Auflistung nach Schlagwort "Novellierung"
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Graue Literatur/ Bericht Arbeitsblätter zum novellierten Bundesbaugesetz. 3. Aufl.(1978) Deutsches Institut für Urbanistik -Difu-, BerlinDie "Arbeitsblätter zum Bundesbaugesetz'' sollen sowohl als seminarbegleitende Unterlage für Fortbildungsveranstaltungen als auch als Handwerkszeug beim praktischen Vollzug des Bundesbaugesetzes dienen. Neben der Dokumentation des Gesetzestextes werden einzelne Probleme der Bauleitplanung und anderer Aspekte des BBauG kommentiert. Besonderer Wert wird auf die Darstellung der Verfahrensabläufe gelegt. Ein Paragraphenregister und Literaturhinweise vervollständigen das Handbuch. cl/difuGraue Literatur/ Bericht Arbeitsblätter zur novellierten Baunutzungsverordnung.(1978) Deutsches Institut für Urbanistik -Difu-, BerlinIm ersten Teil der Arbeitsblätter werden die drei Fassungen der Baunutzungsverordnung (1962, 1968, 1977) gegenübergestellt. Im zweiten Teil werden der Novelle der Baunutzungsverordnung von 1977 jeweils kurze Erläuterungen der einzelnen Vorschriften beigefügt.mst/difuGraue Literatur/ Bericht Baufreiheit und Stadtentwicklung. Bericht über zwei Seminare des Deutschen Instituts für Urbanistik vom 26.30. 9. 1977 und 24.28. 4. 1978 in Berlin.(1978) Deutsches Institut für Urbanistik -Difu-, BerlinDie Novellen zum Bundesbaugesetz und zur Baunutzungsverordnung stellen den Gemeinden ein erheblich verfeinertes und erweitertes Instrumentarium für die Planung und Realisierung der städtebaulichen Entwicklung zur Verfügung. In zwei Seminaren des Deutschen Instituts für Urbanistik wurden die sich hieraus ergebenden Möglichkeiten und Probleme von kommunalen Praktikern und Planungs- und Rechtswissenschaftlern mit leitenden Mitarbeitern aller mit baurechtlichen Fragen befaßten kommunalen Ämter erörtert. Der vorliegende Tagungsbericht enthält die Seminarreferate.cl/difuGraue Literatur/ Bericht BauGB-Novelle 2006 im Praxistest.(2006) Deutsches Institut für Urbanistik -Difu-, Berlin; Verein für Kommunalwissenschaften e.V., BerlinDer Bericht dokumentiert die Ergebnisse eines Praxistests zur Gesetzesfolgenabschätzung. Gegenstand des Praxistestes war der Entwurf des Gesetzes zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte (BT-Drs. 16/2496). Mit dieser Novellierung wird vor allem das Ziel verfolgt, die Innenentwicklung von Städten und Gemeinden durch eine Vereinfachung und Beschleunigung des Bau- und Planungsrechts zu stärken und auf diese Weise gezielt zur Verminderung der Flächeninanspruchnahme und zur Erleichterung wichtiger Investitionsvorhaben, insbesondere in den Bereichen Arbeitsplätze, Wohnbedarf und Infrastrukturausstattung beizutragen. Dieses Ziel entspricht den Vorgaben des Koalitionsvertrages zwischen CDU/CSU und SPD vom 11. November 2005 (Zeilen 2546 bis 2549). Überprüft wurden auch die geplanten Regelungen zur Sicherung zentraler Versorgungsbereiche und der verbrauchernahen Versorgung sowie die im Recht des Vorhaben- und Erschließungsplans sowie die zur Erleichterung von Wohnbauvorhaben in nichtbeplanten Bereichen beabsichtigten Änderungen. Demgegenüber wurden die geplanten Änderungen im Sanierungsrecht nicht in den Praxistest einbezogen. Grundkonzept des Praxistests ist die Anwendung eines Regelungsentwurfs auf konkrete Fälle durch reale Verwaltungseinheiten. Der Test erfolgte also durch ausgewählte künftige Normanwender aus sechs Stadtverwaltungen. difuMonografie Baugesetzbuch (BauGB). 9. Aufl.