Auflistung nach Schlagwort "Kompetenz"
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Zeitschriften-/Zeitungsartikel Bedeutung des Subsidiaritätsprinzips im Mehrebenensystem - Schutz der Kommunen?(2007)Die kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften sehen sich zwischen europäischer, staatlicher und privater Aufgabenbewältigung an den Rand gedrängt. Rettet das Subsidiaritätsprinzip die kommunale Selbstverwaltung der Kommunen? Es ist ein menschen- und grundrechtliches Gerechtigkeitsprinzip sowie ein europa- und verfassungsrechtlicher Kompetenzverteilungs- und Kompetenzausübungsgrundsatz. Als rechtlicher Maßstab wird das Subsidiaritätsprinzip mit begrenzender und fördernder Funktion aktiviert im gestuften Mehrebenensystem, das von der privaten über die kommunale, staatliche und europäische bis zur internationalen Ebene reicht. Es wirkt einerseits defensiv gegenüber Vereinnahmungen durch Land, Bund und EU, mobilisiert aber auch private Kräfte. Das europarechtliche und verfassungsrechtliche Subsidiaritätsprinzip vermag jedoch nicht die Aufweichung des kommunalorganisatorischen Subsidiaritätsprinzips zu verhindern, solange die Selbstverwaltungsgarantie in der Europäischen Verfassung keine hinreichende Verankerung findet. difuGraue Literatur/ Bericht Cluster competence for higher resilience. A neoinstitutional perspective on how firms from the Lusatian Energy Cluster cope with an external shock.(2020) Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, IMB Institute of Management BerlinIn former studies cluster firms have hardly proven to be more resilient to shocks than non-cluster firms. Yet, there is a lack of research on how cluster firms can achieve resilience. Based on a qualitative study of firms in the Eastern German Lusatian energy cluster the authors found that after a shock - a sudden decision on energy policy changes of the German federal government - cluster firms have replaced pre- by postshock institutional logics. Studied firms put more emphasis on further utilising core competences and demonstrate more openness to communicate inside and outside of the cluster. In essence, cluster firms change institutional logics for strengthened T-shaped cluster competences, which subsequently lead to higher resilience of cluster firms and clusters. By linking institutional logics to cluster resilience via cluster competences the authors provide a new perspective on how cluster firms can be resilient in the face of a shock.Zeitschriften-/Zeitungsartikel Graue Literatur/ Bericht Die Zulässigkeit eines bundesweiten Modellversuchs mit "Gigalinern" bzw. "Lang-Lkw" auf der Grundlage einer Bundesrechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrats. Rechtsgutachten. Erstellt durch das Deutsche Institut für Urbanistik GmbH Im Auftrag des Deutschen Städtetages, des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen VDV und der Allianz pro Schiene e.V.(2010) Deutsches Institut für Urbanistik -Difu-, BerlinI.: Eine Ausnahmeverordnung des Bundesverkehrsministeriums, die einen bundesweiten Feldversuch mit Gigalinern ohne Zustimmung des Bundesrates zuließe, würde die Grenzen der Verordnungsermächtigung des § 6 Abs. 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG) überschreiten und dadurch gegen Art. 80 Abs. 1 S.1 Grundgesetz (GG) verstoßen. Damit wäre sie rechtswidrig, verfassungswidrig und nichtig. II.: Jede Landesregierung (ebenso ein Drittel der Mitglieder des Bundestages) kann gegen die vom Bundesverkehrsministerium erlassene Ausnahmeverordnung beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Abstrakte Normenkontrolle (Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG) einreichen. Im Eilverfahren steht ihnen der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Verfügung (§ 32 ff. BVerfGG).Graue Literatur/ Bericht In guten Händen? Clearing und Diagnostik in den Hilfen zur Erziehung. Dokumentation der Fachtagung am 11. und 12. Oktober 2012 in Berlin.