Managing E-Scooter-Rentals in German Cities: A Check-Up.
Deutsches Institut für Urbanistik -Difu-, Berlin
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Erscheinungsjahr
2020
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Berlin
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30
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Zeitschriftentitel
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Deutsches Institut für Urbanistik -Difu-, Berlin
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Zusammenfassung
Municipal management of e-scooters has been a major debate in the first year of operations in German cities. Of the 45 cities with e-scooter rentals so far, only two are issuing special use permits, while the rest negotiate voluntary agreements with the private operators. For many communities, a voluntary agreement will be appropriate and sufficient, but in other cases, a permit or a public tender process will provide additional means to maintain order within the shifting market conditions. This document provides an overview of the status of each regulatory framework in the German context, as well as six key policy areas to build upon, no matter which approach is selected.
Seit über einem Jahr sind in Deutschland E-Tretroller auf öffentlichen Straßen zugelassen. Fast unmittelbar nach Inkrafttreten der Elektro–kleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) am 15. Juni 2019 wurden landesweit Angebote zur Ausleihe von elektrischer Tretrollern per App eingerichtet, und bis Herbst 2019 waren sie in praktisch jeder größeren Stadt zu finden. In einigen dieser Städte traten ernstzunehmende Probleme auf: Geparkte E-Tretroller störten die Bewegung von Radfahrenden, zu Fuß Gehenden und insbesondere von Menschen mit Behinderungen. Aufgrund der anfänglichen Störungen im öffentlichen Raum begann eine gründliche Diskussion darüber, wie die neuen E-Tretroller-Verleihsysteme administriert werden können. Für viele Gemeinden ist eine freiwillige Vereinbarung angemessen und ausreichend, in anderen Fällen bieten eine Sondernutzungsgenehmigung oder ein öffentliches Ausschreibungsverfahren zusätzliche Mittel, um die öffentliche Ordnung unter den sich verändernden Marktbedingungen aufrechtzuerhalten. Diese Veröffentlichung bietet einen Überblick über den Status der einzelnen Rechtsrahmen im deutschen Kontext sowie sechs wichtige Handlungsfelder, auf denen aufgebaut werden kann, unabhängig davon, welcher Rahmen ausgewählt wird.
Seit über einem Jahr sind in Deutschland E-Tretroller auf öffentlichen Straßen zugelassen. Fast unmittelbar nach Inkrafttreten der Elektro–kleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) am 15. Juni 2019 wurden landesweit Angebote zur Ausleihe von elektrischer Tretrollern per App eingerichtet, und bis Herbst 2019 waren sie in praktisch jeder größeren Stadt zu finden. In einigen dieser Städte traten ernstzunehmende Probleme auf: Geparkte E-Tretroller störten die Bewegung von Radfahrenden, zu Fuß Gehenden und insbesondere von Menschen mit Behinderungen. Aufgrund der anfänglichen Störungen im öffentlichen Raum begann eine gründliche Diskussion darüber, wie die neuen E-Tretroller-Verleihsysteme administriert werden können. Für viele Gemeinden ist eine freiwillige Vereinbarung angemessen und ausreichend, in anderen Fällen bieten eine Sondernutzungsgenehmigung oder ein öffentliches Ausschreibungsverfahren zusätzliche Mittel, um die öffentliche Ordnung unter den sich verändernden Marktbedingungen aufrechtzuerhalten. Diese Veröffentlichung bietet einen Überblick über den Status der einzelnen Rechtsrahmen im deutschen Kontext sowie sechs wichtige Handlungsfelder, auf denen aufgebaut werden kann, unabhängig davon, welcher Rahmen ausgewählt wird.