(2005)Die Neuauflage basiert auf einer der wichtigsten Novellierungen des Baugesetzbuches, nämlich durch das Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG Bau), dessen Änderungen ausführlich erläutert werden. Hervorzuheben sind: Umweltprüfung aller Bauleitpläne; Baurecht auf Zeit; Wegfall der Teilungsgenehmigung; Vereinfachtes Umlegungsverfahren; Änderungen bei der Zulassung bestimmter Vorhaben im Innen- und Außenbereich sowie Stadtumbau und Soziale Stadt. difuZeitschriften-/Zeitungsartikel Das Bundesbaugesetz ist besser als sein Ruf. Zur Frage der Novellierungsbedürftigkeit des Rechts der Bauleitplanung und der Zuverlässigkeit von Vorhaben.(1985)Im Auftrag des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau wurde am Institut für Stadtforschung Berlin ein Forschungsvorhaben bearbeitet, das die Novellierungsbedürftigkeit einzelner Regelungsbereiche des Bundesbaugesetzes untersuchte und im August 1984 abgeschlossen wurde. Die Untersuchung beruht auf Erkenntnissen aus 7 Fallstudien in Gemeinden sowie schriftlichen Umfragen und Gesprächen bei Experten der kommunalen Anwendungspraxis. Danach sieht die Mehrheit der Experten der Baugenehmigung einen Vereinfachungs- und Änderungsbedarf lediglich bei den Verfahrensvorschriften zur Aufstellung von Bauleitplänen; Änderungen bei den Vorschriften zur Zulässigkeit von Vorhaben (§§ 30 ff BBauG) werden überwiegend abgelehnt. wgZeitschriften-/Zeitungsartikel Die novellierte Kommunalrichtlinie im Blickpunkt.(2015)Das Bundesumweltministerium erweitert die Förderung des Klimaschutzes in Kommunen. Seit dem 1.10.2015 und bis zum 31.3.2016 können Förderanträge gestellt werden. Ein zusätzliches Antragsfenster öffnet am 1.7.2016 für die Dauer von drei Monaten. Im investiven Bereich bietet das Programm neue Förderangebote. Jugendfreizeitangebote, Sportstätten und Schwimmhallen bilden einen besonderen Schwerpunkt und erhalten erhöhte Förderquoten. Neu ist ebenfalls, dass finanzschwache Kommunen in diesem Jahr auch für die investiven Fördermaßnahmen eine erhöhte Förderquote beantragen können.Zeitschriften-/Zeitungsartikel Ingelheimer Planspiegel zur Novellierung des Bundesbaugesetzes.(1975)In Abweichung von den Planspielen in Wuppertal, das vom Difu als Modell für größere Städte durchgeführt worden war, wurde das Planspiel in Ingelheim und Daxweiler beispielgebend für kleinere Verwaltungseinheiten ausgetragen. Die Ergebnisse umfassen die Entwicklungsgenehmigungen und Erhebung von Ausgleichsbeträgen.Zeitschriften-/Zeitungsartikel Mehr Klarheit und Handlungsfreiheit. Neuregelungen im BauGB zu Erschließungsverträgen und städtebaulichen Verträgen geplant.(2012)Städtebauliche Verträge oder Erschließungsverträge sind für Städte und Gemeinden unentbehrliche Instrumente zur Entwicklung von Baugebieten. Zwei derartige Vertragsmodelle mussten nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahr 2010 als rechtswidrig angesehen werden. Der zweite Teil der Städtebaurechtsnovelle schafft in diesen Fällen Klarheit. Rechtlich eindeutig zulässig sind nun sogenannte Folgekostenverträge, bei denen sich ein Investor verpflichtet, die der Gemeinde durch die Erschließung entstandenen Kosten vollständig zu übernehmen. Klargestellt wird zudem, dass auch der Abschluss von städtebaulichen Verträgen oder Erschließungsverträgen mit kommunalen Eigengesellschaften möglich ist. Dies schafft vor allem für den Bereich des sogenannten Flächenrecyclings wertvolle Spielräume für die Kommunen.Graue Literatur/ Bericht Planspiel "BauGB-Novelle 1997". Ergebnisse des Praxistests und Text des Regierungsentwurfs.