen des Umweltrechts erleichtert und das Verständnis für die Zusammenhänge dieses weitgehend neuen Rechtsgebiets fördert. Im einzelnen werden folgende Themenbereiche behandelt: Gegenstand und Entwicklung des modernen Umweltrechts; Allgemeine Grundprinzipien des Umweltschutzes; Rechtsquellen des Umweltrechts; Regelungsansätze und Instrumente; Verwaltungsverfahren und Verwaltungsvollstreckung; Umweltverträglichkeitsprüfung; Rechtsschutz; Zuständigkeitsfragen und Verwaltungsorganisation. Die Veröffentlichung entstand im Rahmen des Projekts "Entwicklung eines Informations- und Beratungsangebots für den kommunalen Umweltschutz in den neuen Bundesländern". difuGraue Literatur/Bericht Vorhaben- und Erschließungsplan. Handreichung für Kommunen in den fünf neuen Bundesländern.(1992) Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, Berliner Büro, Projekt Hilfe zum Aufbau der kommunalen Selbstverwaltung in den neuen BundesländernDie Planungs- und Satzungshoheit - das Recht also, die Gestaltung der im eigenen Verantwortungsbereich liegenden Flächen in eigener Zuständigkeit bestimmen zu können, - gehört zu den unentziehbaren Merkmalen kommunaler Selbstverwaltung.Mit Wahrnehmung dieser zentralen Aufgabe nimmt jede Kommune aktiv und zugleich entscheidend am Wirtschaftsleben teil.Für die neuen Bundesländer hat der Gesetzgeber im Einigungsvertrag das Instrument des Vorhaben- und Erschließungsplanes neu geschaffen.Damit werden Aufstellung und Handhabung von Bebauungsplänen auf einfachere und schneller zu realisierende Grundlagen gestellt; die auf der Basis des Vorhaben- und Erschließungsplanes von der Gemeinde beschlossene Satzung schafft - ohne selbst Bauleitplan im Sinne des § 1 Abs. 2 BauGB zu sein - die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit konkreter Vorhaben.Von der neuen Möglichkeit des Vorhaben- und Erschließungsplanes könnte in geeigneten Fällen in den ostdeutschen Kommunen noch stärker Gebrauch gemacht werden.Dafür will die Arbeitshilfe die Grundlagen schaffen.Der Text beschränkt sich auf die Information über die Rechtslage und geht besonders auf die praktischen Probleme ein. difu