(2013) Deutsches Institut für Urbanistik -Difu-, Arbeitsgruppe Fachtagungen Jugendhilfe -AGFJ-, BerlinIm Jugendhilfealltag werden zunehmend Probleme von Kindern und Jugendlichen, die mit chronisch belasteten Eltern zusammenleben, wahrgenommen: Kinder, die zum Beispiel in suchtbelasteten Familien leben, psychisch kranke Eltern oder jugendliche Mütter haben. Oft kumulieren sich diese Problemlagen oder Eltern sind mit der Versorgung und Erziehung ihrer Kinder überfordert. Es muss dann schnell gehandelt werden und für das betroffene Kind bzw. die Kinder eine geeignete Hilfeform gefunden werden. Eine umfassende Klärungsphase ist notwendig. Hierfür gibt es mittlerweile Clearing- und Diagnostikverfahren, die auch von Jugendhilfeeinrichtungen im Auftrag des Jugendamtes durchgeführt werden. In einem ersten Schritt muss die (Gefährdungs)Lage des Kindes eingeschätzt und dann mit allen Beteiligten eine passende Hilfeform ausgewählt werden. Hier haben sich unterschiedliche Ansätze zur Gestaltung dieses komplexen Prozesses entwickelt. In der Praxis erprobte (teil)stationäre und ambulante Diagnostikmodelle von Jugendämtern und Einrichtungen der freien Jugendhilfe wurden auf der Tagung vorgestellt und im Hinblick auf folgende Fragen diskutiert: Was sind die Anforderungen und Rollen der Professionellen auf Seiten der öffentlichen und freien Träger im Diagnostikprozess? Welche Leistung soll im ASD und welche beim Träger der freien Jugendhilfe unter welchen Voraussetzungen und wie lange mit welcher konkreten Zielsetzung erbracht werden? Wie lauten die Kriterien für eine Herausgabe des Clearings an einen freien Träger? Welche Verfahren/Methoden sind anzuwenden?Zeitschriften-/Zeitungsartikel Kommunen und Länder im Sog der europäischen Mehrebenenverflechtung.(2005)Die Europäische Union erlebt seit Beginn der 90er-Jahre einen Qualitätssprung. Ein europäischer Wirtschafts- und Gesellschaftsraum ist im Werden, und ein eigenständiges europäisches politisches System mit einer Fülle öffentlicher Aufgaben, die im Modus der europäischen Mehrebenenverflechtung bearbeitet werden, hat sich jenseits der Mitgliedstaaten etabliert. In dem Beitrag wird diese Transformation von Staatlichkeit in Europa vor dem Hintergrund der Frage analysiert, welche Auswirkungen dieser Prozess auf das deutsche System des föderativen Staates, also seiner Bundesländer, Städte, Landkreise und Gemeinden hat. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass sich die deutschen Bundesländer in einem bisher wenig erfolgreichen Abwehrgefecht gegen die Aushöhlung ihrer Kompetenzen befinden und die deutschen Kommunen zwar immer mehr der europäischen Richtlinien und Verordnungen in ihrem Raum umzusetzen haben, ohne an deren Zustandekommen wirksam beteiligt zu sein. difuZeitschriften-/Zeitungsartikel Graue Literatur/ Bericht Machbarkeitsstudie für ein Organisations- und Finanzierungskonzept zur Realisierung großräumiger Kompensationsmaßnahmen und/oder -flächenpools am Beispiel der Region Bremen/Niedersachsen. Rechtsgutachten.(2004) Deutsches Institut für Urbanistik -Difu-, BerlinDas Rechtsgutachten dient der Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Ländergrenzen übergreifende Kompensationsmaßnahmen in der Region Bremen-Niedersachsen. Der in der Ausschreibung und im Angebot sehr grob umrissene Rahmen des Rechtsgutachtens wurde auf der Grundlage der Bestandsaufnahme weiter konkretisiert. Mit der Bestandsaufnahme wurde auch abgefragt, welche spezifischen rechtlichen oder sonstigen Probleme von den befragten Personen in Bezug auf die kommunale und Ländergrenzen übergreifende Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft gesehen werden. Zudem wurden die Teilnehmer der Koordinierungsrunde