(1997) Deutsches Institut für Urbanistik -Difu-, BerlinDer Erlaß oder die Novellierung eines Gesetzes soll das Verhalten der Öffentlichkeit oder der Verwaltung in einer der Zielsetzung des Gesetzgebungsvorhabens entsprechenden Weise ändern. Dies kann aber nur gelingen, wenn das Gesetz richtig verstanden wird. Ein Planspiel als Vorab-Praxistest mit den künftigen Normanwendern ist eine Methode, um dem Mißerfolg von Gesetzen vorzubeugen. Mit ihm kann überprüft werden, ob und inwieweit die vorgesehenen Neuregelungen praktikabel, problemadäquat und voraussichtlich wirksam sind. Das Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau beauftragte daher das Deutsche Institut für Urbanistik und als Unterauftragnehemer die Forschungsgruppe Stadt & Dorf mit der Durchführung des Planspiels zur Erprobung des Regierungsentwurfs zur Änderung des BauGB. Für die Durchführung des Planspiels wurden sechs Städte und Gemeinden sowie zwei Kreise ausgewählt. Im Januar 1997 erfolgte die Präsentation der Ergebnisse des Planspiels. Die Stellungnahmen der Planspielkommunen zum Gesetzentwurf sowie die in der Präsentation vorgestellten Fallbeispiele und ihre Lösung nach altem und neuem Recht sind in dem Bericht über das Planspiel zusammengestellt und dokumentiert. difuGraue Literatur/ Bericht Planspiel BauGB-Novelle 2004. Bericht über die Stellungnahme der Planspielstädte und Planspiellandkreise.(2004) Deutsches Institut für Urbanistik -Difu-, BerlinDurch das voraussichtlich im Juli 2004 in Kraft tretende Europarechtsanpassungsgesetz EAG-Bau wird das Recht der Bauleitplanung erheblich geändert. Dieses Gesetz dient vor allem der Umsetzung der EU-Richtlinie über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (Plan-UP-Richtlinie). Danach müssen grundsätzlich für alle Flächennutzungspläne und Bebauungspläne Umweltprüfungen durchgeführt werden (Ausnahme: Bebauungspläne im vereinfachten Verfahren, einschließlich Neuplanungen im Siedlungsbestand sind hiervon ausgenommen). Neue Anforderungen gibt es zum Verfahren und zur Begründung der Bauleitpläne. In der Begründung muss künftig ein Umweltbericht als eigener Teil sowie eine Erklärung zum Umweltbericht enthalten sein. Neu ist auch, dass die Gemeinden die Umweltauswirkungen bei der Ausführung der Pläne überwachen müssen. Weitere Änderungen des BauGB betreffen unter anderem die Steuerung von Einzelhandelsprojekten, die Zulässigkeit bestimmter Vorhaben im Außenbereich, die Möglichkeit bedingteroder befristeter Festsetzungen sowie die Einführung spezieller Regelungen für Stadtumbaugebiete und Soziale-Stadt-Gebiete in das Baugesetzbuch. difuGraue Literatur/Bericht Planspiel zur BauGB-Novelle 2023/2024(2024) Deutsches Institut für Urbanistik (Difu)Der vorliegende Band dokumentiert die Ergebnisse eines Planspiels zur Gesetzesfolgenabschätzung im Rahmen der BauGB-Novelle 2023/2024. Gegenstand des Planspiels war der durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) vorgelegte Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung, welcher am 4.9.2024 von der Bundesregierung beschlossen wurde. Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs sind zunächst die Neusystematisierung der allgemeinen Vorschriften der Bauleitplanung in §§ 1 bis 1c BauGB. Damit soll eine verständlichere Struktur geschaffen werden. Darüber hinaus sollen die Instrumente des Baulandmobilisierungsgesetzes entfristet und weiterentwickelt werden. Dies betrifft insbesondere Vorschriften, die an die Voraussetzung eines angespannten Wohnungsmarktes nach § 201a BauGB gekoppelt sind. Daneben werden bei Befreiungen nach § 31 BauGB oder bei Abweichungen im unbeplanten Innenbereich Flexibilisierungen zugunsten des Wohnungsbaus geregelt. Das Planspiel erfolgte durch ausgewählte Praxiskommunen mit unterschiedlicher Größe, Verwaltungsstruktur und regionaler Verteilung. Beteiligt waren die Städte Hannover, Leipzig, Bad Homburg, Nordhausen, Höxter und Hemsbach. Ziel war es, den Gesetzentwurf dahingehend zu überprüfen, ob und inwieweit die vorgesehenen Änderungen und Neuregelungen praktikabel, problemadäquat und wirksam sind. Die Praxiskommunen haben zu den geplanten Neuregelungen Voten mit ausführlichen Begründungen abgegeben. Damit sollen die wesentlichen Argumente für oder gegen eine Neuregelung nachvollziehbar gemacht werden. Das Planspiel bestätigt die Zielrichtung des Gesetzentwurfs und seine wesentlichen Grundzüge. Im Detail gibt es allerdings Hinweise und Empfehlungen zur Verbesserung des Gesetzentwurfs oder zur Auslegung der Neuregelungen.Graue Literatur/ Bericht Praxistest zur Baunutzungsverordnung.