Zwischen Eingriff und Planungshoheit. Grenzen der Regelungskompetenz in der Raumordnungsplanung.

Untertitel



Keine Vorschau verfügbar

URN

item.page.journal-issn

ISSN

1437-417X

ISBN

E-ISBN

item.page.eissn

Lizenz

Erscheinungsjahr

2011

Ausgabe

Erscheinungsort

Burgwedel

Seite(n)

S. 217-219

Sprache

Zeitschriftentitel

Jahrgang

Erscheinungsvermerk/Umfang

Verlag

Winkler & Stenzel

ZDB-ID

Autor:innen

Herausgebende Institution

Im Auftrag von

Bearbeitung

Sonstige Mitarbeit

Gefördert von

Interviewer*in

Zeitbezug

Titel der Übergeordneten Veröffentlichung

Herausgeber*in

Herausgebende Institution

Reihentitel

Zählung der Reihe

Zeitschriftentitel

Stadt und Gemeinde interaktiv

Jahrgang

66

Ausgabe

Nr. 5

GND-Schlagworte

Zeitbezug

Geografischer Bezug

Zusammenfassung

Die Abgrenzung der Kompetenzen der Träger der Raumordnungsplanung im Verhältnis zu den mit dem Recht auf Selbstverwaltung ausgestatteten Gemeinden ist keine neue Frage. Sie wird gestellt, solange es Raumordnungsplanung gibt. Bei den Kommunen als betroffenen Planungsträgern besteht die Sorge, unverhältnismäßig in den eigenen verfassungsrechtlich abgesicherten Gestaltungsmöglichkeiten eingeschränkt zu werden. Das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) hat auf Anregung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) und unter Einbindung der Freiherr vom Stein-Akademie für Europäische Kommunalwissenschaften ein Gutachten erstellt, um im Lichte der aktuellen und zum Teil auch schon umgesetzten Überlegungen der Raumordnungsplanung und unter Berücksichtigung der Rechtsprechung der letzten Jahre eine zeitgemäße Neubestimmung der Grenzen landes- und regionalplanerischer Planungskompetenz im Verhältnis zur kommunalen Planungshoheit vorzunehmen. In dem Beitrag sind die Ergebnisse des Gutachtens zusammengefasst dargestellt. Angesprochen werden die Themenbereiche: Überörtliches oder örtliches Interesse nach einer Gemeindegebietsreform; Einzelhandelssteuerung durch Raumordnungspläne; Prüfraster für Zielfestlegungen; Systematische Prüfung und sorgfältige Begründung. Grundsätzlich ist von der Rechtsprechung anerkannt, dass die Raumordnungsplanung im mehrstufigen System der räumlichen Gesamtplanung Vorgaben machen kann, die sich auf die Gestaltungsmöglichkeiten der Gemeinden in Bezug auf die Entwicklung der baulichen und sonstigen Nutzungen im Gemeindegebiet auswirken und im Fall von raumordnerischen Festlegungen mit Zielqualität Bindungswirkungen gegenüber den Gemeinden auslösen.

item.page.description

Zitierform

Stichwörter

DDC-Schlagworte

Enthalten in den Sammlungen