der RAG gebeten, die sich aus ihrer Sicht ergebenden Rechtsfragen zu spezifizieren. Das Rechtsgutachten stellt die Basis für Empfehlungen zur organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Ausgestaltung von Verfahren zur Festlegung, Durchführung und Unterhaltung von Kompensationsmaßnahmen im anderen Bundesland dar. Hierzu sollen im Weiteren Empfehlungen für "Spielregeln" entwickelt werden, die für entsprechende Vorhaben anzuwenden sein sollen. difuZeitschriften-/Zeitungsartikel Wer sich nicht positioniert, der verliert - Kommunale Reaktionen auf die Europäische Integration.(2005)Die Europäisierung wirkt sich auch gravierend auf die Städte aus. Dies hat bei den Städten in den letzten Jahren dazu geführt, ihre "Europakompetenz" insgesamt zu stärken. Auf der Ebene der einzelnen Stadt dienen hierzu etwa der Aufbau von "Informationssystemen" nach innen und außen, die Erhöhung der "Europakompetenz" in Rat und Verwaltung, die Vernetzung mit anderen europäischen Städten und die Profilierung im europäischen Städtewettbewerb. Die europapolitische Strategie der deutschen Städte im Sinne eines schlagkräftigen Interessenverbundes beruht auf drei Elementen: 1.) dem Europabüro des Deutschen Städtetages in Brüssel als Stabsstelle der Europaarbeit am Sitz der wichtigsten europäischen Institutionen, 2.) der Europaarbeit der einzelnen Fachdezernate des Deutschen Städtetages innerhalb dessen Hauptgeschäftsstelle, 3.) der Bildung von Netzwerken mit dem Ziel eines koordinierten, einheitlichen Auftritts mit europäischen Partnern. Für die einzelnen Städte dürfte künftig im Vordergrund stehen, die Anpassung ihrer Dienstleistungen an den europäischen Rechtsrahmen zu vollziehen, ohne kommunale Gestaltungsspielräume einzubüßen. Hinsichtlich des kollektiven Auftritts der Städte sollte das Bemühen intensiviert werden, die "Vielstimmigkeit" der kommunalen Interessenvertretung in Europa, die anhand der Fülle von Netzwerken und Verbänden deutlich wird, weiter zu reduzieren. difuZeitschriften-/Zeitungsartikel Zwischen Eingriff und Planungshoheit. Grenzen der Regelungskompetenz in der Raumordnungsplanung.(2011)Die Abgrenzung der Kompetenzen der Träger der Raumordnungsplanung im Verhältnis zu den mit dem Recht auf Selbstverwaltung ausgestatteten Gemeinden ist keine neue Frage. Sie wird gestellt, solange es Raumordnungsplanung gibt. Bei den Kommunen als betroffenen Planungsträgern besteht die Sorge, unverhältnismäßig in den eigenen verfassungsrechtlich abgesicherten Gestaltungsmöglichkeiten eingeschränkt zu werden. Das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) hat auf Anregung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) und unter Einbindung der Freiherr vom Stein-Akademie für Europäische Kommunalwissenschaften ein Gutachten erstellt, um im Lichte der aktuellen und zum Teil auch schon umgesetzten Überlegungen der Raumordnungsplanung und unter Berücksichtigung der Rechtsprechung der letzten Jahre eine zeitgemäße Neubestimmung der Grenzen landes- und regionalplanerischer Planungskompetenz im Verhältnis zur kommunalen Planungshoheit vorzunehmen. In dem Beitrag sind die Ergebnisse des Gutachtens zusammengefasst dargestellt. Angesprochen werden die Themenbereiche: Überörtliches oder örtliches Interesse nach einer Gemeindegebietsreform; Einzelhandelssteuerung durch Raumordnungspläne; Prüfraster für Zielfestlegungen; Systematische Prüfung und sorgfältige Begründung. Grundsätzlich ist von der Rechtsprechung anerkannt, dass die Raumordnungsplanung im mehrstufigen System der räumlichen Gesamtplanung Vorgaben machen kann, die sich auf die Gestaltungsmöglichkeiten der Gemeinden in Bezug auf die Entwicklung der baulichen und sonstigen Nutzungen im Gemeindegebiet auswirken und im Fall von raumordnerischen Festlegungen mit Zielqualität Bindungswirkungen gegenüber den Gemeinden auslösen.