Zulässigkeit vom Bauvorhaben ohne Bebauungsplan nach §§ 34 und 35 BauGB.

Untertitel

Deutsches Institut für Urbanistik -Difu-, Berlin


Keine Vorschau verfügbar

URN

item.page.journal-issn

ISSN

ISBN

E-ISBN

item.page.eissn

Lizenz

Erscheinungsjahr

1990

Ausgabe

Erscheinungsort

Seite(n)

Sprache

Zeitschriftentitel

Jahrgang

Erscheinungsvermerk/Umfang

Berlin: (1990), 31 S., Abb.

Verlag

ZDB-ID

Herausgebende Institution

Deutsches Institut für Urbanistik -Difu-, Berlin

Im Auftrag von

Bearbeitung

Sonstige Mitarbeit

Gefördert von

Interviewer*in

Zeitbezug

Titel der Übergeordneten Veröffentlichung

Herausgeber*in

Herausgebende Institution

Reihentitel

Arbeitshilfe Städtebaurecht

Zählung der Reihe

Zeitschriftentitel

Jahrgang

Ausgabe

GND-Schlagworte

Zeitbezug

Geografischer Bezug

Zusammenfassung

Die Aufstellung von Vorhaben- und Erschließungsplänen erfordert viel Zeit und Personal.Weder in der derzeitigen Situation noch künftig wird es deshalb möglich sein, für das gesamte Gemeindegebiet flächendeckend Bebauungspläne aufzustellen.Die Aufstellung von Bebauungsplänen ist auch nicht erforderlich, soweit die Bebauung in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil nach Pargr. 34 BauGB und im Außenbereich nach Pargr. 35 BauGB ausreichend gesteuert werden kann, um erwünschte Entwicklungen zügig einzuleiten und um Fehlentwicklungen zu vermeiden.Die Arbeitshilfe verfolgt das Ziel, die wichtigsten Schritte für die Prüfung der Zulässigkeit von Vorhaben in Gebieten, in denen keine Bebauungspläne vorliegen, nach Pargr. 34 und 35 BauGB zu beschreiben.Den planungsrechtlichen Zulassungsregelungen der Pargr. 30-36 BauGB unterliegen alle Vorhaben, die in Pargr. 29 BauGB genannt sind, d.h. u.a. alle Vorhaben, die die Entwicklung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben und die einer bauaufsichtlichen Genehmigung bedürfen (vgl.Pargr. 62 Bauordnung). difu

item.page.description

Zitierform

Stichwörter

DDC-Schlagworte

Enthalten in den Sammlungen