(1989) Deutsches Institut für Urbanistik -Difu-, BerlinDie Baunutzungsverordnung soll im Jahr 1989 novelliert werden.Im Auftrag des BMBau hat das Deutsche Institut für Urbanistik hierfür einen Praxistest ausgerichtet, bei dem Praktiker aus den Gemeinden Erftstadt, Essen, Reutlingen und Schopfheim in ihren Gemeinden Novellierungsvorschläge zum Maß der baulichen Nutzung überprüften.Die Stellungnahmen beziehen sich auf die folgenden Schwerpunktbereiche: Festsetzung des Nutzungsmaßes durch die Gebäudehöhe statt durch die Geschoßfläche, Beibehaltung der bundesrechtlichen Obergrenzen für das Maß der baulichen Nutzung, Freiflächensicherung und Begrenzung der Grundstücksversiegelung sowie Erleichterung des Dachgeschoßausbaus. bre/difuZeitschriften-/Zeitungsartikel Die Satzung zur Erhaltung baulicher Anlagen nach § 39 h des novellierten Bundesbaugesetzes.(1979)Nachdem die Satzung zur Erhaltung baulicher Anlagen nach § 39 h des novellierten BBauG seit 2 Jahren in Kraft ist, liegen nunmehr erste praktische Anwendungserfahrungen vor. Auf daraus resultierende Probleme, so auf die Frage der Ausformung und der Erlassform der Satzung, auf die Frage der Anwendung einer Kombination der Versagungsgründe nach Abs. 3 Nr. 1 bis 3 und Abs. 4 sowie auf das Problem der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit der Erhaltung einer baulichen Anlage versucht der Artikel eine Antwort zu geben. hbZeitschriften-/Zeitungsartikel Überlegungen zur Novellierung des Gemeindefinanzreformgesetzes.(1981)Unterschiede in der Erwerbsstruktur der Gemeinden und damit in der Einkommensstruktur der Einwohner werden durch die Anhebung der Sockelbeträge wieder stärker steuerwirksam, da sich hohe Einkommen günstig auf die Zuteilung aus dem Gemeindeanteil an Einkommensteuer ausdrückt. Dies bewirkt jedoch eine Beeinträchtigung der Siedlungsentwicklung zentraler Orte und die Reduzierung der Steuerkraft größerer Gemeinden im ländlichen Raum. Die Autoren erläutern die Auswirkungen der Novellierung auf die Siedlungs-, Wohnungs- und Bevölkerungsentwicklung und zeigen Ansätze zur Neuorientierung der Gemeindefinanzreform auf. zaZeitschriften-/Zeitungsartikel Verkürzung des bauaufsichtlichen Kontrollverfahrens. Wo bleibt das Planungsrecht?(1995)Die meisten Bundesländer haben vor kurzem das Verfahren der Bauaufsicht neu geregelt, in den übrigen Ländern sind Gesetzesänderungen in Gang. Mit dem Übergang vom Genehmigungs- zum Anzeige- oder Bekanntgabeverfahren und der Einführung kurzer Fristen mit Genehmigungsfiktion stellen sich Fragen der Vereinbarkeit mit Bundesrecht, den vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten Planungsgrundsätzen und vor allem der Möglichkeiten der Gemeinden, ihre in der Bauleitplanung festgelegten Ziele noch umsetzen zu können. Der Beitrag konzentriert sich dabei vor allem auf die Frage, in welcher Weise die Neuregelungen in den Bereich des Bauplanungsrechts, insbesondere die Bauleitplanung, hineinwirken.Zeitschriften-/Zeitungsartikel Wie können neue Mobilitätsangebote stadtverträglich sein? Novellierung des PBefG sollte neben rechtlichen auch stadtplanerische Kriterien berücksichtigen.(2018)Durch die Möglichkeiten digitaler Technologien und Vernetzung treten seit einiger Zeit vermehrt neue Mobilitätsangebote ("Ridesharing") in den Markt. Diese Entwicklung aufgreifend hat die neue Bundesregierung eine Modernisierung des PBefG mit Blick auf die neuen digitalen Angebote im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Der Beitrag geht der Frage nach, welche rechtlichen und stadtplanerischen Kriterien anzulegen sind, um eine Stadtverträglichkeit der neuen Angebote zu gewährleisten.